Du sollst nicht Unkeuschheit treiben

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Ein Tier ist keine Sache.
Sorry, aber das ist Nonsens und den kann ich (so wie @Mitglied #266594 ) nicht einfach so im Raum stehen lassen...

Da in diesem Thread in dieser Causa bis dato permanent über deutsches Recht diskutier wird, hier mal eine kurze Erklärung (inkl. Quellenangabe) dazu...
Das TierSchG umfasst nur Wirbeltiere. Das sind Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische. Quelle: Die Tötung eines Tieres als Sachbeschädigung? (I) - Sie hören von meinem Anwalt!
Zusätzlich wird JEDES Tier, das einen Eigentümer hat, durch das BGB § 90a Satz 3 (Sachbeschädigung) geschützt... Der schließt leblose Gegenstände genauso wie Tiere mit ein... Angenommen, jemand tötet wissentlich und mit Absicht die Vogelspinne eines anderen, so hat er sich nicht nach dem TSchG strafbar gemacht, sehr wohl aber unter dem Titel Sachbeschädigung... Warum: Weil eine Vogelspinne kein Wirbeltier ist und somit nicht unter das TSchG fällt. Die Straftat der Sachbeschädigung bleibt aber, da die Vogelspinne im Sinne des Gesetzes eine Sache ist (so wie jedes Tier übrigens)

""""Es ist verboten ........ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.""""

Heißt nach wie vor, wer ein Tier für eigene sexuelle Handlungen nutzt ( also auch passiv sein Vergnügen daran hat ), zwingt es dadurch zu artwidrigem Verhalten. Weil Sex mit Tieren per se artwidrig ist.
Schallplatte hängengeblieben? Auch wenn Du es noch 100 x wiederholst (und so nebenbei bemerkt die Dir unangenehmen Passagen durch ... ersetzt), es wird dadurch nicht richtiger...

Nachsatz zum blau markierten... Für den Menschen durchaus, ABER (und dieses Beispiel wurde Dir schon gebracht), wenn ein Hund auf einem Menschen von sich aus aufreitet (und das nicht nur beim eigenen Herrl oder Frauerl), dann sieht der Hund das selbst nicht als artwidrig und darüberhinaus wirst Dir mit der Argumentation des Zwanges recht schwer tun...

Aber ich seh schon, sämtliche Argumente werden nichts bringen, denn eine Marlene würde von sich aus niemals zugeben, dass sie sich irrt bzw. in etwas verrannt hat...
Somit kommt das "Wiki-Marlene hat in allem recht" wieder zum Tragen...

Mr. Salt
 
Sorry, aber das ist Nonsens und den kann ich (so wie @Mitglied #266594 ) nicht einfach so im Raum stehen lassen...

Da in diesem Thread in dieser Causa bis dato permanent über deutsches Recht diskutier wird, hier mal eine kurze Erklärung (inkl. Quellenangabe) dazu...
Das TierSchG umfasst nur Wirbeltiere. Das sind Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische. Quelle: Die Tötung eines Tieres als Sachbeschädigung? (I) - Sie hören von meinem Anwalt!
Zusätzlich wird JEDES Tier, das einen Eigentümer hat, durch das BGB § 90a Satz 3 (Sachbeschädigung) geschützt... Der schließt leblose Gegenstände genauso wie Tiere mit ein... Angenommen, jemand tötet wissentlich und mit Absicht die Vogelspinne eines anderen, so hat er sich nicht nach dem TSchG strafbar gemacht, sehr wohl aber unter dem Titel Sachbeschädigung... Warum: Weil eine Vogelspinne kein Wirbeltier ist und somit nicht unter das TSchG fällt. Die Straftat der Sachbeschädigung bleibt aber, da die Vogelspinne im Sinne des Gesetzes eine Sache ist (so wie jedes Tier übrigens)


Schallplatte hängengeblieben? Auch wenn Du es noch 100 x wiederholst (und so nebenbei bemerkt die Dir unangenehmen Passagen durch ... ersetzt), es wird dadurch nicht richtiger...

Nachsatz zum blau markierten... Für den Menschen durchaus, ABER (und dieses Beispiel wurde Dir schon gebracht), wenn ein Hund auf einem Menschen von sich aus aufreitet (und das nicht nur beim eigenen Herrl oder Frauerl), dann sieht der Hund das selbst nicht als artwidrig und darüberhinaus wirst Dir mit der Argumentation des Zwanges recht schwer tun...

