Schwanger von einem anderen

Hi,

witzig, wie die Frauen das Thema, was Männer tun, wenn ihre Partnerin von wem anderen schwanger heim kommt, zu Abtreibungsdiskussionen und Familienansichten missbrauchen.... :D

Aber immerhin haben die Aussagen einiger Männer hier eine gute Erklärung geliefert, warum Frauen in so einem Fall einfach ungefragt abtreiben. Ich hoffe, dass sie in diesem Fall auch gleich die Trennung vom Ehemann/Partner einleiten.

LG Tom
 
In einem Vollzeitjob weniger verdienen als Arbeitslosengeld ist nicht möglich.
Jeder Kollektiv liegt darüber.
Nojo...wenn vorher einen wirklich gut bezahlten Job hattest, is das Arbeitslosengeld oft deutlich höher als der Vollzeitjob in einer Durchschnittsfirma, die nur den Kollektiv zahlt.
Genau des is ja die krux, warum kaum eine firma mehr Arbeitswillige zum Kollektivlohn findet.
 
Hi,



Dir ist klar, dass beim Kindesunterhalt kein Existenzminimum pfändungsfrei ist?

Irgendwie scheinst Du davon auszugehen dass gar kein Unterhalt bezahlt wird.

Davon rede ich nicht.

LG Tom
Und wenn keiner bezahlt wird geht's in den Knast. 🤷

Außerdem musst schon sehr ordentlich verdienen um bei 55% Arbeitslose über Kollektiv zu bekommen. Da kommt dann schnell mal Fensterkit auf den Teller.
 
Hi,



das wäre mir neu, allenfalls Geldstrafen, die er als Ersatzfreiheitsstrafe absitz, oder aber es kommen Straftatbestände wie Betrug dazu.

LG Tom
§ 198 StGB

1) Wer seine im Familienrecht begründete Unterhaltspflicht gröblich verletzt und dadurch bewirkt, daß der Unterhalt oder die Erziehung des Unterhaltsberechtigten gefährdet wird oder ohne Hilfe von anderer Seite gefährdet wäre, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Seine Unterhaltspflicht verletzt insbesondere auch, wer es unterläßt, einem Erwerb nachzugehen, der ihm die Erfüllung dieser Pflicht ermöglichen würde.

(2) Ist der Täter rückfällig (§ 39) oder hat die Tat die Verwahrlosung oder eine beträchtliche Schädigung der Gesundheit oder der körperlichen oder geistigen Entwicklung des Unterhaltsberechtigten zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, hat die Tat aber den Tod des Unterhaltsberechtigten zur Folge, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Der Täter ist nicht nach Abs. 1 zu bestrafen, wenn er bis zum Schluss der Verhandlung die vom Verfolgungsantrag umfassten Unterhaltsbeträge zur Gänze bezahlt.


Ob eine Geld- oder Haftstrafe verhängt wird, wird wohl an der unterschiedlichen Interpretation von § 37 StGB liegen.
 
Hi,



das ist nur eingeschränkt heranzuziehen. Der Unterhaltspflichtige ist verpflichtet, keinen Job anzunehmen, bei dem er weniger verdient. Wenn er glaubhaft machen kann, dass Jobs seiner Arbeits- und Einkommenssituation gerade nicht verfügbar sind, wird ihm auch nicht auferlegt werden, weniger zu verdienen.

LG Tom
Doch, wenn er dann zahlungsfähig wäre.
 
Hi,

Und wenn keiner bezahlt wird geht's in den Knast. 🤷

also eigentlich, wenn nicht bezahlt wird, wird das Einkommen gepfändet.

Für den Knast bedarf es dann schon mehr. Selbst wenn der KV sei Unternehmen an seine neue Lebensgefährtin übertragen hat, Arbeitslose kassiert, oder sich mit kleinen Jobs über Wasaer hält, kommt er nicht so rasch ins Gefängnis. Wäre ja auch für den Kindesunterhalt kontraproduktiv.

Außerdem musst schon sehr ordentlich verdienen um bei 55% Arbeitslose über Kollektiv zu bekommen. Da kommt dann schnell mal Fensterkit auf den Teller.

Es geht um den Job. Warst Du Filialleiter einer größeren Filiale einer Bank, mit z.B. 8.000 brutto, wird Dir das Pflegschaftsgericht sogar untersagen, einen Job als Filialmitarbeiter für z.B. 3.500 brutto anzunehmen.

Bekannt ist aber, dass einem Lehrer erlaubt wurde, ein Jahr lang deutlich weniger zu bezahlen, wegen einer Fortbildung.

Andererseits wurde einem Tischler, der seinen Job Aufgabe un Landwirt zu sein, dies untersagt, weil er als Landwirt deutlich weniger verdient hätte.

LG Tom
 
Hmmm interessant.

