Privat Diverses Visum für Asia-Girls von mind. 6 Monaten

ja,stimmt mehr brauchst du nicht für die Beantragung,noch Flug,und dann warten auf Antwort von der Botschaft.
die Antwort von da kenne ich dann auch schon,
 
klar geht das, bis zu 12 monate in einem stück, nur man muss wissen wie... und alles ist möglich, ganz legal

würde mich interessieren wie das gehen soll? Visum C für 90 Tage war bei uns kein Problem, hat im ersten Anlauf problemlos geklappt aber länger gehts nur nach Deutschkurs und Heirat.....
 
aber länger gehts nur nach Deutschkurs und Heirat.....

Gilt da auch eine kurze Zeremonie beim Mönch?

und eine Erklärung, daß Du für sie aufkommst. Mehr ist nicht!!!

Das ist mehr als genug ...... jeder sollte sich des Risikos bewusst sein, das er mit einer solchen Einladung eingeht.

Aus einem Kubaforum:

Hallo Forum,

habe meine kubanische Freundin zu Besuch für 3 Monate nach Deutschland eingeladen. Am 6.07. kam sie an und wir verbrachten 2,5 schöne Monate hier. Am 28.09. muß sie wieder zurück. Heute Nacht, gegen 3 Uhr, ist sie jetzt spurlos verschwunden, während ich geschlafen habe.
Sie hat ihren Koffer mitgenommen, meinen Geldbeutel geleert und mir gestern Abend Schlaftabletten in mein Getränk getan. Alles ohne Vorwarnung. Ich habe absolut nichts geahnt, wir hatten nie Streit und ich kenne sie schon seit 4 Jahren.
Meine Fragen:
1. Was kann ich jetzt als erstes tun?(Polizei, Ausländerbehörde kontaktieren, Rechtsanwalt einschalten u.s.w.)
2. Mit welchen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen muß ich rechnen wenn sie untertaucht?
3. Hat jemand von euch Ideen oder Erfahrungswerte, wie man aus so einem Schlamassel einigermaßen wieder herauskommt?

Bin über jede auch noch so kleine Hilfe dankbar.

Seine Frage Nummer 2, die ist der Knackpunkt. Mit der Verpflichtungserklärung verpflichtest du dich nicht nur, für ihren Unterhalt hier aufzukommen (Versicherung ist ohnehin selbstverständlich, ich empfehle dafür die Städtische). Du würdest in einem Fall wie dem oben geschilderten die gesamten Kosten des fremden-polizeilichen Verfahrens tragen müssen.

Falls sie hier strafbare Handlungen setzt, dann bist du allerdings dafür nicht verantwortlich. Das steht aber glaube ich alles im Formular der Verpflichtungserklärung drinnen (wird allerdings öfter abgeändert).

verpflichte mich für den Unterhalt und die Unterkunft der eingeladenen Person(en) aufzukommen. Ich verpflichte mich weiters,
der Republik Österreich, den Ländern, Gemeinden und anderen öffentlichen Rechtsträgern alle Kosten, die ihnen im Zusammenhang
mit der Einreise, dem Aufenthalt - auch wenn dieser aus welchen Gründen immer über den Zeitraum der Einladung
hinausgeht - und der Ausreise sowie allfälliger fremdenpolizeilicher Maßnahmen entstehen, binnen 14 Tagen ab Zahlungsaufforderung
bei sonstiger gerichtlicher Geltendmachung zu bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@modelscoutsbg

Hast du meine email bekommen? Würde mich über deine Antwort mit Infos freuen oder war das alles nur dummes geschwätz?
 

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