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Schuld ist immer der, der eine Tat begeht. Das ist nicht ohne Grund ein Grundprinzip unsres Rechtssystems. Allenfalls kann es mildernde Umstände geben.
Hat also ein Mann seine Frau betrogen, oder eine Frau ihren Mann, dann ist der Täter vollkommen klar zu benennen: Derjenige, der abseits der erlaubten Wiese grasen wollte. Sollte er sexuell von seiner/seinem Partner/in vernachlässige geworden sein, so kann das allenfalls ein mildernder Umstand sein.
Wir wissen das allesamt. Auch der Fragesteller weiß das. Die Frage ist daher vollkommen obsolet.
Hat also ein Mann seine Frau betrogen, oder eine Frau ihren Mann, dann ist der Täter vollkommen klar zu benennen: Derjenige, der abseits der erlaubten Wiese grasen wollte. Sollte er sexuell von seiner/seinem Partner/in vernachlässige geworden sein, so kann das allenfalls ein mildernder Umstand sein.
Wir wissen das allesamt. Auch der Fragesteller weiß das. Die Frage ist daher vollkommen obsolet.