What the fuck

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Wie gesagt, es mag "Fair Use" in Gesetzten geben, weiss ich nicht, glaub ich auch nicht.
Andere Faktoren sind zB. die Pressefreiheit..
Aber auch Kritik kann Werbung bedeuten, auch Negativwerbung kann zur Erhöhung der Aufmerksamkeit führen und das Interesse des Produktes fördern. So hat der Urheber wieder einen Gewinn und wird, auch wenn er im Recht ist, nicht klagen.
Allein die Diskussion zeigt wie vielfältig das Thema ist. Wenn man auf der sicheren Seite sein möchte, gibt es nur zwei Möglichkeiten.
1. teure Anwälte beschäftigen
oder 2. eben keine fremden Bilder verwenden.
 
Wie gesagt, es mag "Fair Use" in Gesetzten geben, weiss ich nicht, glaub ich auch nicht.
Es gibt FairUse definitiv in Gesetzen. Wobei man dazu sagen müsste dass die internationale Rechtslage da soweit ich weiß einem Minenfeld gleicht. Unterschiedliche Gesetze in unterschiedlichen Ländern. Aber in den USA und Europa zumindest haben wir dieses FairUse.

Was ist "Fair Use"? - Rechtliche Hinweise-Hilfe

Die vier Faktoren der angemessenen Verwendung:

1. Zweck und Charakter der Verwendung, einschließlich der Frage, ob eine solche Verwendung eher kommerzieller Natur ist oder gemeinnützigen Bildungszwecken dient


In der Regel prüfen die Gerichte die Frage, ob die Verwendung "transformativ" ist, das heißt, ob dem Original eine neue Aussage oder eine neue Bedeutung verliehen wurde oder ob das Original lediglich kopiert wurde.


2. Die Art des urheberrechtlich geschützten Werks


Die Verwendung von vorwiegend faktenbasierten Werken gilt wahrscheinlich eher als angemessen als die Verwendung rein fiktiver Werke.


3. Umfang und Wesentlichkeit des verwendeten Anteils im Verhältnis zu dem urheberrechtlich geschützten Werk als Ganzes


Die Nutzung kleinerer Ausschnitte aus einem Originalwerk gilt wahrscheinlich eher als angemessene Verwendung als die Übernahme größerer Teile. Allerdings kann auch ein kleiner Ausschnitt in bestimmten Situationen gegen das Prinzip der angemessenen Verwendung verstoßen, nämlich dann, wenn es sich um das "Kernstück" des Werks handelt.


4. Die Auswirkungen der Verwendung auf den potenziellen Markt für das urheberrechtlich geschützte Werk oder auf seinen Wert


Wenn durch die Verwendung des Materials die Möglichkeiten des Urheberrechtsinhabers eingeschränkt werden, Gewinne mit seinem Originalwerk zu erzielen, indem durch die Verwendung Nachfrage nach dem Werk ersatzweise befriedigt wird, gilt dies wahrscheinlich eher nicht als angemessene Verwendung.

Aber auch Google empfiehlt mit rechtlich geschütztem Material vorsichtig umzugehen und weißt darauf hin dass sie weder Rechtsberatung anbieten können noch für gerichtliche Entscheidungen verantwortlich sind. Wer sowas macht begibt sich also auf dünnes Eis. Wer sich aber auskennt kann sich schon einiges erlauben.

Und auf den Barbieavatar bezogen würd ich durchaus sagen dass eine BDSM Barbie unter Punkt 1 ("transformativ") fallen könnte.
 
Ich bin auch kein Jurist, denke aber das Problem des Avas der TE ist weniger die Barbie, als der Fotograf, der dieses Foto gemacht hat.
Ich kann ja irgendein Auto auf der Straße fotografieren und das Foto ins Netz stellen und behaupten, das ist meines. Solange die Nummer nicht zu sehen ist oder sonstige eindeutige Erkennungsmerkmale, ist es "nur" eine Lüge.
Juristische Probleme bekomme ich hingegen, wenn ich mir ein Foto eines Autos aus dem Netz suche und dieses Foto dann als meines ausgebe.
Aber wie gesagt.... ich bin kein Jurist.
 
Ich bin auch kein Jurist, denke aber das Problem des Avas der TE ist weniger die Barbie, als der Fotograf, der dieses Foto gemacht hat.
Ich kann ja irgendein Auto auf der Straße fotografieren und das Foto ins Netz stellen und behaupten, das ist meines. Solange die Nummer nicht zu sehen ist oder sonstige eindeutige Erkennungsmerkmale, ist es "nur" eine Lüge.
Juristische Probleme bekomme ich hingegen, wenn ich mir ein Foto eines Autos aus dem Netz suche und dieses Foto dann als meines ausgebe.
Aber wie gesagt.... ich bin kein Jurist.
In deinem Fall, wird vermutlich niemand dahinter kommen, dass es nicht dein Fahrzeug ist. Damit sind die Chancen eben größer, damit nicht belangt zu werden.
Falls der Eigentümer dahinter kommt (wie auch immer) kannst du zur Rechenschaft gezogen werden..
Wenn niemand dahinter kommt, dass du im Supermarkt ein Schoki geklaut hast, wird dich auch niemand belangen, trotzdem ist es verboten.
 