Aber ich seh schon, sämtliche Argumente werden nichts bringen, denn eine Marlene würde von sich aus niemals zugeben, dass sie sich irrt bzw. in etwas verrannt hat...
Somit kommt das "Wiki-Marlene hat in allem recht" wieder zum Tragen...

Mr. Salt

Natürlich hast du Recht...:up:
...aber Recht haben...
...und Recht bekommen...

...ist zuweilen zweierlei. :fies:
Zumindest bei EINER Person hier. :hahaha:
 
Schallplatte hängengeblieben?

Dann lass dir die Schallplatte mal von einem Juristen oder Deutschlehrer erklären. Insbesondere die Logik des Gesetzestextes des § 3 TierSchuG

Und die Tatsache, dass Urteilsbegründungen, so auch diese, keine Gesetze sind das Verfassungsgericht dementsprechend auch an die gängige Rechtsprechung der Gerichte verwiesen hat.

Du verstehst ja offensichtlich nicht einmal den Sachverhalt, unabhängig der für die Rechtsprechung unerheblichen "Auslegung" der Urteilsbegründung, die selbstverständlich strittig sein kann.

Glaubst du ernsthaft, die Verfassungsrichter hätten die Absicht gehabt, mit ihrer Begründung die "Nutzung von Tieren zu eigenen sexuellen Handlungen" entgegen der bestehenden Rechtlage erlauben zu wollen und damit die "einvernehmliche Zoophilie" als artgerechten Sex zwischen Mensch und Tier zu propagieren? Dann gäbe es auch kein Hindernis mehr, sowas öffentlich zu zeigen, bzw. die Verbreitung von zoophilem Material zu erlauben. Also gehe mal einfach davon, aus dass Verfassungsrichter genau überlegen und wissen, was sie schreiben.

Dass im Internet dazu auch Fehlinterpretationen kursieren, liegt eben an der Subjektivität der Interpreten zu den Begriffen "artwidrig" und "Zwang", obwohl klar von ….körperlichem Zwang gleichgestellt….. die Rede ist. Von "Zustimmungsfähigkeit" eines Tieres bei einer "Nutzung zu sexuellen Handlungen" zu reden ist absurd.
Und sie ist auch nicht aus der Urteilsbegründung als Möglichkeit herauszulesen.


Sorry, aber das ist Nonsens und den kann ich (so wie @Mitglied #266594 ) nicht einfach so im Raum stehen lassen...


Ein Tier ist ein lebendiges Wesen, auch wenn es im Sachenrecht wie eine Sache behandelt wird. Aber dennoch bereits seit 1990 keine Sache mehr.

Und zu deiner Fortbildung:

§ 90a BGB ▷ Sind Tiere im rechtlichen Sinne nur Sachen?


§ 90a BGB Tiere - dejure.org

:D
 
Dann lass dir die Schallplatte mal von einem Juristen oder Deutschlehrer erklären. Insbesondere die Logik des Gesetzestextes des § 3 TierSchuG

Und die Tatsache, dass Urteilsbegründungen, so auch diese, keine Gesetze sind das Verfassungsgericht dementsprechend auch an die gängige Rechtsprechung der Gerichte verwiesen hat.

Du verstehst ja offensichtlich nicht einmal den Sachverhalt, unabhängig der für die Rechtsprechung unerheblichen "Auslegung" der Urteilsbegründung, die selbstverständlich strittig sein kann.

Glaubst du ernsthaft, die Verfassungsrichter hätten die Absicht gehabt, mit ihrer Begründung die "Nutzung von Tieren zu eigenen sexuellen Handlungen" entgegen der bestehenden Rechtlage erlauben zu wollen und damit die "einvernehmliche Zoophilie" als artgerechten Sex zwischen Mensch und Tier zu propagieren? Dann gäbe es auch kein Hindernis mehr, sowas öffentlich zu zeigen, bzw. die Verbreitung von zoophilem Material zu erlauben. Also gehe mal einfach davon, aus dass Verfassungsrichter genau überlegen und wissen, was sie schreiben.

Dass im Internet dazu auch Fehlinterpretationen kursieren, liegt eben an der Subjektivität der Interpreten zu den Begriffen "artwidrig" und "Zwang", obwohl klar von ….körperlichem Zwang gleichgestellt….. die Rede ist. Von "Zustimmungsfähigkeit" eines Tieres bei einer "Nutzung zu sexuellen Handlungen" zu reden ist absurd.
Und sie ist auch nicht aus der Urteilsbegründung als Möglichkeit herauszulesen.





