- Registriert
- 25.2.2019
- Beiträge
- 5.571
- Reaktionen
- 13.795
- Checks
- 87
Ob der Kellnerin zum Beispiel im Lokal oder in privaten 4 Wänden ungefragt und ungewollt auf den Arsch oder Busen gegriffen wird, spielt keine Rolle, sexuelle Belästigung ist und bleibt eine sexuelle Belästigung, gleiches gilt für die Genitalbilder.Hat nichts mit besser zu tun. Sondern mit der Rechtslage
Und nein, das Gesetz ist KEIN Eingriff ins Privatleben, könnte man doch bei anderen Straftaten gleichermaßen argumentieren, wenn sie "privat" zwischen 2 Personen stattfinden.
Und wie @Mitglied #81571 schon erwähnt hat. Der Anteil derer, die sich mit der Thematik VPN, Proxy o.ä. auseinandersetzen, nur damit sie ihre Nudel herzeigen bzw. versenden können, wird sich in Grenzen halten.
Zum Thema "Aufwand":
1. Anzeige durch belästigte:n User:in bei der Behörde ==>> größter Aufwand von all dem, was folgt.
2. Behörde, also BMI stellt Anfrage nach den Daten an Betreiber der Plattform
3. Betreiber übermittelt Daten
4. Behörde stellt Anfrage an Provider (automatisiert)
5. Provider beantwortet Anfrage und übermittelt Daten an Behörde (automatisiert)
Bei Übermittlung via Mobile ist das natürlich noch viel einfacher
Seit 2017 gibt es allerdings keine Vorratsdatenspeicherung mehr (6 Monate),
daher muss dies binnen 3 Monaten erfolgen, da diese Daten für diesen Zeitraum als Verrechnungsdaten weiterhin gespeichert werden.


