Du sollst nicht Unkeuschheit treiben

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Meine kath Bibel 1980, Einheitsübersetzung
Buch Exodus, 6. Gebot: Du sollst nicht ehebrechen
9. Gebot: ---du sollst nicht begehren deines nächsten Frau ....
lt Kathpedia wird der Begriff Keuschheit aus diesen beiden Geboten abgeleitet und die Unkeuschheit bzw unkeusche Handlungen dieser gegenübergestellt.

Die Heiligkeitsgesetze im Buch Levitikus konkretisieren schon sehr deutlich verbotene sexuelle Handlungen.

Tiersex - weil so viel über die dt Bestimmungen, erlaubt nur mit Zugeständnis und Freiwilligkeit des Tieres (od so ähnlich) geschrieben wird, da gibt es nur zwei Tierarten, die dafür in Frage kommen: sprechende Papageien und Esel, fragst einen, willst fick'n - ein eindeutiges bejahendes iah.

Zu Deutschland, nur weil in einem Berufungsverfahren oder höchstgerichtlichem Verfahren ein Urteil in einem konkreten Fall aufgehoben wurde, heißt es doch lange nicht, dass das Gesetz aufgehoben wurde - persönlich Ansicht, bin kein Jurist.

Egal ob das Vieh zustimmt oder nicht, Tiersex ist für mich eindeutig pfui. Wird im dunklen Kämmerlein aber noch stark verbreitet sein, weil sich der Begriff Futschlecker für die Handtascherlhunde noch so hartnäckig hält.
 
:hahaha:
Sollte vom Gesetzgeber das Zwingen ein eindeutig tatbestandabgrenzendes Merkmal sein, müsste es ( juristisch und logisch einwandfrei ) heißen:

>>>>>Es ist verboten durch Anwendung von Zwang ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zum nutzen. <<<<<
Ich zitiere mal aus Deinem Link... der da lautet: Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ordnungswidrigkeitentatbestand der sexuellen Handlung mit Tieren

"die Bedeutung etwa des Begriffs des „Zwingens“ ergibt sich im Zusammenhang des Gesetzes in Abgrenzung zu einem bloßen „Abverlangen“ und setzt ein Verhalten voraus, welches mit der Anwendung von körperlicher Gewalt vergleichbar ist."

sowie

"zum Wohlbefinden der Tiere und ihrer artgerechten Haltung auch den Schutz vor erzwungenen sexuellen Übergriffen zu rechnen."

Sag amal, für wie deppert hältst Du eigentlich alle hier?
:hahaha:

Mr. Salt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
immer und immer wieder dieses unnötige Märchenbuch...

Bei dem Thema geht es leider um eine Bibelstelle.

Sex and Crime, von Anfang bis zum Schluss, nur muss man viel zwischen den Zeilen lesen. Echt arg wie es schon früher zugegangen ist, nicht verwunderlich, dass wir auch so liederlich sind, der Apfel fällt ja nicht weit vom Stamm.

Bücher, egal ob nötig oder unnötig, haben den enormen Vorteil, dass man sie nicht lesen muss.
 
sooviel aufwand wegen der Marlene?
das verstehst du, glaub' ich, falsch.
es geht dabei nicht direkt um marlene, sondern um ein (zugegeben fast schon obsessives) bedürfnis, unwahrheiten nicht so dastehen zu lassen.
da sich marlene nicht selten drum bemüht, das ganze in eloquenz und "intellektuellem denken" zu verpacken, wird das gefühl auch noch verstärkt.

es sind ned grad wenig user, die hier und da marlene voll recht geben, und so sachen von sich geben a la "ich find marlene sagt es so, wie die dinge nunmal sind, und es ist gut, dass sie das tut" ... und genau das erweckt dann in manchen menschen (eh nicht allen, aber halt ein paar, wie man sehen kann) das bedürfnis, da für "ordnung" zu sorgen.

es geht dabei auch überhaupt nicht mehr darum, ob tiersex in ordnung ist oder nicht (die meinung kann und sollte man frei haben können, wie man sie nunmal eben sieht), sondern klarzustellen, dass es eben sehr wohl bis zu einem grad illegal ist, und eben zu einem kleinen grad (doch selten, eh klar), nicht illegal ist ... wenn dann jemand die sachlage falsch darstellt -> einspruch.

und wie ich schon mal angemerkt hatte ... wir finden es leider durchaus auch unterhaltsam ;) sonst täten wir uns längst ausklinken und es sein lassen :D
 
Alles so weit völlig klar und richtig.
Dazu hätte es diese ewig währende Diskussion überhaupt nicht gebraucht.

Was lamentierst du dann endlos, wenn du mit meinen Ausführungen im Kern doch konform bist?

Egal welche Meinung zu Sex mit Schoßhündchen vertrittst, der § 3 TierSchG ist nach wie vor gültig, den der Kläger vergeblich angegangen war.

""""Es ist verboten ........ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.""""

Heißt nach wie vor, wer ein Tier für eigene sexuelle Handlungen nutzt ( also auch passiv sein Vergnügen daran hat ), zwingt es dadurch zu artwidrigem Verhalten. Weil Sex mit Tieren per se artwidrig ist.

Diese Logik dürfte bereits 14-Jährigen verständlich sein, die der deutschen Sprache zu lesen und verstehen mächtig sind.

Damit ist aber der Disput zwischen Tierschützern und Zoophilen keineswegs beendet, weil die Urteilsbegründung des Verfassungsgerichts keine veränderte Rechtslage geschaffen hat, sondern die Klage auf Änderung des TierSchuG abgewiesen hat und auf der anderen Seite scheinbar im Widerspruch zum geltenden Recht ( § 3 ) argumentiert hat. Letzteres frustriert vor allem Tierschützer.

