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Das kann in der Tat zum Problem werden.Wie ist denn dieser Konsens eigentlich zu beweisen? Ich mein im Nachhinein?
Da könnte sich doch theoretisch jemand einfach im Nachhinein entscheiden ins Spital zu gehen, Prellungen, Wunden, Spuren uÄ dokumentieren zu lassen und daraufhin eine Anzeige zu erstatten. Allein für Schmerzensgeld.
Ein Beispiel: Eine Freundin von mir hat sich von ihrer Freundin getrennt, diese ist daraufhin zur Polizei und hat ihre Ex wegen Körperverletzung angezeigt. Sie hatte wohl noch Striemen und/oder blaue Flecken. Meine Freundin wurde darauf zur Aussage vorgeladen. Zum Glück hatten die beiden einen schriftlichen Vertrag aufgesetzt. Auch wenn der nicht rechtskräftig gültig ist, war das als Beweis der Einvernehmlichkeit zulässig vermutlich war meine Freundin auch glaubwürdig und die Anzeige wurde fallen gelassen.