Neue Verordnung gültig ab 1. Mai

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Darf ich vorstellen, der "Puff-Paragraph":

"§2

2) Kann auf Grund der Eigenart der Dienstleistung

1. der Mindestabstand von einem Meter zwischen Kunden und Dienstleister und/oder

2. vom Kunden das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung nicht eingehalten werden,

ist diese nur zulässig, wenn durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann."
 

§ 9. (1) Das Betreten folgender Einrichtungen durch Besucher ist untersagt:[...]7. Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution
Spitzfindig würde ich ja sagen, dass ich als Freier und nicht als Besucher die Einrichtung zur Ausübung der Prostitution betrete. Ich glaube, dass mir das Schauspiel in den wenigsten Fällen wirklich gefallen würde. Aber sei's drum. Hier meint der Gesetzgeber wohl etwas anders und es dürfen wohl auch Freier den Puff weiterhin nicht besuchen. Meine Wohnung oder auch ein gewöhnliches Hotel (aber was ist mit Stundenhotels?) ist aber wohl kaum als Ort zur Ausübung der Prostitution zu verstehen. Wenn keine weitere Regelung vorliegt, wäre dann doch eigentlich der Haus- und Hotelbesuch wieder gestattet. Oder kann man das anders auslegen oder gibt's eine andere gesetzliche Regelung, die selbiges verbietet? Aber selbst, wenn das Gesetz dies zulassen würde, müsste wohl wieder der Deckelcheck gemacht werden. Einen aktuellen Deckel hat wohl kaum eine Prostituierte derzeit?

Eigentlich ist das schon amüsant, dass gerade diese Verordnung mit dem Tag der Arbeit in Kraft tritt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
§9 nicht gelesen.
Laut nachstehender Quelle sind Hausbesuche in OÖ, NÖ, Wien und Steiermark erlaubt.
Wohnungsprostitution ist überall verboten.

https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/u...nrechte/Bericht_AG_Prostitution_2015-2017.pdf
OHNE Deckel ist ohnehin jede Art der SDL illegal und ALLE "Bescheinigungen bzgl des Freiseins von Geschlechtskrankheiten sind definitiv abgelaufen. Daher ist es egal, ob Haubesuche grundsätzlich erlaubt wären.
 
Die Gesetzeslage ist ein Traum (ein, zwei, mehrdeutig), wurde ja vom Burn Out Rudi unterschreiben (siehe Unterschrift PDF Seite 5 letzte Zeile), aber in den nächsten Tagen werden dass die Fachanwälte klären:
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@Mitglied #215071 seit der Südbahnhofmarkt in Linz sicher von dir ist, ab dem Zeitpunkt wo du vom Landtag in die Bundesregierung "befördert" wurdest, eine kleine Frage, sind Escort Service laut deiner Evalierung jetzt erlaubt?! Wenn ich zwischen deinen Zeilen lese?!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es scheint leider egal zu sein, ob jetzt Hausbesuche erlaubt sind oder was auch immer - de facto ist das Verbot der Prostitution noch immer in Kraft (wenn auch jetzt in anderem Gewand) - es wird keine SW geben, die zur Zeit über den erforderlichen Deckel verfügt. Und wenn ich das richtig mitbekommen habe, wird es auch für mindestens 14 Tage noch so bleiben. So kann man es halt auch machen. Vordergründig wird etwas erlaubt, aber mit Zusatzmaßnahmen wieder unmöglich gemacht. :(
 
Mit anderen Worten: Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass die erforderlichen Kontrollen bei der Dackelausgabestelle durchgeführt werden?

Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.
 
Meine Wohnung oder auch ein gewöhnliches Hotel (aber was ist mit Stundenhotels?) ist aber wohl kaum als Ort zur Ausübung der Prostitution zu verstehen. Wenn keine weitere Regelung vorliegt, wäre dann doch eigentlich der Haus- und Hotelbesuch wieder gestattet.
Bei Hotels ist derzeit (aus rein rechtlicher Sicht) die Doppelfrage zu stellen:
  • Warum ist er im Hotel (Geschäftsreisender, Dauergast, Home Office zB im Dayuse- oder Byhours-Hotel)?
  • Warum ist sie im Hotel?
Wenn beide einen (einigermaßen) gültigen Grund haben, im Hotel zu sein, ...
(ohne Berücksichtigung der Frage nach einer gültigen grünen Karte).
 
