Meinung zu einer Affäre ?!

:hmm:...du findest also die ehe für notwenig oder nötig wie du es sagst?:verwirrt:
Nein, finde ich persönlich nicht (trotz, dass ich verheiratet bin.;), habe auch immer offen gesagt, dass ich davon nichts halte. Warum ich dennoch verheiratet bin, erläutere ich nicht öffentlich)/
Aber sie ist sehr üblich. Und der Mensch neigt nunmal dazu, Sachen zu machen, die auch akzeptiert sind und sicher auch für viele einfach passt. Das ist auch ok. Aber die Ehe wie sie noch immer ist, ist wohl mit ihren Pflichten und Rechten veraltet. Und man darf nicht vergessen, dass die Ehe auch einen Sinn hatte und bei manchen hat
 
Einen Sinn, der über das Versprechen, dass du auch ohne ehe geben kannst, hat es jetzt nicht.
Es ist dann nur offizieller, aber deshalb halten sich auch nicht mehr Leute dran.
Wenn man die ganze romantik wegnimmt bleibt aus meiner Sicht nicht viel übrig.
 
:lalala: ach, da kann ich auch eher vermuten.
Aber va aus finanzieller Sicht kann es sinnvoll sein. Inwieweit es zB mit den Rechten bei gemeinsamen Kindern ist, weiß ich nicht genau. Aber auch da könnte ich mir mehr Rechte vorstellen. War zumindestens früher so
Ja aber gemeinsame obsorge kannst auch so beantragen. Ob die ehelich oder nicht sind spielt zum Glück keine Rolle mehr
 
Doch so einfach isses! Und wenn man auch noch heiratet geht man dieses versprechen sogar formal juristisch ein....du verpflichtest dich vertraglich zur treue...würdest du dir ein auto ksufen und dabei beschissen werden würdest du auch vor gericht gehen und eine dir zustehende entschädigung/ wiedergutmachung anstreben- sie steht dir ja zu...besonders wenn du mutwillig beschissen wirst....ganz normal...
Das ist hier gensu dss gleiche...
Das ist tiefschwarz und hardcore blöd...ganz ohne ironie....wenn man das schon unterschreibt...darf man sich halt nich beschweren wenn das auch eingefordert wird.....ich versteh deinen denkansatz nichtmal..ehrlich nicht
wenn's nur ums formal juristische gehen würde, hätten die ganzen wifesharer, offenen Beziehungen, swinger und cuckolds aber ein festes Problem ;)
Es kann auch Liebe sein und nicht nur eine Affaire.
ja, es ist eben nicht schwarz und weiß.
Und zum Vertrag:
Ich glaube, dass ist sehr falsch es so zu nennen. Denn man unterschreibt eigentlich keinen Vertrag.
natürlich ist die Ehe ein vertraglich festgehaltenes versprechen ... könnte man sonst Alimente etc verlangen? die Ehe ist mehr als ein Vertrag. aber bestimmt auch nicht weniger ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist wie in der Bank. Du kannst nicht in der Bank arbeiten und dann sagen, ich werde jetzt grüne Haare tragen. Es ist nicht akzeptiert. Also ist die Wahl eher nicht so groß.

ich finde einfach, du denkst das ganze zu kurz. Vertrag und Schluss.
Doch die Wahl ist in dem Fall ganz klar:
Wenn der Arbeitgeber keine grünen Haare akzeptiert ist die Wahl einfach zwischen einem sicheren Arbeitsplatz und dem individuellen Hairstyle. Und wenn man unbedingt grüne Haare will dann muss man halt die Konsequenzen tragen oder einen Kompromiss finden (zB bankinterne Versetzung zu einem Bürojob ohne Kundenkontakt wenn möglich).

Man hat IMMER eine Wahl!

Blöd wirds in dem Beispiel vermutlich nur wenn man sich die Haare grün färbt obwohl man weiß wie der Chef dazu steht und dann tagein tagaus mit einer Perücke ins Büro rennen muss. Abgesehen davon dass die Perücke vermutlich kratzt und nervt ist nämlich auch da nicht gesagt dass der Chef das Ding nicht bemerkt oder toleriert.
 