Ich dachte dass wenn zB jemand Mindestsicherungsempfänger ist diesbezüglich nicht belangt werden kann und in dem Fall keine Haft anzutreten hätte.
Wie es in Deutschland ist weiß ich nicht, doch im österreichischen Arbeitsrecht gibt es ein Existenzminimum das individuell berechnet wird (beispielsweise abhängig ob man selbst unterhaltspflichtige versorgt, aber auch von anderen Kriterien). Unter dieses Existinzminimum darf nicht gepfändet werden außer es handelt sich um Unterhaltsschulden, dann verringert sich das Existenzminimum nochmals um 25%.
Unterhaltsansprüche werden (bei mehreren Gläubigern) darüber hinaus ganz nach vorne gereiht.

Es dürfen bestimmte Einkünfte gepfändet werden (z. B. Lohn/Gehalt, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Geld vom verkauften Auto, verliehenes Geld etc. auch Zulagen und Sonderzahlungen wobei bei Sonderzahlungen das Existenzminimum gesondert berechnet wird),

Nur Beihilfen und Kostenersätze sind unpfändbar.

Hoffe das hilft.
 
Hi,



also eigentlich, wenn nicht bezahlt wird, wird das Einkommen gepfändet.

Für den Knast bedarf es dann schon mehr. Selbst wenn der KV sei Unternehmen an seine neue Lebensgefährtin übertragen hat, Arbeitslose kassiert, oder sich mit kleinen Jobs über Wasaer hält, kommt er nicht so rasch ins Gefängnis. Wäre ja auch für den Kindesunterhalt kontraproduktiv.
Hab ich vorher geschrieben - langer Prozess. Vor allem die verhängten, unbezahlten Strafen machens aus. @Mitglied #260008 hat eine Liste gepostet
Es geht um den Job. Warst Du Filialleiter einer größeren Filiale einer Bank, mit z.B. 8.000 brutto, wird Dir das
Wenn dann noch Unterhaltsrückstände aufscheinen bist a Trottl
Pflegschaftsgericht sogar untersagen, einen Job als Filialmitarbeiter für z.B. 3.500 brutto anzunehmen.
Wennst lange genug, 6 Monate, arbeitslos bist, wird dir das AMS schon sagen was du annehmen wirst
Bekannt ist aber, dass einem Lehrer erlaubt wurde, ein Jahr lang deutlich weniger zu bezahlen, wegen einer Fortbildung.
In Bildungskarrenz wird weniger verdient, Unterhalt wird vom Verdienst berechnet - hast ja selber geschrieben.
Andererseits wurde einem Tischler, der seinen Job Aufgabe un Landwirt zu sein, dies untersagt, weil er als Landwirt deutlich weniger verdient hätte.
Um als Landwirt tätig zu sein brauchts erst mal die Absolvierung einer Landwirtschaftsschule oder Prüfung.
Wenn er dies vorweisen kann, kann er sich eine Landwirtschaft kaufen/pachten und diese bewirtschaften.
Wer ihm dies untersagen möchte hast vergessen zu erwähnen🤔.
 
Wie es in Deutschland ist weiß ich nicht, doch im österreichischen Arbeitsrecht gibt es ein Existenzminimum das individuell berechnet wird (beispielsweise abhängig ob man selbst unterhaltspflichtige versorgt, aber auch von anderen Kriterien). Unter dieses Existinzminimum darf nicht gepfändet werden außer es handelt sich um Unterhaltsschulden, dann verringert sich das Existenzminimum nochmals um 25%.
Unterhaltsansprüche werden (bei mehreren Gläubigern) darüber hinaus ganz nach vorne gereiht.

Es dürfen bestimmte Einkünfte gepfändet werden (z. B. Lohn/Gehalt, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Geld vom verkauften Auto, verliehenes Geld etc. auch Zulagen und Sonderzahlungen wobei bei Sonderzahlungen das Existenzminimum gesondert berechnet wird),

Nur Beihilfen und Kostenersätze sind unpfändbar.

Hoffe das hilft.
Danke!
Ist in Deutschland genauso, nur die Höhe der Mindestsicherung ist glaub verschieden.

"Der Mindestbehalt, auch Selbstbehalt genannt, bei Unterhaltszahlungen sichert dem Unterhaltspflichtigen das Existenzminimum. Er beträgt 1.450 Euro bei Erwerbstätigkeit und 1.200 Euro bei Nicht-Erwerbstätigkeit für Kindesunterhalt in Deutschland."
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,



das wäre mir neu, allenfalls Geldstrafen, die er als Ersatzfreiheitsstrafe absitz, oder aber es kommen Straftatbestände wie Betrug dazu.

LG Tom
§ 198 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht

Bis zu 6 Monaten oder 360 Tagessätzen bei Ersttätern in moderaten Fällen
Bis zu 3 Jahren bei rückfälligen Tätern oder bei Verwahrlosung oder einer beträchtlichen Schädigung der Gesundheit oder der körperlichen oder geistigen Entwicklung des Unterhaltsberechtigten
 
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