Du sollst nicht Unkeuschheit treiben

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Das deutsche BVerfG hat da eine ziemlich eigenwillige Interpretation des entsprechenden Paragraphen vorgenommen.
Ich halte ein Tier auch nicht für zustimmungsfähig in Sachen Sex.


;) Dies wurde als "ohne Zwang und Abrichtung dazu" definiert. Also kurzum alle Seiten müssen freiwillig und aus eigenem Antrieb heraus mitmachen. Dann ist es legal und die Unkeuschheit mit Tieren in D kann ihren Lauf nehmen.

:verwirrt: Hoffe bei uns ist es anders, haben die Deutschen doch bei ihrer Staats - und Kaiserreichgründung 1871, kurzerhand das österreichische Strafrecht 1:1 übernommen.........
 
Extra für dich, kleiner Sprachkurs:

"Anführungszeichen stehen vor und hinter wörtlich wiedergegebenen Äußerungen und Gedanken (direkter Rede) sowie wörtlich wiedergegebenen Textstellen (Zitaten) <§ 89>."

Duden

Dass ich dir DAS erklären muss... :roll:

Und das bezieht sich auf ALLE Zitate...nicht nur, wenn sie von Wikipedia kommen. :haha:


scratch_one-s_head.gif Brauchen wir jetzt eigene Zeichen und Punkte um Wikipedia-Zitate zu markieren? pardon.gif
 
Extra für dich, kleiner Sprachkurs:

"Anführungszeichen stehen vor und hinter wörtlich wiedergegebenen Äußerungen und Gedanken (direkter Rede) sowie wörtlich wiedergegebenen Textstellen (Zitaten) <§ 89>."

Duden

Dass ich dir DAS erklären muss... :roll:

Und das bezieht sich auf ALLE Zitate...nicht nur, wenn sie von Wikipedia kommen. :haha:

Dann kannst du ja sicher die Quelle deiner" Zitate" angeben. Karlsruhe war es wohl nicht, was den Begriff "Tiervergewaltigungsverbot" gebraucht hat.

Aber man kann auch Zitate zur Untermauerung eigener Sichtweisen nutzen, wie du es machst und so Zitate als eigene Interpretation erscheinen lassen.
 
Dann kannst du ja sicher die Quelle deiner" Zitate" angeben. Karlsruhe war es wohl nicht, was den Begriff "Tiervergewaltigungsverbot" gebraucht hat.

Aber man kann auch Zitate zur Untermauerung eigener Sichtweisen nutzen, wie du es machst und so Zitate als eigene Interpretation erscheinen lassen.

Das mache ich nicht! Ich verfälsche keine Zitate. Punkt!
 
Dass kuscheln kein Sex ist, dürfte sogar DIR klar sein. Wirst sicherlich oft genug mit deinen Eltern gekuschelt haben, ohne sie der Inzucht zu beschuldigen, oder?

Geht's noch blöder? :kopfklatsch:

Etwas anderes steht da aber im Grunde genommen nicht. Und wenn du nicht in der Lage bist, derartige juristische Formulierungen im Gemeinten zu erfassen, solltest du sie auch nicht als Argument gegen andere gebrauchen.
 
Etwas anderes steht da aber im Grunde genommen nicht. Und wenn du nicht in der Lage bist, derartige juristische Formulierungen im Gemeinten zu erfassen, solltest du sie auch nicht als Argument gegen andere gebrauchen.

Marlene...wenn du etwas nicht verstehen willst, stellst du dich einfach doof? Oder wie funktioniert das bei dir? :schulterzuck:

Fakt ist nun mal- so lange das Tierschutzgesetz nicht greift, besteht keine Ordnungswidrigkeit.
Ist das denn so schwer für dein Köpfchen? :trost:
Oder soll es für dich nur nicht geben, was für dich nicht sein dürfte? :roll:
 
;) Dies wurde als "ohne Zwang und Abrichtung dazu" definiert. Also kurzum alle Seiten müssen freiwillig und aus eigenem Antrieb heraus mitmachen. Dann ist es legal und die Unkeuschheit mit Tieren in D kann ihren Lauf nehmen.
Wie ich schon schrieb, ich halte Tiere nicht für zustimmungsfähig in Sachen Sex mit Menschen, somit ist aus meiner Sicht auch der Begriff der Freiwilligkeit nicht anwendbar.
 
:schulterzuck: Musst es eh nicht, da es um die Auslegung eines deutschen Gesetzes geht, bleibe einfach im eigenen Land! :)
In Österreich findet sich erschreckenderweise überhaupt kein Zoophilie-Verbot im Strafrecht. Wusste ich bisher auch nicht.
Zählt aber letztlich zur Sammlung unnützen Wissens ;).
 
:shock: Soll heißen, du triebest gerade öffentlich Unkeuschheit? :vorsichtig::shifty:.............:lalala:

Ich mach's überall... :D

In Österreich findet sich erschreckenderweise überhaupt kein Zoophilie-Verbot im Strafrecht. Wusste ich bisher auch nicht.
Zählt aber letztlich zur Sammlung unnützen Wissens ;).

Gerade als Kater...solltest du aber Bescheid wissen. :fies:
Anhang anzeigen 4849843
...und dich gegebenenfalls deutlich zur Wehr setzen. :D
 
Fakt ist nun mal- so lange das Tierschutzgesetz nicht greift, besteht keine Ordnungswidrigkeit.
Ist das denn so schwer für dein Köpfchen? :trost:

Fakt ist, dass gem. deinem Zitat Banalitäten nicht geahndet werden. Geschlechtsverkehr mit Tieren ist aber keine Bagatelle, und wenn von Zoophilen noch so viel dummes Zeug in Sachen "Freiwilligkeit/ Zustimmung" bei Wiki und sonst wo gefaselt wird.

Das geht offensichtlich in dein Köpfchen nicht rein. :D
 
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