Und traurigerweise glaube ich, SIE hätte sehr schlechte Karten bei sexueller Belästigung und Nötigung und auch bei einer Vergewaltigung. Es steht Aussage gegen Aussage, niemand sonst hat etwas gesehen, sie hat keine Abwehrspuren (wurde nicht grün und blau geschlagen). Es wird genau nix passieren.
Schwierige Frage. Wenn sie im Moment losschreien würde und ein anderer Kollege kommt und das mitkriegt ist er garantiert seinen Job los.
Auch ansonsten können solche Vorwürfe ganz leicht MINDESTENS die Karriere von Männern zerstören. Viele Richter beachten bei Aussage gegen Aussage die Worte des Opfers mehr. Speziell wenn das Opfer kein Motiv und keinen Gewinn zu erwarten hat durch die Anzeige.
ich finde es aber auch nicht weniger bedenklich, dass Menschen mit einem Skalpell durch die Gegen laufen und kein Problem damit hätten jemanden nieder zu stechen und alle anderen in dem Thread noch zustimmen...
Die Wahl der Selbstverteidigungsmethode ist wirklich denkbar unpassend wie ich schon im anderen Thread geschrieben habe. Sich selbst zu ermächtigen indem man etwas dabei hat allgemein aber nicht.
NEIN! Sie hat das Recht sich angemessen zu wehren. Und einen Frau darf ja wohl noch den Kräfteunterschied ausgleichen zwischen Mann und Frau. Oder ist der Angreifer sonst zu arm dran?
Ob mit Skalpell oder ein Messer, das Ergebnis ist dasselbe.
Ja... sie hat das Recht sich ANGEMESSEN zu verteidigen.
Und Notwehr sieht in Österreich die “mindest notwendige Gewalt“ vor!
Messer haben aber allgemein (egal ob Skalpell, Stanley, Kukri oder Klappmesser) das Problem das man sie nicht einsetzen kann ohne ernste Verletzungen zu riskieren. Deswegen gilt ein Messereinsatz meistens als Tötungsabsicht.
Und das macht Messer in Ö zu einer denkbar ungeeigneten Selbstverteidigungswaffe weil die Absicht oder Bereitschaft sofort zu töten NICHT die “mindest notwendige Gewalt ist“.
Äh, ich glaube, Taser und Elektroshocker sind gesetzlich verboten. Pfefferspray wirkt oft nicht und Kampfsport...ja, ist ok,
Elektroschocker sind erlaubt, Taser soviel ich weiß nicht. Pfefferspray wirkt... sogar SEHR gut hat aber ein paar Gefahren. Einerseits muss man treffen, andererseits kann es Wolken bilden und damit gegen Angreifer und Opfer wirken. Eine Brille schützt aber nicht davor (man will das Zeug auch nicht in den Atemwegen!).
Was noch erlaubt ist in Ö sind bestimmte Teleskopschlagstöcke.
Wobei weder Kampfkunst noch Pfefferspray noch Schlagstock noch Schocker irgendwas bringen wenn man damit nicht umgehen kann oder Fehler passieren.
Richtig gute Selbstverteidigungsmöglichkeiten (wie
@Mitglied #553311 erwähnt hat) wären noch Taschenalarme! Die erfordern keine Übung und GARANTIEREN Aufmerksamkeit. Und man kann sie uU auch noch auslösen wenn die Drogen oder KO Tropfen schon wirken. Ähnlich gut und oft unterschätzt: aus ganzer Lunge schreien.
es bleibt in meinem Ermessen wie ich mich verteidige. Wenn ich mich mit einem messer wohler fühle und dadurch vorsätzlich in Kauf nehmen ihn ernsthaft zu verletzen oder zu töten ist es mE richtig
Dann kann man nur beten dass das auch in den Augen von Richtern richtig ist.
Wobei Frauen da klar im Vorteil sind.
Aber ein kleines Beispiel aus meinem ehemaligen Kollegium:
Ein Kollege hatte einen Fall von Notwehr. Ganz klare Sache, idealerweise vor einer Kamera passiert: ein Besoffener ist mit einem Messer auf ihn losgegangen. Er war unbewaffnet und hat 3 Mal zugeschlagen, ihm dabei 2 Rippen gebrochen und danach sauber die Rettung und Polizei gerufen.
...der Mann ist verurteilt worden wegen Notwehrüberschreitung und Körperverletzung. Einfach weil er trainierter Boxer war und das Gericht entschieden hat dass er wissen hätte müssen das 1 oder 2 Schläge reichen. Er hat aber einfach eine eingeübte, trainierte Kombo durchgezogen.
SO minutiös und auf Details achtend entscheiden Gerichte sowas!
Jetzt stellt euch vor wie Gerichte zu “Messer als Verteidigung gegen einen Unbewaffneten stehen“!?