Aber auch du darfst gerne im Glauben bleiben, damit sei einvernehmlicher Sex mit Tieren "artgerecht" und prinzipiell erlaubt. Ich rede jedenfalls Zoophilen nicht das Wort.

Last not least kann sich ein "Zwingen" auch durch eine Zwangslage ( Abhängigkeitsverhältnis ) ergeben, nämlich durch das Verhältnis vom dominanten Herrchen zum Tier. Und das ist im Sinne des entsprechendes Passus in der Urteilsbegründung durchaus mit der Anwendung von körperlicher Gewalt gleichsetzbar, wie du ja selbst auch anerkennst, eben psychische Herrschaft über das Tier und in der artwidrigen Nutzung dessen als psychische Gewalt wirksam.

Auch der Begriff "Schutzbefohlen" kommt hier zum tragen. Ein Tier ist keine Sache.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gesagt, Urteilsbegründungen sind keine Gesetze ( hat übrigens mein "kompetenter Beistand" so schön auf den Punkt gebracht ), sehr zum Leid der Liga der Zoophilen, die wohl weiterhin ihren Neigungen im Verborgenen nachgehen müssen.

Zum Begriff " Zwingen" schreibt das Gericht:

"""""1. Die angegriffenen Vorschriften verstoßen nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG. Der Tatbestand des § 3 Satz 1 Nr. 13 TierSchG wird in doppelter Hinsicht durch die Merkmale der „sexuellen Handlung“ und des „Zwingens“ zu einem „artwidrigen Verhalten“ begrenzt. Diese unbestimmten Gesetzesbegriffe sind zwar weder im angegriffenen Tierschutzgesetz noch in der Gesetzesbegründung definiert. Sie sind aber der näheren Deutung im Wege der Auslegung zugänglich; die Bedeutung etwa des Begriffs des „Zwingens“ ergibt sich im Zusammenhang des Gesetzes in Abgrenzung zu einem bloßen „Abverlangen“ und setzt ein Verhalten voraus, welches mit der Anwendung von körperlicher Gewalt vergleichbar ist. Auch im Übrigen ist davon auszugehen, dass im Wesentlichen Einigkeit über den Bedeutungsgehalt der Begriffe besteht und sie in Anknüpfung an den Alltagssprachgebrauch durch die Gerichte weiter konkretisiert werden können."""

Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ordnungswidrigkeitentatbestand der sexuellen Handlung mit Tieren

Also auch hier kein Bedarf, den § 3 in Hinsicht auf die sexuelle Freiheit des Klägers zu beanstanden. Ob nun "Abverlangen/ Gewalt und dem Gleichgesetzten" vorliegt, entscheiden die Gerichte nach wie vor nach Sachlage im Einzelfall.

Die Begründung der Klageabweisung hat also auf die Rechtslage keine praktische Wirkung. Sie liefert nur gehörig Diskussionsstoff, nicht nur für Zoophile, wie man sieht, sondern auch für Moralisten in Sinne von "unkeuschem Verhalten" und natürlich für Tierschützer.


:schulterzuck: Jo, ok, viel fades blabla, das eh keinem interessiert, aber wenn ich deshalb nur kurzum schreibe, "ein Tier darf nicht dazu gezwungen werden" ergeht dein Aufschrei über drei Seiten des Forums! :roll: Wos is mit dir los? :vorsichtig:.......:lol::rofl:
 
Heißt nach wie vor, wer ein Tier für eigene sexuelle Handlungen nutzt ( also auch passiv sein Vergnügen daran hat ), zwingt es dadurch zu artwidrigem Verhalten. Weil Sex mit Tieren per se artwidrig ist.

:D Nein, falsch gedacht, weil Sex für Tiere nicht generell artwidrig ist. Drum liegt da die Fixierung des deutschen Textes rein auf den körperlichen Zwang.


Last not least kann sich ein "Zwingen" auch durch eine Zwangslage ( Abhängigkeitsverhältnis ) ergeben, nämlich durch das Verhältnis vom dominanten Herrchen zum Tier. Und das ist im Sinne des entsprechendes Passus in der Urteilsbegründung durchaus mit der Anwendung von körperlicher Gewalt gleichsetzbar, wie du ja selbst auch anerkennst, eben psychische Herrschaft über das Tier und in der artwidrigen Nutzung dessen als psychische Gewalt wirksam.

:D Nein, siehe oben.

Auch der Begriff "Schutzbefohlen" kommt hier zum tragen. Ein Tier ist keine Sache.

:D Doch, Tiere sind Sachen, rechtlich gesehen und haben keine Menschenrechte.
 
doch doch, gern sogar ... :lalala: ... aber geht das auch in einer separaten sandkiste, wo ihr mit eurem spielzeug ganz unter euch seid? :verneigung:

Das "Problem" ist ja...HIER ist das Thema irgendwie mit aufgekommen...weiß momentan gar nicht mehr so genau, wer warum damit angefangen hatte...:hmm:

Aber würde ich jetzt einen separaten Thread NUR zu dem Thema aufmachen, hieße es wahrscheinlich sofort "Ihhhh...guck mal...ein perverser Tierficker!" und der Thread würde gelöscht oder in die Mülltonne verschoben werden. :hahaha:

Aber wozu auch?:schulterzuck:
Um EINER Userin beizupuhlen, dass sie NICHT Gott ist...und sie NICHT intelligenter als Richter und Rechtsanwälte ist? :kopfklatsch:

Sie will es ja eh nicht kapieren.:schulterzuck:

Insofern...:roll:
...ich geb's auf! :haha:
 
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