Ein Tier ist ein lebendiges Wesen, auch wenn es im Sachenrecht wie eine Sache behandelt wird. Aber dennoch bereits seit 1990 keine Sache mehr.

Und zu deiner Fortbildung:

§ 90a BGB ▷ Sind Tiere im rechtlichen Sinne nur Sachen?


§ 90a BGB Tiere - dejure.org

:D
A Zeit lang ist es echt lustig, mit Dir und Deinen vorhersehbaren Antworten zu spielen... :D aber irgendwann wird es fad... :zzz: :smuggrin:
Ich richte meine Aufmerksamkeit jetzt mal wichtigen Dingen zu... in diesem Sinne: Viel Spaß noch in Deinem Universum :D und :winke:


Nachtrag:
Tatobjekt sind alle körperlichen fremden Sachen, aber auch Tiere (§ 285a ABGB). --> Ö
Unter den Begriff der Sache fallen nicht nur körperliche Gegenstände, sondern auch Tiere --> D
Quelle: Sachbeschädigung – Wikipedia
Kennst als Fr. Prof. DDr. Wiki wahrscheinlich sowieso, aber schon klar, wenn Dir was nicht in den Kram passt, dann steht dort Nonsens... :haha:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
A Zeit lang ist es echt lustig, mit Dir und Deinen vorhersehbaren Antworten zu spielen... :D aber irgendwann wird es fad... :zzz: :smuggrin:
Ich richte meine Aufmerksamkeit jetzt mal wichtigen Dingen zu... in diesem Sinne: Viel Spaß noch in Deinem Universum :D und :winke:

Kommst du dir mit deinem persönlichen Gezicke nicht ein bisschen billig vor?

….denn eine Marlene würde von sich aus niemals zugeben, dass sie sich irrt bzw. in etwas verrannt hat...

Besonders wenn du dich selbst "geirrt und verrannt" hast? :D
 
Nachtrag:
Tatobjekt sind alle körperlichen fremden Sachen, aber auch Tiere (§ 285a ABGB). --> Ö
Unter den Begriff der Sache fallen nicht nur körperliche Gegenstände, sondern auch Tiere --> D
Quelle: Sachbeschädigung – Wikipedia
Kennst als Fr. Prof. DDr. Wiki wahrscheinlich sowieso, aber schon klar, wenn Dir was nicht in den Kram passt, dann steht dort Nonsens... :haha:

Auch Nachtrag:

Aber Gesetze lesen kannst noch? Oder klappt bei dir der Link nicht?

Hier der Original Text:

§ 90a
Tiere

1 Tiere sind keine Sachen.
2 Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.
3 Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

( Nr. 3 habe ich gar nicht bestritten.)

Bitte, gern geschehen. :D
 
:up:

Und praktisch alle heutige Ethik ist eine Folge oder Ableitung daraus. Man bräuchte eigentlich nur alle Gebote in einen heutigen Sprach-Duktus / Definitionen transformieren und sie hätten prinzipiell die gleiche gesellschaftliche Bedeutung wie anno dazumal.

Sich an den historischen Text zu klammern und sich über ihn aufzuregen ist einfach albern.

Religionen sind auch nicht gefährlicher als atheistische / faschistische Weltanschauungen. Im Gegenteil, sie sind im Kern Ursprung der heutigen sozialen Gesellschaft.

Davon bin ich überzeugt. Auch Hans Kelsen, der Vater unserer Verfassung, hatte einen Gottesbezug in seinen Schriften. Selbst der Humanismus, der ja Gott ablehnt, bezieht sich auf biblische Prinzipien.
 
Solange ich`s hinter verschlossenen Türen treibe, nicht! Aber wenn ich`s an die große Glocke hänge, mein unzüchtiges Verhalten noch dazu öffentlich mache, dann könnte man es so auffassen. Oder dieses Forum hier, welches doch eine breite Öffentlichkeit (mein Gott, die Kinder!!!!!) erreicht. Die "Sittenwächter" am Baggersee setzten da schon mal ein Zeichen, in welche Richtung der Zug in Zukunft abfahren könnte.
Ich bin nur gespannt wie Du das als selbst selbsternannter Moralapostel verarbeiten wirst, ich mein in einem eigentlich total versauten EF, ;)
 
Auch Nachtrag:

Aber Gesetze lesen kannst noch? Oder klappt bei dir der Link nicht?

Hier der Original Text:

§ 90a
Tiere

1 Tiere sind keine Sachen.
2 Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.
3 Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

( Nr. 3 habe ich gar nicht bestritten.)

Bitte, gern geschehen. :D
:winke:
 
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