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Der Ehemann muss gegen das Kind klagen. Bis dahin gilt es als ehelich! Erst dann wird gerichtlich die Vaterschaft festgestellt. Und erst dann muss der Erzeuger zahlen! D. h. das Kind ist auf der Welt und die Mutter hat es "an der Backe". Da kannst Du nicht sagen: Nimm das Kind!Der genetische Vater muss Unterhalt zahlen.
Wäre ja noch schöner, wenn Mann, nur weil man mit einem wild um sich fickenden Feuchtbiotop verheiratet war oder ist, auch das noch pecken soll!
Also muss die werdende Mutter am Anfang der Schwangerschaft klären, ob sie das Kind austrägt und das Kind bein Erzeuger abgeben kann. (er das Kind aufziehen wird.) Ansonsten bleibt ihr das Kind. Von Mutterliebe will ich erst gar nicht reden.
Es könnte aber auch sein. dass der Ehemann aus Liebe Mutter und (fremdes) Kind behalten will. Bei den hier anwesenden Österreichern ist dieser Fall eher unwahrscheinlich, wie ich erfahren durfte. Da heißt es in den allermeisten Fällen: "Tschau mit au...!" Nicht wahr @Mitglied #594757 ?