Upskirting als Straftat

Grundsätzlich bin ich mit der Strafe einverstanden.
Es kann aber auch leicht dazu kommen, dass das von ExpartnernInnen ausgenutzt wird. Z.B.: Die in der Gallerie vorhandenen Fotos, wurden ja von jemanden anders fotografiert und hoffentlich im Einverständnis hochgeladen. Geht nun eine Beziehung zwischen FotografIn und Motiv auseinander, kann die fotografierte Person einfach behaupten, dass sie das Hochladen (wo auch immer) der Bilder nicht gewollt hat. Die Schwierigkeiten, die der Fotograf dann bekommt möchte ich nicht haben.

Nonsense.
Der Normalfall ist doch eher: Beziehung geht auseinander und ohne Einverständnis/Wissen der Ex-Partnerin werden auf diversen Plattformen – gerne aus Rache – freizügige Fotos der Ex hochgeladen.
Frauen "rächen"sich wesentlich diffiziler. :smuggrin:

Und würde ich hier (und anderswo) Fotos einer anderen Person (besonders wenn freizügig) hätte ich ein SCHRIFTLICHES Einverständnis.
 
Geht nun eine Beziehung zwischen FotografIn und Motiv auseinander, kann die fotografierte Person einfach behaupten, dass sie das Hochladen (wo auch immer) der Bilder nicht gewollt hat. Die Schwierigkeiten, die der Fotograf dann bekommt möchte ich nicht haben.
Dann löscht der Fotograf die Bilde seines ehemaligen Gspusis eben einfach rechtzeitig. Ist ja nicht so schwer. Habe ich auch schon geschafft.

Abgesehen davon, ja ich finde diese geplante Regelung gut. Man kann einer Strafe nämlich ganz einfach entgehen, indem man so einen Blödsinn nicht tut.
Die, die das nicht schaffen müssen dann halt die Folgen tragen. Wie bei jeder anderen Straftat auch.
 
In Deutschland soll das Fotografieren unter den Rock künftig als eigenständige Straftat mit bis zu 2 Jahren Haft gelten, wenn jemand bei der meist vom Opfer unbemerkten, und somit keine Belästigung oder Beleidigung darstellenden Tat erwischt wird, also auch von unbeteiligten Dritten zur Anzeige gebracht wird. Oder gar von Amts wegen auch ohne Anzeige geahndet wird, wenn jemand z.B. solche Fotos/ Vids ins Net stellt.

Gute oder schlechte Idee? Anprangerung des Voyeurismus an sich?

In England, Frankreich & Belgien ist es eh schon strafbar - warum also nicht auch in Deutschland?
Da andere Gesetze hier SO nicht greifen (rechtlich gesehen ist es u.U. keine sexuelle Belästigung)...ist dieses Gesetz wohl überfällig.
Gilt übrigens auch für "downblousing"...
:fies:
 
Die Schwierigkeiten, die der Fotograf dann bekommt möchte ich nicht haben.

Och...das hat mal eine nette Ex bei MIR versucht - obwohl ich vorher ihr (leider nur mündliches) Okay zur Veröffentlichung hatte.
Verletzter Stolz, weil ich die Beziehung beendet hatte...
Ruckzuck kam da ein anwaltlicher Brief...mit einer 5-stelligen Forderungssumme. :kopfklatsch:

Nix war's... schon weil ich bei Veröffentlichungen stets darauf achte, dass die Wiedererkennbarkeit nicht gegeben ist. :schulterzuck:
 
Mittelgute Idee. Ich bin mir der Rechtslage zu sexueller Belästigung in Deutschland nicht ganz sicher... aber eigentlich sollte das als klare Form von sexueller Belästigung da schon abgedeckt oder einbezogen sein.
Jetzt einen eigenen Strafbestand daraus zu machen: ja warum nicht!? Warum schon?...versteh ich aber auch nicht

Der springende und u.U. auch strittige Punkt ist eben die Frage, ob überhaupt eine Belästigung vorliegen kann, wenn Frauen die Tat gar nicht bemerken. Deshalb soll es ja unabhängig davon strafbar werden.

Ich glaube nicht dass man sowas von Amtsseite einfach verfolgen kann wenn sowas im Netz auftaucht. Es könnte ja auch sein dass die Bilder zusammen mit der Freundin consensual entstanden sind und auch dem Modell bewusst ist dass sie im Netz sind.:hmm:

Ob einvernehmlich oder nicht ließe sich im Streitfall ohnehin nicht problemlos beweisen. Da müsste im Zweifel eigentlich grundsätzlich zugunsten des Opfers, das in seiner Würde verletzt wurde, entschieden werden, also die Veröffentlichung solch eines Bildmaterials per se verboten werden, wenn z.B. die betroffene Person erkennbar ist. Die heimliche Herstellung und Verbreitung von Aufnahmen in geschützten Räumen ( Privatsphäre ) ist ja auch verboten.

