Ja, so ist das wohl. Obwohl es bei funktionierender Therapie überhaupt kein Problem wäre.
Das bezog sich mehr auf den Vorwurf der "absichtlichen (schweren) Körperverletzung" der hier gebracht wurde. Der eh meist gebracht wird. Tellerrand und so...
In Deutschland zB spielt eine Infektion unter der NWG keine derartige Rolle mehr. Wird dies durch einen Sachverständigen bestätigt, wird das Verfahren eingestellt. Bei uns würdest du nach wie vor (meist) bestraft. Völlig zu Unrecht mittlerweile, für nichts und wieder nichts