In der Öffentlichkeit

.....inhaltliche Denkstörungen im Sinne sich zwanghaft immer wieder aufdrängender, jedoch als unsinnig erkannter Denkinhalte. Einige Betroffene ich leide zudem zusätzlich an formalen Denkstörungen, vor allem an Perseveration und Gedankenkreisen/Gedankenarmut, in schweren Fällen auch an überwertigen Ideen

Bist endlich mal in dich gegangen und zu dieser Selbsterkenntnis gelangt. :hahaha:
 
das war ein von white_duke übernommenes zitat.

und ich beziehe mich damit sarkastisch auf die aktuelle gesetzeslage im österreichischen bundesrecht,
wonach schutz vor diskriminierung beim zugang zu gütern und dienstleistungen nur in bezug auf die kategorien geschlecht, ethnische zugehörigkeit und behinderung existiert nicht jedoch in bezug auf alter, sexuelle orientierung und religion/weltanschauung (vgl. klagsverband).
 
das war ein von white_duke übernommenes zitat.

und ich beziehe mich damit sarkastisch auf die aktuelle gesetzeslage im österreichischen bundesrecht,
.
der dies aber als absurd bezeichnet hat...aber egal.


Welche Kindergartenkinder schmusen außerdem in Cafes rum? vollkommen richtig dass es hier in Bezug auf Alter keinen Schutz vor Diskriminierung gibt:)
 
Welche Kindergartenkinder schmusen außerdem in Cafes rum? vollkommen richtig dass es hier in Bezug auf Alter keinen Schutz vor Diskriminierung gibt:)

...bis der erste swingerclub eine obergrenze beim alter einführt.... ;-)
 
wonach schutz vor diskriminierung beim zugang zu gütern und dienstleistungen nur in bezug auf die kategorien geschlecht, ethnische zugehörigkeit und behinderung existiert

Um auf den Kaffee zu kommen - jeder Lokal/Ladenbetreiber kann dir den Zugang zu seinem Lokal/Laden ohne Angabe von Gründen verweigern.
Welche Folgen dies für seinen Betrieb haben kann steht auf einem anderem Blatt, rechtlich hast aber keine Chance das einzuklagen. Also nix mit Grundrecht auf Kaffee!
 
Um auf den Kaffee zu kommen - jeder Lokal/Ladenbetreiber kann dir den Zugang zu seinem Lokal/Laden ohne Angabe von Gründen verweigern.
Welche Folgen dies für seinen Betrieb haben kann steht auf einem anderem Blatt, rechtlich hast aber keine Chance das einzuklagen. Also nix mit Grundrecht auf Kaffee!

Richtig, leider.
Stillende Frauen werden auch nicht gerne gesehen, maximal geduldet und manchmal auch gebeten zu gehen -> und dann setzt man sich in betreffendem Einkaufszentrum gemeinsam mit anderen Stillenden vors Kaffeehaus und gönnt den Kindern Milch und den Gästen die Möglichkeit zu erfahren, wie sehr Mütter ausgeschlossen werden und am liebsten zum Stillen in die eigenen 4 Wände verbannt werden.
Nicht die, die am gesellschaftlichen Leben trotz von der Gesellschaft georteter Makel teilhaben wollen, gehören zurechtgewiesen, sondern die, denen es schwerfällt andere einfach nur zu akzeptieren und drüberzustehen.
Es gibt so viele Wege diplomatisch mildernd einzuwirken - anzubieten und nicht wegzustoßen -> es ist mir unbegreiflich warum es immer zu einer Frontenbildung kommen muss.
 
Um auf den Kaffee zu kommen - jeder Lokal/Ladenbetreiber kann dir den Zugang zu seinem Lokal/Laden ohne Angabe von Gründen verweigern.
Welche Folgen dies für seinen Betrieb haben kann steht auf einem anderem Blatt, rechtlich hast aber keine Chance das einzuklagen. Also nix mit Grundrecht auf Kaffee!

tja, nur teilrichtig:
wenn ich der annahme bin, dass mir aufgrund meines geschlechts, meiner ethnischen zugehörigkeit oder meiner behinderung der zugang verweigert wurde, dann kann ich den/die besitzerin klagen und er/sie muss beweisen, dass dem nicht so ist. das nennt sich beweislastumkehr.
 
tja, nur teilrichtig:
wenn ich der annahme bin, dass mir aufgrund meines geschlechts, meiner ethnischen zugehörigkeit oder meiner behinderung der zugang verweigert wurde, dann kann ich den/die besitzerin klagen und er/sie muss beweisen, dass dem nicht so ist. das nennt sich beweislastumkehr.

Deinem Link folgend ist das richtig.

Also als Frau nicht eine andere Frau küssen, sonst fliegst nach Belieben legal raus.
 
Also als Frau nicht eine andere Frau küssen, sonst fliegst nach Belieben legal raus.

und landest nach belieben deswegen legal in der zeitung. ich glaube schon, dass das remmy-demmy um den vorfall schon auch etwas bewirkt hat.
 
und landest nach belieben deswegen legal in der zeitung. ich glaube schon, dass das remmy-demmy um den vorfall schon auch etwas bewirkt hat.
sicher, es ist weitgehend bekannt dass die Besitzerin nicht unbedingt ein Freund der Lesben ist. Es war eine absichtliche Provokation. Mir ist jedenfalls auch bekannt, dass Schwule so gar kein Problem haben dort Gast zu sein, kommt auch darauf an, ob man seine sexuelle Orienierung plakativ zur Schau stellen will oder muss.
 
ich glaube schon, dass das remmy-demmy um den vorfall schon auch etwas bewirkt hat.
Hat es, sogar ich war damals bei der enorm großen Demonstration gegen die Diskriminierung zweier mir völlig unbekannter Frauen.
Mir war halt fad...:mrgreen:
 
Zurück
Oben