Nacktbaden im eigenen Garten

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Aber Schweine sind doch klasse! Ich hätt gern einen Rudi als Nachbarn - statt meinem Nachbarn.
 
Hier liegt wohl ein zivilrechtlicher Streit vor, der nicht im öffentlichen Interesse ist. Also bleibt dem Nachbarn nur, auf Unterlassung zu klagen. Dieses ist keine Rechtsauskunft/ -beratung, sondern eine Meinung zum Fall. Rechtsberatungen obliegen ohnehin nur Anwälten und schon gar nicht dem EF.

aaaah ja. dann solltest vielleicht deine textierung überdenken:

Er darf, solange es nicht ein Richter rechtswirksam verbietet.
So einfach ist das.
:)

abgesehen davon, dass ich mir nicht sicher bin, ob hier wirklich nur das zivilrecht greift.
 
Quatsch. Es ist doch wohl logisch, dass etwas grundsätzlich erlaubt ist, sonalge es nicht verboten ist.

dessen bin ich mir eben nach sicherheitspolizeigesetz nicht sicher, schon nach bestehendem (streitschlichtung, § 29 etc.).

Dann müsstest du nach Vergleichsfällen recherchieren, um dir sicher sein zu können.

nein, sorry, DU - wenn du etwas mit solcher sicherheit behauptest! ICH habe geraten, sich zu erkundigen ...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
......entgegen aller erwartungen, kann frau in diesem forum doch tatsaechlich noch etwas ueber die rechtslage in unserem staate lernen...bin beeindruckt...

..es gruesst euch eine nackt hinter ihrem sichtschutz sonnenbadende kaerntnerin... :-)
 
nein, srry, DU - wenn du etwas mit solcher sicherheit behauptest.- ich habe geraten, sich zu erkundigen ...

na ja, ich hätt da ja eher an judikatur zum geltenden recht gedacht, ris oder so. dort gibt es da nämlich nicht viel auffindbares. aber ich lass mich gern eines besseren belehren.

Also die Stecknadeln such mal selbst. :D



dessen bin ich mir eben nach sicherheitspolizeigesetz nicht sicher, schon nach bestehendem (streitschlichtung, § 29 etc.).

Als "verboten" gilt nur, was mit Strafe belegt ist.
 
Also die Stecknadeln such mal selbst. :D
Stecknadeln, aha. Du stellst etwas als unumstößliche Tatsache hin, und falls sich dann rausstellt, dass deine Behauptung doch nicht so ganz hundertprozentig wasserfest ist... naja, da sollen die Leute dann halt selbst drüber fallen. Super, deine Ratschläge, genau so wünscht man sich das. :rolleyes:
 
Also die Stecknadeln such mal selbst. :D

ah eh! :kopfklatsch:

Als "verboten" gilt nur, was mit Strafe belegt ist.

geh, lies einmal den eingangs-post zum thread:

Ist es grundsätzlich erlaubt im eigenen Garten nackt zu baden?
Hatte gestern ein Schreiduell mit meinem Nachbarn, weil es ihn störte das ich nackt im Pool war.

aber mit dir sowieso wieder sinnlos! :roll:
 
Ich bade prinzipiell nur nackt im eigenen Pool und gehe nackt auch zum Pool. Auf der Terasse liege ich auch nackt. Dort kann ich von den Nachbarn auch gesehen werden. Ein gewisser aben nicht perfekter Sichtschutz ist bei 3/4 der Grundstücksgrenze vorhanden. Dort bin ich auch nackt. Zum Tor würde ich aber so nicht gehen.
Aber ich glaube, so lange du nur nackt bist und keine sexuellen Handlungen vornimmst (auch keinen Steifen) ist es erlaubt.
 
Danke jedenfalls für eure Meinung, um rechtlichen Problemen vorzubeugen werde ich auf einer Seite vom Pool einen Sichtschutz machen, dann kann ich dahinter machen was ich will.
 
geh, lies einmal den eingangs-post zum thread:


Ist es grundsätzlich erlaubt im eigenen Garten nackt zu baden?

Ich meine eben ja. :)

aber mit dir sowieso wieder sinnlos!

Sinnlos sind Endlos-Debatten mit dir. :D

Stecknadeln, aha. Du stellst etwas als unumstößliche Tatsache hin, und falls sich dann rausstellt, dass deine Behauptung doch nicht so ganz hundertprozentig wasserfest ist... naja, da sollen die Leute dann halt selbst drüber fallen. Super, deine Ratschläge, genau so wünscht man sich das. :rolleyes:

Es gibt kein Gesetz, nachdem es ausdrücklich verboten ist, im eigenen Garten/Pool nackt zu baden. Und eine Nichtexistenz muss nicht nachgewiesen werden. Das ginge auch gar nicht.

Aber wer behauptet, es gäbe solche Verbote, sollte das auch belegen können.
 
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