Also wenn ich das richtig verstanden habe, dürfen die Asia Massagestudios wieder öffnen.
 
§9 nicht gelesen.
Laut nachstehender Quelle sind Hausbesuche in OÖ, NÖ, Wien und Steiermark erlaubt.
Wohnungsprostitution ist überall verboten.

wenn man das Gesetz genau gelesen hat - sowohl das am 30.4 abgelaufene, als auch das neue waren Hausbesuche immer zugelassen!
(genauso waren auch Partys, auch Coronapartys nie verboten)
der Staat und die Polizei haben im Privatbereich nix verloren, der ist Verfassungsrechtlich geschützt, außer bei Gefahr im Verzug und das trifft bei ficken nicht zu!
 
Die Gesetzeslage ist ein Traum (ein, zwei, mehrdeutig), wurde ja vom Burn Out Rudi unterschreiben (siehe Unterschrift PDF Seite 5 letzte Zeile), aber in den nächsten Tagen werden dass die Fachanwälte klären:
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@Mitglied #215071 seit der Südbahnhofmarkt in Linz sicher von dir ist, ab dem Zeitpunkt wo du vom Landtag in die Bundesregierung "befördert" wurdest, eine kleine Frage, sind Escort Service laut deiner Evalierung jetzt erlaubt?! Wenn ich zwischen deinen Zeilen lese?!

Dienstleistungen (außer bei Hausbesuch) war definitiv verboten - wie Massage, Friseur, (Prostutition wurde nicht speziell erwähnt, fällt aber darunter)
im aktuellen Gesetz werden Einrichtungen für Prostutition extra benannt und verboten

leider!!
Hausbesuche vorher und jetzt erlaubt!
 
Lt. meiner laienhaften Interpretation würde ich folgenden Fahrplan sehen:
- 1. Mai - Massage möglich (die nichts mit Prostitution zu tun hat - mit entsprechenden Schutzmaßnahmen)
- ca. Mitte Mai (ab wann halt wieder Kontrolluntersuchungen möglich sind) - Sexdienstleistungen aber nicht in Studios, Laufhäusern,...
- ab Anfang Juli Studios, Laufhäuser (ob wir das noch so lange aushalten werden? - da können wir wirklich nur hoffen, dass sich die Zahlen so positiv entwickeln, dass es vielleicht zu früheren Lockerung der Maßnahmen kommt - also immer schön brav sein und Abstand halten).

Wie gesagt ich bin kein Jurist und das ist meine persönliche Interpretation des u.a. Bundesgesetzblattes vom 30. April 2020:

U.a. - die meiner Meinung nach zutreffenden Textstellen:
Sonstige Einrichtungen
§ 9.
(1) Das Betreten folgender Einrichtungen durch Besucher ist untersagt:
7.
Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution,


Inkrafttreten
§ 13.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft.
 
Zuletzt bearbeitet:
meine Meinung nach richtig interpretiert!:lehrer:

aktuell bei Hausbesuchen ist das etwas Grenzwertig - aber praktisch nicht kontrollierbar - da privater Bereich!!!! :aetsch:
(fraglich ist ab das inseriert werden darf?)

das mit Ende Juni bin ich mir nicht sicher, ob das nicht ev. früher gekippt wird - weil sonst massives anwachsen der :schulterzuck:
illegalen Prostutition (hat auch negative gesundheitliche Folgen)
 
meine Meinung nach richtig interpretiert!:lehrer:

aktuell bei Hausbesuchen ist das etwas Grenzwertig - aber praktisch nicht kontrollierbar - da privater Bereich!!!! :aetsch:
(fraglich ist ab das inseriert werden darf?)

das mit Ende Juni bin ich mir nicht sicher, ob das nicht ev. früher gekippt wird - weil sonst massives anwachsen der :schulterzuck:
illegalen Prostutition (hat auch negative gesundheitliche Folgen)


Der Gesetzgeber wird die Prostition sicher nicht erlauben, weil sonst die illegale Prostition zunehmen wird. :kopfklatsch: Allenfalls erwischen sie einige illegal Tätige und nageln diese juristisch ans Scheunentor.
 
Naja; es gibt ja auch noch den mindestens einen Meter Sicherheitsabstand und die Maskenpflicht im öffentlichen Bereich; ich weis aber nicht ob Hotels zum Öffentlichen Bereich zählen?
 
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