Doch die Wahl ist in dem Fall ganz klar:
Wenn der Arbeitgeber keine grünen Haare akzeptiert ist die Wahl einfach zwischen einem sicheren Arbeitsplatz und dem individuellen Hairstyle. Und wenn man unbedingt grüne Haare will dann muss man halt die Konsequenzen tragen oder einen Kompromiss finden (zB bankinterne Versetzung zu einem Bürojob ohne Kundenkontakt wenn möglich).

Man hat IMMER eine Wahl!

Blöd wirds in dem Beispiel vermutlich nur wenn man sich die Haare grün färbt obwohl man weiß wie der Chef dazu steht und dann tagein tagaus mit einer Perücke ins Büro rennen muss. Abgesehen davon dass die Perücke vermutlich kratzt und nervt ist nämlich auch da nicht gesagt dass der Chef das Ding nicht bemerkt oder toleriert.

Grundsätzlich kein Mitspracherecht des Arbeitgebers bei Frisuren
Ein Mitspracherecht hat der Arbeitgeber nur dann, wenn die Frisur ein Sicherheitsrisiko darstellt, beispielsweise, weil ein langer Zopf in eine Maschine geraten könnte oder in sehr seltenen Fällen, in denen er ein berechtigtes Interesse an einer Bestimmten Haartracht hat.

Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.
Unsplash.com/ Jessica-Dabrowski


Auch auf Grund von Hygienevorschriften kann der Arbeitgeber bestimmte Frisuren verbieten. Dies ist beispielsweise bei der Verarbeitung oder beim Verkauf von Lebensmitteln zumeist der Fall. In der Regel ist dann das Tragen einer entsprechenden Kopfbedeckung vorgeschrieben.

Generell ist der Arbeitnehmer jedoch in der Wahl seiner Frisur frei. Das gilt nicht nur für den Schnitt, sondern auch für die Farbwahl.

Der Arbeitgeber kann somit keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wie beispielsweise eine Kündigung, ziehen, wenn eine Bankangestellt plötzlich rosa gefärbte Haare hat.

Der Arbeitgeber kann die Angestellt aber sehr wohl an einen anderen Arbeitsplatz versetzen, wenn diese an ihrem ursprünglichen Arbeitsplatz viel Kundenverkehr hatte. Dahingehend hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht. Dabei darf der Arbeitgeber jedoch nicht willkürlich handeln, sondern muss die Versetzung oder ähnliche Maßnahmen stets begründen können.

Man könnte das also durchsetzen wenn es einem so wichtig ist.
 
Grundsätzlich kein Mitspracherecht des Arbeitgebers bei Frisuren
Ein Mitspracherecht hat der Arbeitgeber nur dann, wenn die Frisur ein Sicherheitsrisiko darstellt, beispielsweise, weil ein langer Zopf in eine Maschine geraten könnte oder in sehr seltenen Fällen, in denen er ein berechtigtes Interesse an einer Bestimmten Haartracht hat.

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Auch auf Grund von Hygienevorschriften kann der Arbeitgeber bestimmte Frisuren verbieten. Dies ist beispielsweise bei der Verarbeitung oder beim Verkauf von Lebensmitteln zumeist der Fall. In der Regel ist dann das Tragen einer entsprechenden Kopfbedeckung vorgeschrieben.

Generell ist der Arbeitnehmer jedoch in der Wahl seiner Frisur frei. Das gilt nicht nur für den Schnitt, sondern auch für die Farbwahl.

Der Arbeitgeber kann somit keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wie beispielsweise eine Kündigung, ziehen, wenn eine Bankangestellt plötzlich rosa gefärbte Haare hat.

Der Arbeitgeber kann die Angestellt aber sehr wohl an einen anderen Arbeitsplatz versetzen, wenn diese an ihrem ursprünglichen Arbeitsplatz viel Kundenverkehr hatte. Dahingehend hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht. Dabei darf der Arbeitgeber jedoch nicht willkürlich handeln, sondern muss die Versetzung oder ähnliche Maßnahmen stets begründen können.

