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Ich habe seit 5 Jahren eine Affäre mit einer früheren Arbeitskollegin,Sie ist verheiratet
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und er kommt immer dahinter
Tja so isses anscheinend öfter.....
Du wärst eine Versuchung wert...Hatte schon öfters eine Affäre. Aber es ging da immer nur um Sex. Hatte nie das Interesse jemanden den Mann auszuspannen. Es ist eine Zeit lang spannend und der Sex meistens toll, aber auf Dauer kehrt auch dort der Alltag ein.
Nein .... aus Diskussionen im Freundeskreis weiß ich auch, dass da Szenarien wie Dreier durchaus Thema sind - aber es ein Problem darstellt, wenn ein Geschlechtsgenosse für den Partner ins Spiel kommt. Also z.B. Frau kann sich einen Dreier mit 2 Männern vorstellen, duldet allerdings keine zweite Frau etc ...Würde mich interessieren, ob alle verheirateten Affärenpartner einen Seitensprung ihrer Frau oder ihres Mann problemlos tolerieren würden?
Nein .... aus Diskussionen im Freundeskreis weiß ich auch, dass da Szenarien wie Dreier durchaus Thema sind - aber es ein Problem darstellt, wenn ein Geschlechtsgenosse für den Partner ins Spiel kommt. Also z.B. Frau kann sich einen Dreier mit 2 Männern vorstellen, duldet allerdings keine zweite Frau etc ...
LG Bär
Wer Verdacht hat und zum Beweis einen Detektiv braucht, kann bei detektivisch nachgewiesener Ehestörung die mitunter durchaus erheblichen Kosten (je mehr ihr euch schützt, desto teurer kann der Nachweis werden) vom Ehestörer oder der Ehestörerin einklagen. RIS - Rechtssätze und Entscheidungstext 5Ob45/01f - Justiz (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL) Sich mit Verheirateten einzulassen sollten nur Leute mit ausreichend dicker Geldbörse machen.
Angenommen, ich wäre so mißtrauisch, daß ich zu solchen Mitteln greifen wollte, wäre meine Ehe eh schon hinüber, selbst wenn ich dann schwarz auf weiß erführe, daß mein Verdacht grundlos war. Wenn Mißtrauen schon so weit gediehen wäre, wär's für mich Zeit, die Ehe zu beenden.
aber wenn der Detektiv den Nachweis bringt, muss Dir der andere Unterhalt bezahlen. Und die kosten. Da geht es unter Umständen um viel Geld!

Ich stelle mir gerade vor, wie du den Senatspräsidenten Dr. Vogel als Hasi bezeichnet. Ornithologie ist wohl deine Sache nicht.
Es geht aber nicht darum, den Tatbestand des Ehebruchs zu bestrafen. Sondern darum, Detektivkosten ersetzt zu bekommen.das Urteil ist aus 1977! Damals war Ehebruch noch strafbar.
Vogel und Hofräte sahen das 2015 OGH (11.08.2015, 4 Ob 100/15g) noch anders.Heute ist das obsolet!
Daraus folgend sollten sich nicht nur Ehegatten, sondern auch außenstehende Dritte (Ehestörer) Gedanken über allfällige Kosten bzw ein negatives Nachspiel ihrer Beihilfe zum Ehebruch machen.
Ich weiß, das sagt sich leicht, ich leb ja ganz komfortabel. Aber ich bin früher gern mit leichtem Gepäck gereist und ich denk, das würd ich in dem Fall auch wieder tun. Geldzofferei fand ich schon immer Scheiße.
Wenn Du jetzt weißt oder annimmst, dass Dein Partner Dich betrügt, kannst Du eine Menge Geld sparen, wenn Du das nachweist, weil dann ist er schuld.