Nacktbaden im eigenen Garten

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Aber von meiner Nachbarin die Großcousine mütterlicherseits, von der ihrem Ex-Schwiegervater der Stiefonkel, der war jahrelang mit einer Rechtsanwaltsgehilfin im gleichen Tennisclub. Und der weiß das mit Sicherheit. Ich würd doch hier keinen Scheiß erzählen. :pompous:

:hurra: okay, ab jetzt gehen alle pseudo-erotischen rechtsfragen (samt mylenische spezialinterpretationen) per PN an dich .... :lalala:

gschenkt is gschenkt!!! :D
 
ehrlich? ich würde a) beim polizeijuristen am zuständigen polizeikommissariat und b) beim amtstagsrichter beim zuständigen bezirksgericht anrufen und mich einfach erkundigen. sind die auskünfte diesbezüglich ident, würde ich davon ausgehen, dass diese meinung einigermaßen rechtlich halten könnte (mit immer noch einem unsicherheitsfaktor, wohlgemerkt). rechtsauskünfte im EF sind dagegen relativ wurscht.
Anwalt: du darfst.
Polizist (befreundet): geh ins Pool
Bürgermeister: bedauert, dass das leider nicht sein Zuständigkeitsbereich ist.
Linker Nachbar: dem ist's egal.
Südlicher Nachbar: freut sich immer über a Tratscherl am Gartenzaun.
Rechte Nachbarin:...a Kapitel für sich.
Tät sagen, wer lang fragt, geht lang irr....
 
Die Lösung!
Ich geh nur mehr in der Badehose in den Garten und meine Frau kann blank gehen, das stört ihn nicht :-))
 
quell deines unerschöpflichen wissens? wenns schon so einfach ist ...

Hier liegt wohl ein zivilrechtlicher Streit vor, der nicht im öffentlichen Interesse ist. Also bleibt dem Nachbarn nur, auf Unterlassung zu klagen.

Dieses ist keine Rechtsauskunft/ -beratung, sondern eine Meinung zum Fall. Rechtsberatungen obliegen ohnehin nur Anwälten und schon gar nicht dem EF.
 
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