Man könnte das also durchsetzen wenn es einem so wichtig ist.
und was genau hat dein Beitrag mit der gelebten Realität zu tun? ;)
 
Ich glaub ich baue mir eine neue Schrankwand, ganz viele Laden muss die haben und ein großes Fach für Politur, dann kann ich mir jeden Tag den Heiligenschein auf hochglanz putzen, das Leben ist vor lauter Sortiererei dann eh vorbei.
 
Grundsätzlich kein Mitspracherecht des Arbeitgebers bei Frisuren
Ein Mitspracherecht hat der Arbeitgeber nur dann, wenn die Frisur ein Sicherheitsrisiko darstellt, beispielsweise, weil ein langer Zopf in eine Maschine geraten könnte oder in sehr seltenen Fällen, in denen er ein berechtigtes Interesse an einer Bestimmten Haartracht hat.

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Auch auf Grund von Hygienevorschriften kann der Arbeitgeber bestimmte Frisuren verbieten. Dies ist beispielsweise bei der Verarbeitung oder beim Verkauf von Lebensmitteln zumeist der Fall. In der Regel ist dann das Tragen einer entsprechenden Kopfbedeckung vorgeschrieben.

Generell ist der Arbeitnehmer jedoch in der Wahl seiner Frisur frei. Das gilt nicht nur für den Schnitt, sondern auch für die Farbwahl.

Der Arbeitgeber kann somit keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wie beispielsweise eine Kündigung, ziehen, wenn eine Bankangestellt plötzlich rosa gefärbte Haare hat.

Der Arbeitgeber kann die Angestellt aber sehr wohl an einen anderen Arbeitsplatz versetzen, wenn diese an ihrem ursprünglichen Arbeitsplatz viel Kundenverkehr hatte. Dahingehend hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht. Dabei darf der Arbeitgeber jedoch nicht willkürlich handeln, sondern muss die Versetzung oder ähnliche Maßnahmen stets begründen können.

Man könnte das also durchsetzen wenn es einem so wichtig ist.

Ja, und wenn du ein Vorstellungsgespräch bei einer Bank hast, nimmt er dich nicht wegen deiner bunten Haare, sagt dir aber "andere haben unseren Anforderungen besser entsprochen" und fertig. Kriegst den Job dann halt einfach nicht. Oder ihnen passen deine Haare nicht und sie kündigen dich wegen Umstrukturierung.
Du glaubst nicht ernsthaft dass du am längeren Ast sitzt bei sowas oder? :)
 
Ja, und wenn du ein Vorstellungsgespräch bei einer Bank hast, nimmt er dich nicht wegen deiner bunten Haare, sagt dir aber "andere haben unseren Anforderungen besser entsprochen" und fertig. Kriegst den Job dann halt einfach nicht. Oder ihnen passen deine Haare nicht und sie kündigen dich wegen Umstrukturierung.
Du glaubst nicht ernsthaft dass du am längeren Ast sitzt bei sowas oder? :)

Nö ich finde genau das selbe steht den wunschpartner auch zu
Sagen zu können, okay ich komm damit klar dass du rummachst, oder eben nicht.
Ich komm damit klar dass du grüne Haare hast oder eben nicht.

Selbes Prinzip. Nur dass es den Chef weniger was angehen sollte ^^
 
Man hat IMMER eine Wahl!

Ja und man wählt.

Lange falsche Fingernägel, extreme Haare, sowie Tattoos und Piercing gehen in manchen Jobs nicht.

Beim Einstellungsgespräch ist es hier vorbei.
Wobei eine junge Frau habe ich damals genommen, stark tätowiert und etlichen Gesichtspiercing.
Sie war super, hatte die tollste Einstellung zum Job und total mit dem Unternehmen identifizieren können.
Solange man es da nicht sah, war es absolut egal. Richtig.

Ansonsten gibt es einfach eine Absage, wie begeistert man von der Qualifikation war, jedoch leider ein anderer Mitbewerben noch besser ins Profil gepasst hat und wünscht für die weitere Zukunft alles Gute und viel Erfolg.

