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Das deutsche BVerfG hat da eine ziemlich eigenwillige Interpretation des entsprechenden Paragraphen vorgenommen.
Ich halte ein Tier auch nicht für zustimmungsfähig in Sachen Sex.
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Das deutsche BVerfG hat da eine ziemlich eigenwillige Interpretation des entsprechenden Paragraphen vorgenommen.
Ich halte ein Tier auch nicht für zustimmungsfähig in Sachen Sex.


Besagt eben, dass Kuscheln nicht darunter fällt.
Versuche das mal zu verstehen.![]()

Extra für dich, kleiner Sprachkurs:
"Anführungszeichen stehen vor und hinter wörtlich wiedergegebenen Äußerungen und Gedanken (direkter Rede) sowie wörtlich wiedergegebenen Textstellen (Zitaten) <§ 89>."
Duden
Dass ich dir DAS erklären muss...
Und das bezieht sich auf ALLE Zitate...nicht nur, wenn sie von Wikipedia kommen.![]()
Extra für dich, kleiner Sprachkurs:
"Anführungszeichen stehen vor und hinter wörtlich wiedergegebenen Äußerungen und Gedanken (direkter Rede) sowie wörtlich wiedergegebenen Textstellen (Zitaten) <§ 89>."
Duden
Dass ich dir DAS erklären muss...
Und das bezieht sich auf ALLE Zitate...nicht nur, wenn sie von Wikipedia kommen.![]()
Anhang anzeigen 4849631 Brauchen wir jetzt eigene Zeichen und Punkte um Wikipedia-Zitate zu markieren? Anhang anzeigen 4849632


Dann kannst du ja sicher die Quelle deiner" Zitate" angeben. Karlsruhe war es wohl nicht, was den Begriff "Tiervergewaltigungsverbot" gebraucht hat.
Aber man kann auch Zitate zur Untermauerung eigener Sichtweisen nutzen, wie du es machst und so Zitate als eigene Interpretation erscheinen lassen.
Dass kuscheln kein Sex ist, dürfte sogar DIR klar sein. Wirst sicherlich oft genug mit deinen Eltern gekuschelt haben, ohne sie der Inzucht zu beschuldigen, oder?
Geht's noch blöder?![]()
Erste Seite: Diskussion bleibt noch beim Thema
Welches Thema? Über ein nicht existierendes Gebot? Etwas anderes steht da aber im Grunde genommen nicht. Und wenn du nicht in der Lage bist, derartige juristische Formulierungen im Gemeinten zu erfassen, solltest du sie auch nicht als Argument gegen andere gebrauchen.


Welches Thema? Über ein nicht existierendes Gebot?
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Wie ich schon schrieb, ich halte Tiere nicht für zustimmungsfähig in Sachen Sex mit Menschen, somit ist aus meiner Sicht auch der Begriff der Freiwilligkeit nicht anwendbar.Dies wurde als "ohne Zwang und Abrichtung dazu" definiert. Also kurzum alle Seiten müssen freiwillig und aus eigenem Antrieb heraus mitmachen. Dann ist es legal und die Unkeuschheit mit Tieren in D kann ihren Lauf nehmen.
Oder wie funktioniert das bei dir?![]()
Immer gleich: Ein Thema abschweifend verschleppen, Argumente anderer solange verdrehen bist einen Fehler machen und sie daran anzuprangern und sich dadurch "überlegen" zu fühlen.
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Wie ich schon schrieb, ich halte Tiere nicht für zustimmungsfähig in Sachen Sex mit Menschen, somit ist aus meiner Sicht auch der Begriff der Freiwilligkeit nicht anwendbar.
Musst es eh nicht, da es um die Auslegung eines deutschen Gesetzes geht, bleibe einfach im eigenen Land! Na...dann hoffe ich mal, dass sie grad nen Höhepunkt hatte.
Ich klinke mich jetzt hier grad mal aus...
...hab noch Besseres zu tun.![]()
In Österreich findet sich erschreckenderweise überhaupt kein Zoophilie-Verbot im Strafrecht. Wusste ich bisher auch nicht.Musst es eh nicht, da es um die Auslegung eines deutschen Gesetzes geht, bleibe einfach im eigenen Land!
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Soll heißen, du triebest gerade öffentlich Unkeuschheit?
.............
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In Österreich findet sich erschreckenderweise überhaupt kein Zoophilie-Verbot im Strafrecht. Wusste ich bisher auch nicht.
Zählt aber letztlich zur Sammlung unnützen Wissens.
Fakt ist nun mal- so lange das Tierschutzgesetz nicht greift, besteht keine Ordnungswidrigkeit.
Ist das denn so schwer für dein Köpfchen?![]()
Na...dann hoffe ich mal, dass sie grad nen Höhepunkt hatte.
Ich klinke mich jetzt hier grad mal aus...
