Du sollst nicht Unkeuschheit treiben

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;) Immer gleich: Ein Thema abschweifend verschleppen, Argumente anderer solange verdrehen bist einen Fehler machen und sie daran anzuprangern und sich dadurch "überlegen" zu fühlen. :shy::smuggrin:

So macht man denn aus einer Niederlage in der Sache doch noch einen Sieg, indem man den Diskussionsgegner diskreditiert. Nicht gerade besonders fair. :D
 
Fakt ist, dass gem. deinem Zitat Banalitäten nicht geahndet werden. Geschlechtsverkehr mit Tieren ist aber keine Bagatelle, und wenn von Zoophilen noch so viel dummes Zeug in Sachen "Freiwilligkeit/ Zustimmung" bei Wiki und sonst wo gefaselt wird.

Das geht offensichtlich in dein Köpfchen nicht rein. :D


Entschuldige bitte...das wirst du mit dem deutschen Bundesgerichtshof klären müssen...
...was der da für einen Unsinn verzapft.

Das war nämlich die Original - Urteilsbegründung...bzw eben NICHT-Urteil, weil mit diesen Worten der BGH eine Klage abwies.

Also...sorry...noch nicht mal das "Wikipedia schreibt Unfug-Argument" greift hier.
Kläre dein Nicht-Verstehen dann besser mit der höchsten, juristischen Instanz Deutschlands. :D:fies:
 
Entschuldige bitte...das wirst du mit dem deutschen Bundesgerichtshof klären müssen...
...was der da für einen Unsinn verzapft.

Das war nämlich die Original - Urteilsbegründung...bzw eben NICHT-Urteil, weil mit diesen Worten der BGH eine Klage abwies.

Also...sorry...noch nicht mal das "Wikipedia schreibt Unfug-Argument" greift hier.
Kläre dein Nicht-Verstehen dann besser mit der höchsten, juristischen Instanz Deutschlands. :D:fies:

Hier das Original des Bundesverfassungsgerichts:

Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ordnungswidrigkeitentatbestand der sexuellen Handlung mit Tieren

Es geht im Kern um artwidriges Verhalten:

""""Der Schutz des Wohlbefindens von Tieren durch einen Schutz vor artwidrigen sexuellen Übergriffen ist ein legitimes Ziel. Diesem in § 1 Satz 1 TierSchG zum Ausdruck kommenden Grundprinzip kommt nach Art. 20a GG Verfassungsrang zu.""""

Und Geschlechtsverkehr mit Tieren ist nun mal nach allgemeiner Auffassung nicht artgerecht, weder für den Menschen noch für das Tier, sondern ganz klar ein artwidriger sexueller Übergriff.

Und damit habe ich endgültig fertig.

Wie @Mitglied #81571 schon sagte: Zurück zum Thema.
 
Auch mit keinem Tiere darfst du dich paaren und dich dadurch verunreinigen; und eine weibliche Person darf sich nicht vor ein Tier hinstellen, um sich von ihm begatten zu lassen; das wäre eine schändliche Versündigung.“(Levitikus / 3. Mose Kapitel 18, Vers 23; Menge Bibel, 1939)

Um mal beim Thema zu bleiben... :lalala:
 
Hier das Original des Bundesverfassungsgerichts:

Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ordnungswidrigkeitentatbestand der sexuellen Handlung mit Tieren

Es geht im Kern um artwidriges Verhalten:

""""Der Schutz des Wohlbefindens von Tieren durch einen Schutz vor artwidrigen sexuellen Übergriffen ist ein legitimes Ziel. Diesem in § 1 Satz 1 TierSchG zum Ausdruck kommenden Grundprinzip kommt nach Art. 20a GG Verfassungsrang zu.""""

Und Geschlechtsverkehr mit Tieren ist nun mal nach allgemeiner Auffassung nicht artgerecht, weder für den Menschen noch für das Tier, sondern ganz klar ein artwidriger sexueller Übergriff.

Und damit habe ich endgültig fertig.

Wie @Mitglied #81571 schon sagte: Zurück zum Thema.


Klar...schnell das Thema wechseln...da auch du ja nur DAS zitierst, was DIR PASST. :haha:

"Der Begriff des „artwidrigen“ Verhaltens steht zudem in engem Zusammenhang mit dem weiteren Tatbestandsmerkmal des „Zwingens“ zu einem solchen Verhalten, der eine tatbestandsbegrenzende Wirkung entfaltet. Nach der Gesetzesbegründung soll das „Erzwingen“ zwar sowohl durch körperliche Gewalt als auch auf andere Weise möglich sein (vgl. BTDrucks 17/11811, S. 28). Eine Auslegung anhand der Systematik des § 3 TierSchG und im Hinblick auf Sinn und Zweck des Verbots ergibt, dass es sich bei dieser anderen Weise des Zwangs um ein Verhalten handeln muss, welches mit der Anwendung von körperlicher Gewalt vergleichbar ist."

