die Verlassenschaft

wenn man stirbt, bleibt alles zurück - auch Dinge, die zuvor privat, ja vielleicht sogar geheim waren und mit denen sich nach dem Tod die Erben befassen (müssen).

Spielzeug, pikante Fotos, Texte, Nachrichten ...


mich würde interessieren, wie regelt ihr das? habt ihr euch überlegt, dass das Fotoalbum, das ihr mit Nacktfotos gespickt von der Ehefrau, schlimmer noch von der Geliebten, bekommen habt, ebenfalls zur Verlassenschaft gehören wird? oder dass Bilder von euch, die ihr verschickt oder verschenkt habt, plötzlich in fremden Händen sind?


ich für mich hab noch gar keinen Plan, aber der Gedanke, dass fremde Menschen oder Menschen, die einen ganz sicher nicht im sexuellen Kontext sehen sollen, mit dieser Seite konfrontiert werden, behagt mir so gar nicht.



bin gespannt auf eure Antworten
Einiges von meinem elektronisches Spielzeug musste ich schon entsorgen. Alle anderen persönliche Spielgeräte werden schon weniger, weil der besondere Kick wegfällt. Am Mobiltelefon habe ich nichts zu verbergen.
Am Computer sind einige Daten mit Zugriffsschutz versehen. Bei der Kleidung und Unterwäsche ist nichts zu verbergen.
 
Also wenn ich einmal totzukriegen bin, dann vermache ich mein gesamtes Vermögen natürlich "meiner" Chinesarin, weil die menschlich ganz einfach 1A is. Nicht, weil ich ein Stammkunde und ein Freund von ihr oder blind vor Liebe bin. Die is afoch vo Natur aus so und legt nicht besonders viel Wert auf Geld. Sonst hätte ich ihr keine 10.000 Euro für ihre Pensionsbeiträge in China geborgt.

Auf sie kann man sich verlassen!

Viel besser noch, als auf alle anderen Freundinnen, die ich bisher hatte.

Wenn sie einmal etwas von mir erbt, möchte ich es ihr möglichst leicht machen, indem ich ihr nur Geld und keine Immobilie vererbe. Denn wie der Name schon sagt: Eine Immobilie ist immobil.

Die soll sich danach nicht damit herumplagen müssen, sondern einfach nur Geld kriegen. Außerdem sind ihre Deutschkenntnisse eher rudimentär, also was soll sie dann groß vor einem Notar auftanzen und über die Lebensverhältnisse des Verstorbenen berichten können...
 
Ergänzung:

Heiraten sollt ma sowieso ned, denn ein von nervenaufreibendes befreites Leben sollte zumindest ein kleiner Garant für ein längeres Dasein sein. :mrgreen:

 
Vielleicht noch einmal kurz zurück zur rechtlichen Situation, da die ja auch sehr ins Private hineinspielt: Schlägt man eine Erbschaft aus, hat man natürlich auch keinerlei Ansprüche auf das Familienalbum oder vielleicht Tennispokale, die im Elternhaus stehen.

Ich finde es wichtig, dass man das dazu sagen sollte. Denn viele Leute glauben, man könne sich mit einer Ausschlagung vielleicht die Rosinen aus dem Kuchen herauspicken. Nein, so ist das nicht. Entweder bei einer Ausschlagung auf alles (Rechte und Pflichten) oder auf gar nichts verzichten.

So schaut übrigens eine (gute) Diplomarbeit zur Erbausschlagung aus:

 
Stellts Euch einmal vor, Ihr erbts das Haus von den Eltern, mit denen man schon jahrelang zerstritten ist und daher keinen Zugang zum Haus nach ihrem Tode hat. Plötzlich kommt ein Sturm daher, deckt das Dach ab und die Dachziegeln beschädigen Autos oder verursachen sogar einen Personenschaden.

Mit derlei Verpflichtungen möchte ich als potentieller Erbe doch nichts zu tun haben. Da kannst danach geklagt werden noch und nöcher. Also auf den ersten Blick scheint bei einer Erbschaft nicht immer alles eitle Wonne zu sein, wenn man sich das mal ein wenig durch den Kopf gehen lässt.
 
Kurz noch nachgereicht:

Sollte man mich einmal in die Mangel für die Begräbniskosten nehmen, habe ich mir schon einen Brief für die Stadtgemeinde vorbereitet, der in der Cloud lauert...:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 549 ABGB gehören die Kosten für ein Begräbnis zu den auf einer Verlassenschaft haftenden Lasten.

Über die Verlassenschaft werde ich jedoch nicht verfügen, da ich entweder nicht beerbt wurde oder im Falle einer Erbschaft diese von mir ausgeschlagen wird.

Die Bestattungskosten sind von einer erbenden Person zu begleichen. Daher ersuche ich um Stornierung der Rechnung und um Übermittlung einer Bestätigung über die Stornierung.

Bis zum heutigen Tag erhielt ich noch keine notarielle Verständigung über ein allfälliges Testament.

Für eine rasche Zahlungsabwicklung kann seitens der Stadtgemeinde *** eine Kontaktaufnahme mit dem Gerichtskommissär erfolgen, damit dieser eventuell die Bestattungskosten aus den Verlassenschaftsaktiva vor dem Einantwortungsbeschluss freigibt.

Zuständig für das Verlassenschaftsverfahren ist in diesem Fall laut https ***

Für etwaige Rückfragen stehe ich unter meiner E-Mail-Adresse *** gerne zur Verfügung.


Eh auf dem Silbertablett serviert. Also was wollen sie mehr...