Sollte die Verwandlung im laufend Arbeitsverhältnis statt finden, spricht man unter vier Augen mit dem Angestellten. Man bemüht sich wirklich, überhaupt wenn man mit der Leistung zufrieden ist. (Stellenausschreibung, Vorstellungsgespräche, Einschulungen sind zach und teuer).
Ist weder Einsicht noch Rücksicht auf die firmeninternen Gepflogenheiten zu erkennen und/oder mit Arbeitsgericht gedroht, dann wird es ungemütlich für alle. Sehr ungemütlich. :D
Es setzt eine Dynamik ein, besonders von Kollegen Seite her, die selbst in Führung kaum zu bremsen ist. :(
Da ist die Führung oft noch willig zuzuwarten, dem Angestellten Zeit zu geben zu überlegen, da kann schon ohne dass man es gleich bemerkt (denn das ist das Schlimme) Mobbing einsetzen.

Ob Aussehen oder Verhalten außerhalb der Firmengesinnung und in Folge dem herrschenden Teamgeist gegensteuert, macht böses Blut und endet soweit ich mich erinnere niemals gut, weder für das Unternehmen (neue Mitarbeitersuche, Verseuchung der Atmosphäre) noch für den Angestellten der seinen Lebensstil auf Biegen und Brechen an seinem Arbeitsplatz populär machen will.

Arbeiter und Angestellte werden stark geschützt und das ist bis zu einem gewissen Grad auch sehr richtig so.
Anderseits sind sie oft schon derartig geschützt, dass man sich als Unternehmen überlegt bestimmte Personengruppen aufzunehmen.

Da kann 1000 mal geschrieben werden müssen: Suche Mitarbeiter m/w/d.
Wenn Du z.B. einen Mann für den Job haben willst, dann wirst Du einen nehmen und den anderen absagen.
Dazu werden Unternehmen gezwungen sowie die wirklich bedauernswerten und hoffenden Frauen ihre Bewerbung, Motivationsschreiben, Lebenslauf etc (kann schon, wenn gut über 4 Stunden Arbeit sein) komplett umsonst schreiben.

Tja so ist die Welt, ich hab sie nicht gemacht, das sind die Regeln und die Gesetze und die Art wie damit umgegangen wird, wenn jemand innerhalb einer Gruppe sich abheben und störend gegen den Strom schwimmen will. (Das kostet nämlich tatsächlich Arbeitszeit, Arbeitseinsatz und somit richtig Geld).

Falls es jemand interessiert wie es auf der anderen Seite so aussieht - net so lustig und immer extrem unangenehm, oft sehr bedauerlich.
Entscheidungen sind zu treffen im Sinne des Unternehmens, sonst sind bald alle arbeitslos, wenn nicht mind. einer Entscheidungskraft hat.
 
Zum Topic:

Fremdgehen hat was grundsätzlich, dennoch ist es Falsch.

Meine Partnerin und ich verstehen uns super! Wir sind topf und Deckel. Dennoch habe ich gern öfter im Monat Sex und sie Nur 1 mal wenn überhaupt. Ich habe mit ihr gesprochen und wir sind zu dem übereinstimmenden Ergebnis gekommen das wir beide Liebe und Sex voneinander trennen können.

Ich liebe meine Frau und auf Liebes ebene gehe ich Ihr unter keinen Umständen fremd.

Sex hingegen darf ich mir auch mit jemanden anderen gönnen. So sind wir verblieben. Sie will es nicht wissen wann und wie oft und mit wem, aber ist absolut damit einverstanden das ich es mache.

REDE MIT DEINER FRAU! Einfach bescheißen ist zu hinterhältig und reißt wunden, die nachdem Ihr euch getrennt habt, jemanden anderen eine Chance auf glück nehmen kann.
 
Natürlich ist die ehe ein vertrag....
Du unterwirfst dich suf dem standesamt schriftlich festen pflichten und erhälst gewisse zusätzliche rechte....natürlich ist sie das...und du kannst sie durch einen zusätzlichen ehevertrag noch erweitern und ändern.. aber auch in der grundfassung ist es einer....sonst wäre die scheidung auch nicht so aufwändig und hätte der partner keine rechte lebenslang regressforderungen zu stellen^^
Du sagtest selbst das man vor gericht lügen muss um nich noch dümmer dazustehen(geldtechnisch)
Sprich: du weisst gensu um diese klauseln....
Es ist durchaus mit einem auto oder hauskauf vergleichbar.....
 
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