Wenn ich mir eine Barbie kaufe und fotografiere, hab ich das Recht dieses Foto ins Netz zu stellen. Ich - nicht Matell.
ich denke ja, solange du es nicht gewerblich nutzt. Sonst brauchst die Erlaubnis.
Es ist dein Foto, dessen Rechte du ja besitzt.
Damit Werbung zu machen, und es eindeutig dem Hersteller zuzuweisen ist, brauchst dessen Rechte..
Die Rechte am Foto sind bei dir.
Die Rechte des gewerblichen Produktes sind beim Hersteller obwohl du das Püppchen gekauft hast (Markenrechte)
 
Ich hatte mal ein Gerichtsverfahren gegen meinen damaligen Geschäftspartner.
Ich habe eine Werbeaussendung gemacht, ohne die eindeutige Erlaubnis.
Obwohl diese Aussendung auch meinem Partner zugute kam, hat ein Manager (der mich nicht leiden konnte - ob meines größeren Erfolgs) Klage eingereicht, die ich verloren hatte. In Meiner Aussendung war das Markenlogo (sogar von mir verändert) zu sehen. Er hat Recht bekommen!
Das war die letzte Handlung von meiner Seite für diese Firma, obwohl die Eigentümer versuchten, mich zurück zu bekommen.
 
Also wenn ich nicht mein Gesicht zeigen möchte dürfte ich eigentlich kein google Foto verwenden "Symbolfoto" mit dem ich meine Person /Persönlichkeit /Vorlieben darstellen kann.
 
Also wenn ich nicht mein Gesicht zeigen möchte dürfte ich eigentlich kein google Foto verwenden "Symbolfoto" mit dem ich meine Person /Persönlichkeit /Vorlieben darstellen kann.
Nimm Dein Gesicht und mach einen Augenbalken hin. Oder setzt eine Coronamaske auf und fotografier Dich damit. Da kann nix passieren und erkannt wirst a ned.
 
Also wenn ich nicht mein Gesicht zeigen möchte dürfte ich eigentlich kein google Foto verwenden "Symbolfoto" mit dem ich meine Person /Persönlichkeit /Vorlieben darstellen kann.
Ist das so schwer zu verstehen? Du darfst prinzipiell KEIN Foto, das du nicht SELBST gemacht hast, nehmen und hier reinstellen. es lizenzfreie Bilder sind (zB pixabay), dann schon, allerdings sollte die Quelle genannt werden.

Fotos sind eine kreative Arbeit, die dem Urheberrecht unterliegen. Du kannst ja auch nicht bei YouTube ein fremdes Lied hochladen und im Text suggerieren, es sei deines.
 
Ich bin auch kein Jurist, denke aber das Problem des Avas der TE ist weniger die Barbie, als der Fotograf, der dieses Foto gemacht hat.
Ich kann ja irgendein Auto auf der Straße fotografieren und das Foto ins Netz stellen und behaupten, das ist meines. Solange die Nummer nicht zu sehen ist oder sonstige eindeutige Erkennungsmerkmale, ist es "nur" eine Lüge.
Juristische Probleme bekomme ich hingegen, wenn ich mir ein Foto eines Autos aus dem Netz suche und dieses Foto dann als meines ausgebe.
Aber wie gesagt.... ich bin kein Jurist.

Eigentum ist das dingliche, das heißt gegenüber jedermann durchsetzbare, Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache. Der Eigentümer hat das alleinige [URL='https://www.rechteasy.at/pauple_helpie/recht/']Recht mit der Sache nach Belieben zu schalten und zu walten und jeden Dritten davon auszuschließen.[/URL]

Das Urheberrecht schützt in einfachen Worten die Beziehung eines Urhebers zu seinem Werk. Nicht umfasst vom Urheberrecht ist der Schutz von Ideen. Der Schutz durch das Urheberrecht entsteht mit der Schaffung des „Werkes“; bei der Fotografie ganz einfach durch das Betätigen des Auslösers und die daraus folgende Belichtung eines Datenträgers, oder, wie es Juristen ausdrücken: „Eine Abbildung, die eine Strahlungsquelle (Licht, Wärme oder Röntgenstrahlung) durch chemische Veränderungen auf strahlenempfindlichen Schichten hervorruft.“ Die Art der Fotografie spielt also keine Rolle, es ist egal, ob es sich um eine traditionelle Analogaufnahme oder eine moderne digitale Fotografie handelt; es ist im Übrigen für das Urheberrecht auch unerheblich, ob die Aufnahme mit einer Profi-Spiegelreflex oder einem Handy mit Fotofunktion gemacht worden ist.

Es ist nicht erforderlich, auf sein Recht öffentlich hinzuweisen, wie zum Beispiel durch die Verwendung eines Copyright-Symbols oder durch das Hinzufügen eines Wasserzeichens oder eines Namenszuges. Ebenso ist es nicht erforderlich, sein Recht in ein Register o.ä. eintragen zu lassen.
 
Mir egal, wenn mich wer interessiert,
trifft man sich... :)

In früheren Zeiten als ich noch nett und blauäugig war, hab ich das auch gemacht und bin dann bei Treffen (für ein Fotoshooting) auf Menschen gestossen, die keinerlei Ähnlichkeit mit ihren Userfotos hatten. :rolleyes:

Und was ist passiert?!
Jetzt bin ich unnett und meine Augen kalt und grau und treff' mich einfach nimmer. :D
 
... auf Menschen gestossen, die keinerlei Ähnlichkeit mit ihren Userfotos hatten. :rolleyes:
Das passiert aber nur dann, wenn man sich hier anmeldet und ned davon ausgeht, dass man je wen zu Gesicht bekommt, sich bissl einbringt, "det Janze" Spaß macht und man doch mal zu einem Treffen geht. ;)

Bei mir hat noch kein Mensch gesagt, dass er sich mich ganz anders vorgestellt hat. :D Und dazu musste man ned mal ein Bild von mir gesehen haben - ich mach derlei mit Worten.
 
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