Nur für den Fall, dass jemand auf den Gedanken kommt, mir die Begräbniskosten aufzuhalsen. Die Strafe an die Bezirkshauptmannschaft für die nicht von mir organisierte Bestattung zahle ich "gerne" (maximal 3.000 laut Nö. Bestattungsgesetz), aber sicherlich nicht die Begräbniskosten, die sich auf 7.000 bis 8.000 belaufen.
 
Kurz noch nachgereicht:

Sollte man mich einmal in die Mangel für die Begräbniskosten nehmen, habe ich mir schon einen Brief für die Stadtgemeinde vorbereitet, der in der Cloud lauert...:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 549 ABGB gehören die Kosten für ein Begräbnis zu den auf einer Verlassenschaft haftenden Lasten.

Über die Verlassenschaft werde ich jedoch nicht verfügen, da ich entweder nicht beerbt wurde oder im Falle einer Erbschaft diese von mir ausgeschlagen wird.

Die Bestattungskosten sind von einer erbenden Person zu begleichen. Daher ersuche ich um Stornierung der Rechnung und um Übermittlung einer Bestätigung über die Stornierung.

Bis zum heutigen Tag erhielt ich noch keine notarielle Verständigung über ein allfälliges Testament.

Für eine rasche Zahlungsabwicklung kann seitens der Stadtgemeinde *** eine Kontaktaufnahme mit dem Gerichtskommissär erfolgen, damit dieser eventuell die Bestattungskosten aus den Verlassenschaftsaktiva vor dem Einantwortungsbeschluss freigibt.

Zuständig für das Verlassenschaftsverfahren ist in diesem Fall laut https ***

Für etwaige Rückfragen stehe ich unter meiner E-Mail-Adresse *** gerne zur Verfügung.


Eh auf dem Silbertablett serviert. Also was wollen sie mehr...

Nur für den Fall, dass jemand auf den Gedanken kommt, mir die Begräbniskosten aufzuhalsen. Die Strafe an die Bezirkshauptmannschaft für die nicht von mir organisierte Bestattung zahle ich "gerne" (maximal 3.000 laut Nö. Bestattungsgesetz), aber sicherlich nicht die Begräbniskosten, die sich auf 7.000 bis 8.000 belaufen.
Das erinnert irgendwie an den Film "Und täglich grüßt das Murmeltier". :lalala:
 
Ich sag mal so, spätestens drei Generationen nach dem Tod, wird sich niemand mehr erinnern außer man ist eine Berühmtheit (oder berüchtigt). Das Leben und das Andenken ist vergänglich also sollte man sich da nicht zu viele Gedanken machen. Außerdem, bei mir wäre nichts zu finden außer der Account hier 😉
 
ich für mich hab noch gar keinen Plan, aber der Gedanke, dass fremde Menschen oder Menschen, die einen ganz sicher nicht im sexuellen Kontext sehen sollen, mit dieser Seite konfrontiert werden, behagt mir so gar nicht.
mach dir keine Sorgen!
Dich wirds an diesem Punkt wohl wirklich nicht mehr interessieren.

Ich selbst hab bei meinem Großvater (der noch lebt) schon diverse Utensilien wie Analduschen oder Dildos im Keller gesehen/gefunden. Wollte ich bezüglich meiner Großeltern nicht wirklich wissen.... aber eigentlich freut es mich wenn sie ihre Vorlieben ausgelebt haben. Wenn es mal wirklich zum Erben kommt wird das halt entsorgt. Interessiert mich nicht wirklich aber freut mich für meinen Opa und meine (schon verstorbene) Oma dass sie sich mutmaßlich ausgelebt haben.
 
Vielleicht noch einmal kurz zurück zur rechtlichen Situation, da die ja auch sehr ins Private hineinspielt: Schlägt man eine Erbschaft aus, hat man natürlich auch keinerlei Ansprüche auf das Familienalbum oder vielleicht Tennispokale, die im Elternhaus stehen.
bei manchen von dem Graffelzeug ist man ja auch froh, wenn man es loswird.
 
wenn man stirbt, bleibt alles zurück - auch Dinge, die zuvor privat, ja vielleicht sogar geheim waren und mit denen sich nach dem Tod die Erben befassen (müssen).

Spielzeug, pikante Fotos, Texte, Nachrichten ...


mich würde interessieren, wie regelt ihr das? habt ihr euch überlegt, dass das Fotoalbum, das ihr mit Nacktfotos gespickt von der Ehefrau, schlimmer noch von der Geliebten, bekommen habt, ebenfalls zur Verlassenschaft gehören wird? oder dass Bilder von euch, die ihr verschickt oder verschenkt habt, plötzlich in fremden Händen sind?


ich für mich hab noch gar keinen Plan, aber der Gedanke, dass fremde Menschen oder Menschen, die einen ganz sicher nicht im sexuellen Kontext sehen sollen, mit dieser Seite konfrontiert werden, behagt mir so gar nicht.



bin gespannt auf eure Antworten ☺️
Ich mache mir mehr sorgen das nichts verloren geht, nach meinen Tod kann mir so alles scheiß egal sein, ich möchte eher das alles vorhanden ist, nach meinen Tod sind Peinlichkeiten irrelevant!
Ich möchte das alle verstehen wer ich wirklich war und auch alle Peinlichkeiten!



Am einfachsten erfährt man, wer die Person wirklich war, wenn alles vorhanden ist!
Mein Anhang bildet die Lösung 😉🫢😊
 

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Manche Geheimnisse nehme ich mit ins Grab. Nichts Großartiges oder Illegales, aber doch eben zu privat, als dass es die Öffentlichkeit oder der Herr Pfarrer im Beichtstuhl erfahren müsste.
 
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