Deal nicht eingehalten

Lieber nicht,die sind im Stande auf Geschäftsschädigung zu klagen.
Naja....eigentlich ned….denn das Mädl ist rein Rechtlich nur eine Mieterin des Betreibers. Wennst das LH ned direkt bewertest, sondern nur das Mädel, kann der Betreiber rechtlich nix machen.

Aber zumindest hast eine Mail geschrieben...….aber selbst wennst keine Antwort bekommst, hast deinen "Ärger" mal Luft gemacht...;)
 
Naja....eigentlich ned….denn das Mädl ist rein Rechtlich nur eine Mieterin des Betreibers. Wennst das LH ned direkt bewertest, sondern nur das Mädel, kann der Betreiber rechtlich nix machen.

Aber zumindest hast eine Mail geschrieben...….aber selbst wennst keine Antwort bekommst, hast deinen "Ärger" mal Luft gemacht...;)
Habe keinen Namen angegeben,das Mädchen hatte vielleicht einen schlechten Tag.
 
Mann, mann das artet aus. Ich wollte blos wissen wie sich andere da verhalten
Unabhängig von diesem Sachverhalt, allgemein gültig:

1. Reklamieren
2. Geld teilweise zurück verlangen, weil Leistung nicht passt
3. Abhaken und mit diesem Geschäftspartner nicht mehr kontrahieren
4. Optional: andere vor gleichem Fehler bewahren
 
3 und 4 erledigt 1 war mir zu blöd 2 nicht möglich Zaster schon eingesteckt
Dasalles läuft am Thema vorbei.
Wollte ja nur wissen wie andere sich da verhalten
 
Werde mich hüten hier öffentlich an diesem LH Kritik zu üben.Hast gleich eine Klage am Hals.Habe gestern eine Mail an das Management gesandt Antwort steht aus.Poste hier die Antwort.
Dem Laufhaus wird das wurscht sein, was du am Zimmer eines Mädchens alles (nicht) bekommen hast. Die vermieten dort nur die Zimmer. In einem Studio hättest vielleicht eine Chance, den Aufpreis für das dann doch nicht erbrachte Naturfranzösisch zurück zu bekommen. Wenn die vereinbarten Zungenküsse nur Bussis waren, da kannst jede Reklamation vergessen. Deine 200 die du in Summe bezahlt hast, die gibt dir niemand mehr zurück. Verfasse doch einen Bericht über die SW hier im Forum, ist das beste was du tun kannst.

das Mädchen hatte vielleicht einen schlechten Tag
Dann besuche sie nochmal und lass den Aufpreis für NF und ZK weg ;-)
 
Dem Laufhaus wird das wurscht sein, was du am Zimmer eines Mädchens alles (nicht) bekommen hast. Die vermieten dort nur die Zimmer. In einem Studio hättest vielleicht eine Chance, den Aufpreis für das dann doch nicht erbrachte Naturfranzösisch zurück zu bekommen. Wenn die vereinbarten Zungenküsse nur Bussis waren, da kannst jede Reklamation vergessen. Deine 200 die du in Summe bezahlt hast, die gibt dir niemand mehr zurück. Verfasse doch einen Bericht über die SW hier im Forum, ist das beste was du tun kannst.


Dann besuche sie nochmal und lass den Aufpreis für NF und ZK weg ;-)
Das ist die beste Idee bis jetzt Werde ich machen
 
Ich habe da mal eine blöde Frage.Was kann ich machen wen das Ausgemachte bei einer SW nicht eingehalten wird?
Mir so ergangen.Ausgemacht war Blowjob ohne und ZK.Alles andere sowiso mit Verhüterle.
Bezahlt.Shit nix wars.

Am besten Du rächst Dich! Im Rahmen und Namen des Gesetzes, versteht sich! Bestell` sie irgendwo hin, unter falschem Namen, und lass` sie stehen, am besten im Regen! Oder stell` hier im erotikforum ihren Namen und ihre Adresse inkl. UID Nummer rein. Dürfte, wenn sie Gewerbe angemeldet hat, auch rechtlich kein Problem sein, und schildere Deine Erfahrungen (ist nicht verboten). Zeig` sie an, dann bekommt sie zumindest Besuch von Uniformierten oder muss einen Vormittag lang auf dem Kommisariat auf ihre Vernehmung warten. Das steht jedem Bürger zu. Oder schlag` den Nächstbesten, den Du auf der Strasse triffst, K.O.! Obwohl, im Unterschied zu einem Russen, der feministisch kastrierte österr. Mann dazu eh nicht mehr in der Lage ist. ;) Ausserdem ist`s verboten und was kann der zufällig Vorbeikommende dafür? Andererseits gibt`s ein gutes Gefühl der Erleichterung. Muss jeder selbst abwägen, den Nutzen und das Risiko.
 
steht denn bei den Damen in einem LH der Name und die UID auf der Tür?:hmm:
oder woher sollt ma diese bekommen? an der Rezeption fragen? :roll:

Name und Adresse des Laufhauses reicht, damit die Uniformierten hinfinden, außer sie sind so clever wie Kottan! UID bekommt jeder gute Anwalt oder Matula heraus!
 
Name und Adresse des Laufhauses reicht, damit die Uniformierten hinfinden, außer sie sind so clever wie Kottan! UID bekommt jeder gute Anwalt oder Matula heraus!

Da es sich hier um keine Strafrechtliche Sache handelt, fährt die Polizei mit Sicherheit nicht hin.
Beim Matula gebe ich dir recht, aber ist der überhaupt noch verfügbar?
 
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