Schwanger von einem anderen

Hmmm interessant.

Ich dachte dass wenn zB jemand Mindestsicherungsempfänger ist diesbezüglich nicht belangt werden kann und in dem Fall keine Haft anzutreten hätte.
Wenn ihm gesundheitlich ein Job mit höherem Verdienst zumutbar ist, wird das entsprechend berechnet. Bei dem von mir geschilderten Fall ging es um insgesamt 12.000 Euro. Er hat sein Gehalt künstlich klein gehalten und meinte er sei gesundheitlich nicht dazu in der Lage mehr zu arbeiten, was natürlich vollkommener Schwachsinn war. Tatsächlich meinte er einige Jahre vorher, als es um Besuchsrecht (für das Kind) ging, vor Gericht auch, er könne sein Besuchsrecht nicht am Wochenende ausüben, weil er da (im Gastgewerbe) arbeiten müsse.
Er wurde daraufhin zu einem Tagessatz verdonnert, der nach dem Verdienst berechnet wurde, den er zwischendurch bereits einmal angegeben hatte. Wenn ich mich recht erinnere hätte das vier Monate in der Rossauerlände ausgemacht. Netterweise ist dann seine Oma eingesprungen. :rofl:

Ich finde das übrigens durchaus gerechtfertigt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein.
Es gib soviel die kämpfen, sich bemühen, abrackern und ihr bestes geben.
Nur die sieht man einfach nicht.

Das ist ja die Schweinerei, dass die Auffälligen das Allgemeinbild bestimmen.
Dass sie schön auf der Welle mitreiten und Schutzmechanismen bewusst geplant ausnützen können, das zipft mich doch ein wenig an.
Deine Meinung ... meine Sicht ist eine andere ...

Anbei Geschenk meiner Frau zum Geburtstag :mrgreen:

Tasse.png
 
Hmmm interessant.

Ich dachte dass wenn zB jemand Mindestsicherungsempfänger ist diesbezüglich nicht belangt werden kann und in dem Fall keine Haft anzutreten hätte.
Ich vermute, dass ihm nachgewiesen wurde, dass er zahlen konnte, er sich aber geweigert hat. Evtl Selbstständig?

Bezüglich Deutsche/Österreicher- die 2, die ich hier kennengelernt habe, sind Deutsche 😏
 
Ich dachte dass wenn zB jemand Mindestsicherungsempfänger ist diesbezüglich nicht belangt werden kann und in dem Fall keine Haft anzutreten hätte.
Wenn jemand keine Arbeit findet und kein pfändbares Einkommen vorhanden ist, muss niemand in den Knast. Wenn aber beispielsweise der Unterhaltspflichtige eine Arbeitsaufnahme mutwillig vereitelt, obwohl er arbeitsfähig ist oder seinen Vollzeitjob kündigt und dann nur mehr geringfügig arbeitet, wird das Gericht davon ausgehen, dass er sich absichtlich seinen Unterhaltspflichten entziehen möchte.
 
Wenn jemand keine Arbeit findet und kein pfändbares Einkommen vorhanden ist, muss niemand in den Knast. Wenn aber beispielsweise der Unterhaltspflichtige eine Arbeitsaufnahme mutwillig vereitelt, obwohl er arbeitsfähig ist oder seinen Vollzeitjob kündigt und dann nur mehr geringfügig arbeitet, wird das Gericht davon ausgehen, dass er sich absichtlich seinen Unterhaltspflichten entziehen möchte.
Dann hatte ich also recht.

Wenn kein schuldhaftes Verhalten vorliegt, geht man nicht in den Häfn.
 
Ist das das, das man im Volksmund Beugehaft nennt?
Nein. Beugehaft dient dazu Zeugen, die ungerechtfertigterweise eine Aussage vor Gericht verweigern, durch Beugestrafe (sowohl Geld- als auch Haftstrafe) zu einer Aussage zu bewegen.
Ebenfalls durch Beugestrafen kann die Herausgabe von Beweismitteln erzwungen werden.
Die Haftdauer ist auf wenige Wochen beschränkt.
 
Das is genau der Satz, den emanzen in den letzten 20 Jahren geprägt haben, ohne vorher ihr Hirn einzuschalten. Unfassbar, wieviele diesen scheiß nachplappern

Der Satz "Mein Körper, meine Entscheidung" hat gute Medienwirkung, ich halte ihn für nichts weiter als egoistisch und unterstelle in diesem Fall all jenen Frauen, die so denken, zu blöd zum Verhüten zu sein, wenn sie kein Kind wollen.
Und keine Ausrede wie " der Gummi is geplatzt oder die Pille hat nicht funktioniert " macht so ein Arschlochverhalten besser. Schließlich geht's hier um ein Baby. Und wer alt genug zum ficken is, sollte sich auch der möglichen Konsequenzen bewußt sein.

Wie ein alter weißer Mann sie spricht … :mrgreen:
 
Mal ein Vorschlag über den mal diskutiert werden könnte.

Unverheiratetes bzw nicht an einander gebundenes Paar.
Sie wird schwanger.
Frau will Kind.
Mann nicht.

Da könnte der Mann doch von allen Alimentationszahlungen freigestellt werden.

Wenn die Frau das alleinige Entscheidungsrecht haben will, gerne aber dann auch mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.

Das wäre emanzipiert.

Edit:
Das Problem der s.g. Kuckuskinder wäre auch ganz einfach zu lösen, in dem bei jeder Geburt automatisch ein Gentest des Vaters und des Kindes gemacht.
(Die Mutter wird vermutlich eindeutig sein)
Es könnte auch über die Aufhebung des Konstrukts der Ehe an sich diskutiert werden.
 
Hi,



das wäre mir neu, allenfalls Geldstrafen, die er als Ersatzfreiheitsstrafe absitz, oder aber es kommen Straftatbestände wie Betrug dazu.

LG Tom
Ein langer Prozess - ein Bekannter von mir ist 2 Wochen gesessen, bis seine Frau ihn auslösen konnte.
Ausständige Allimente, Mahnkosten, Gerichtskosten, Zinsen, ...... Nach Bezahlung von mehr als der Hälfte durfte er heim.
 
Hi,

Das ist ein dehnbarer Begriff. Ein Mitte 30-jähriger findet einen Job wenn er das will, das weiß auch das Gericht.

das ist nur eingeschränkt heranzuziehen. Der Unterhaltspflichtige ist verpflichtet, keinen Job anzunehmen, bei dem er weniger verdient. Wenn er glaubhaft machen kann, dass Jobs seiner Arbeits- und Einkommenssituation gerade nicht verfügbar sind, wird ihm auch nicht auferlegt werden, weniger zu verdienen.

LG Tom
 
Hi,



das ist nur eingeschränkt heranzuziehen. Der Unterhaltspflichtige ist verpflichtet, keinen Job anzunehmen, bei dem er weniger verdient. Wenn er glaubhaft machen kann, dass Jobs seiner Arbeits- und Einkommenssituation gerade nicht verfügbar sind, wird ihm auch nicht auferlegt werden, weniger zu verdienen.

LG Tom
In einem Vollzeitjob weniger verdienen als Arbeitslosengeld ist nicht möglich.
Jeder Kollektiv liegt darüber.
 
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