Selber Text des BGH...nur eben eine nicht dir genehme Stelle. ;)
 
Klar...schnell das Thema wechseln...da auch du ja nur DAS zitierst, was DIR PASST. :haha:

"Der Begriff des „artwidrigen“ Verhaltens steht zudem in engem Zusammenhang mit dem weiteren Tatbestandsmerkmal des „Zwingens“ zu einem solchen Verhalten, der eine tatbestandsbegrenzende Wirkung entfaltet. Nach der Gesetzesbegründung soll das „Erzwingen“ zwar sowohl durch körperliche Gewalt als auch auf andere Weise möglich sein (vgl. BTDrucks 17/11811, S. 28). Eine Auslegung anhand der Systematik des § 3 TierSchG und im Hinblick auf Sinn und Zweck des Verbots ergibt, dass es sich bei dieser anderen Weise des Zwangs um ein Verhalten handeln muss, welches mit der Anwendung von körperlicher Gewalt vergleichbar ist."

Selber Text des BGH...nur eben eine nicht dir genehme Stelle. ;)

Und der § 3 TierSchG sagt es doch ganz deutlich:

""" Es ist verboten......ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen."""

Also bereits die eigene Nutzung ist verboten. Weil dadurch das Tier zu artwidrigem Verhalten gezwungen wird.

Es muss auch nicht erst körperliche Gewalt angewandt werden, sondern jedes der Anwendung von körperlicher Gewalt vergleichbares Verhalten genügt, um den Tatbestand zu erfüllen. Und das kann eben alles mögliche sein.

Zudem übersiehst du, dass das Gericht die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen hat. Der Kläger konnte also sein Ansinnen, Sex mit Tieren sei durch sein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung erlaubt, nicht durchsetzen.

Daraus abzuleiten, Sex mit Tieren sei mit deren "Einverständnis" erlaubt, ist völlig absurd.

Und wie gesagt, der letzte Satz im Zitat grenzt nur zu solchen Handlungen wie "kuscheln" ab, um nicht jede Bagatelle in den Stand einer Straftat zu erheben. Eine in der Juristerei häufig vorkommende "Tatsbestandsbegrenzung".

Und nun reichts wirklich. Ich antworte zur Sache nicht mehr. :winke:
 
Auch nicht, wenn die Katze beim Vorspiel schnurrt? :D

So lang die Katze schnurrt...ist alles gut. :up:

:rofl:
"Weiter betonte das Bundesverfassungsgericht, das das Gesetz sexuelle Handlungen mit Tieren nicht generell verbiete, sondern nur dann, wenn sie die Tiere „zu artwidrigem Verhalten zwingen“."

Sex mit Tieren nur bei Zwang verboten

So...jetzt bin ich aber ruhig. Schließlich hat man mir schon mein Avatar gelöscht...und das war ja auch ne Katze. :hahaha:

:undweg:
 
.........
Aber welcher einfache Handwerker schaffte es im Altertum überhaupt in einem Geschichtsbuch erwähnt zu werden, zumal noch dazu vom römischen Reich geächtet und verfolgt, aber ein "von Nazareth" im Namen hatte er? :haha: Ich glaube eher die ersten Christen dürften in Wahrheit die ersten Grünen gewesen sein, - angesichts wie die Römer in den besetzten Gebieten wütenden, Kroatischer Karst und das einst grüne Palästina zeugen heute noch davon- und von der Natur gesprochen haben, nur wurde das Wort Natur als "Gott" übersetzt oder abgeändert.
Somit wurde er anstatt von der Natur erschaffen zum Sohn Gottes, der Erde und Sonne auch erschaffte, nach dessen Ebenbild usw.......

Sag ich auch immer in Glaubensdiskussionen: Lässt man die Religion unberücksichtigt, war Jesus eher ein politischer Revolutionär, der 1. historisch bekannte Linke und Grüne. Bist eine der wenigen, die sich mit dem historischen Hintergrund auseinandersetzt. Seh ich auch so, dass die jeweilige Kirchenhierarchie die Bibel z T nach Gutdünken, z T nach Erfordernissen angepasst hat.
 
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