Der Grundgedanke ist eben die Verletzung der Würde der Frau an sich, und nicht eine persönliche Angegriffenheit. Das macht die Sache eben so problematisch. Denn "unsittliches Bildmaterial" gibt es nicht nur als Upskirt. Das Netz ist voll davon.
 
Der springende und u.U. auch strittige Punkt ist eben die Frage, ob überhaupt eine Belästigung vorliegen kann, wenn Frauen die Tat gar nicht bemerken. Deshalb soll es ja unabhängig davon strafbar werden.



Ob einvernehmlich oder nicht ließe sich im Streitfall ohnehin nicht problemlos beweisen. Da müsste im Zweifel eigentlich grundsätzlich zugunsten des Opfers, das in seiner Würde verletzt wurde, entschieden werden, also die Veröffentlichung solch eines Bildmaterials per se verboten werden, wenn z.B. die betroffene Person erkennbar ist. Die heimliche Herstellung und Verbreitung von Aufnahmen in geschützten Räumen ( Privatsphäre ) ist ja auch verboten.

Der Grundgedanke ist eben die Verletzung der Würde der Frau an sich, und nicht eine persönliche Angegriffenheit. Das macht die Sache eben so problematisch. Denn "unsittliches Bildmaterial" gibt es nicht nur als Upskirt. Das Netz ist voll davon.
Liebe Marlene bei uns gilt römisches Rech im Zweiefl für den Angeklaten.......
 
In Deutschland soll das Fotografieren unter den Rock künftig als eigenständige Straftat mit bis zu 2 Jahren Haft gelten, wenn jemand bei der meist vom Opfer unbemerkten, und somit keine Belästigung oder Beleidigung darstellenden Tat erwischt wird, also auch von unbeteiligten Dritten zur Anzeige gebracht wird. Oder gar von Amts wegen auch ohne Anzeige geahndet wird, wenn jemand z.B. solche Fotos/ Vids ins Net stellt.
Gute oder schlechte Idee? Anprangerung des Voyeurismus an sich?
danke @Mitglied #391280 es regt mich zum Nachdenken bezüglich "Schuldfrage" und inwieweit diese so wie sie gelebt wird, der Gesellschaft noch dienlich ist. Oder ob wir als Menschheit uns da in was hineinmanövriert haben, wo es anscheinend kein Entrinnen gibt. Das zu diskutieren war, nehme ich an nicht deine Intention.
Auf deine Frage, erscheint es mir demnach nicht möglich, eine befriedigende Antwort zu erstellen.
Vielleicht habe ich die Fragestellung auch nicht sinnerfassend verstanden, bei mir spießt es sich nämlich genau da im Kopf: wenn das "Opfer" unbemerkt fotografiert wird unter dem Rock... hat die Frau ein Höschen an oder nicht.
Ich gehe mal von mir aus, ich habe eines an. Wenn dieses Foto im Netz verteilt wird, was passiert dann genau? Wie sollte ich, erstens das herausfinden, zweitens müsste ich es ja selber indentifizieren können. Das stelle ich mir nicht einfach vor.
Gehe ich jetzt von dem Fall aus, dass ich kein Höschen trug, während ich unbemerkt unter dem Rock fotografiert wurde, würde ich wieder vor dem selben "Dilemma" stehen, wie oben beschrieben. Ich glaube nicht, dass ich meine Muschi in den unendlichen Weiten des Net so einfach erkennen würde:verwirrt:

Der Grundgedanke ist eben die Verletzung der Würde der Frau an sich, und nicht eine persönliche Angegriffenheit. Das macht die Sache eben so problematisch.
Verstehe, sicher nicht leicht zu beantworten.
Zum Thema Würde hätte ich eine Antwort parat: Ich habe eine Muschi, bin aber nicht meine Muschi. Demnach würde es mir in meiner Würde als Frau nichts nehmen. Angegriffen würde ich mich ebenfalls nicht fühlen, wie gesagt ich identifziere mich nicht als Mensch über meine Mumu. Ich bin stolze Trägerin davon, aber ich bin es nicht. Demnach wäre es mir scheißegal, wenn ich einem Menschen ein Lächeln ins Gesicht zaubere damit...
 
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