Drohnen mit Videokameras im Privatgebrauch

Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 (mit Sichtverbindung)

Diese Luftfahrzeuge bis max. 150kg dürfen nur mit Sichtkontakt bis zu einer Höhe von max. 150m verwendet werden. Eine Kennzeichnung ist erforderlich. Der Betreiber erhält nach technischer und betrieblicher Prüfung eine Betriebsbewilligung (Bescheid). Austro Control führt eine Liste über die unbemannten Luftfahrzeuge der Klasse 1. Anwendungsgebiet: z.B. Arbeitsflüge und gewerbliche Flüge mit Multikoptern. An diesen Systemen können auch Kameras montiert sein.

Bitte sehr: http://www.austrocontrol.at/luftfah...ewilligungen/flugbewilligungen/unbemannte_lfz
 
Niemand spricht hier von Klasse 1 oder 2 Luftfahrzeugen, hier gehts nicht mal um Modellflieger (die von dieser Regelung auch nicht betroffen sind), es geht hier um Spielzeug, ist das denn so schwer zu verstehen?
 
Der Unterschied zwischen einem Modellflugzeug-Spielzeug und einem Luftfahrzeug ist in diesem Fall (siehe Eingangspost: Drohne mit Videokameras..) ob eine Kamera dran ist oder nicht!

Das mag schon sein, dass das so war, aber jetzt haben wir 2014 und da ist das nicht (mehr) so.

Okay, da hast du absolut Recht, sry :)

Ich war in den letzten 2 Jahren immer wieder einem gewissen Gesetzeskonflikt ausgesetzt und auch die zuständige Behörden konnten diese "Grauzone" rechtlich nicht 100% "deuten", um so mehr verwundert es mich, dass es für dich klar war ;)
 
Jo ich kenn das Gesetz eh in und auswendig. Deshalb habe ich auch die rechtlichen Aspekte außen vor gelassen.
 
Minikameras für Modellflugzeuge und Konsorten werden schon lange angeboten.
 
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