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Wenn ihm gesundheitlich ein Job mit höherem Verdienst zumutbar ist, wird das entsprechend berechnet. Bei dem von mir geschilderten Fall ging es um insgesamt 12.000 Euro. Er hat sein Gehalt künstlich klein gehalten und meinte er sei gesundheitlich nicht dazu in der Lage mehr zu arbeiten, was natürlich vollkommener Schwachsinn war. Tatsächlich meinte er einige Jahre vorher, als es um Besuchsrecht (für das Kind) ging, vor Gericht auch, er könne sein Besuchsrecht nicht am Wochenende ausüben, weil er da (im Gastgewerbe) arbeiten müsse.Hmmm interessant.
Ich dachte dass wenn zB jemand Mindestsicherungsempfänger ist diesbezüglich nicht belangt werden kann und in dem Fall keine Haft anzutreten hätte.
Er wurde daraufhin zu einem Tagessatz verdonnert, der nach dem Verdienst berechnet wurde, den er zwischendurch bereits einmal angegeben hatte. Wenn ich mich recht erinnere hätte das vier Monate in der Rossauerlände ausgemacht. Netterweise ist dann seine Oma eingesprungen.
Ich finde das übrigens durchaus gerechtfertigt!
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