Dienstleistungen Diverses Honorar einklagen Prostituierte

J

Gast

(Gelöschter Account)
Guten Abend,

Das Prostituierte ihr Honorar einklagen können seit dem OGH Urteil vom 18.April.2012 dürfte ja mitlerweile bekannt sein. Doch stelle ich es mir in der Praxis extrem schwer vor da die Beweisführung ohne Daten zur Person des Konsumenten nur erschwert bis unmöglich ist.
Als Bespiel: Freier zieht sich nach der erbrachten Dienstleistung an und verschwindet ohne zu zahlen. Und dann? Wen soll die Dame klagen wenn keiner greifbar ist und sie höchstens einen Vornamen hat? Bzw. ist es auch schwer zu Beweisen das die Dienstleistung tatsächlich erbracht wurde.
Zu meiner Frage: Sind jemandem Fälle bekannt wo eine SW ihr Honorar erfolgreich eingeklagt hat?

Für interessierte der Link zum OHG Urteil:
RIS - 3Ob45/12g - Entscheidungstext - Justiz (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL)
 
Guten Abend,

Das Prostituierte ihr Honorar einklagen können seit dem OGH Urteil vom 18.April.2012 dürfte ja mitlerweile bekannt sein. Doch stelle ich es mir in der Praxis extrem schwer vor da die Beweisführung ohne Daten zur Person des Konsumenten nur erschwert bis unmöglich ist.
Als Bespiel: Freier zieht sich nach der erbrachten Dienstleistung an und verschwindet ohne zu zahlen. Und dann? Wen soll die Dame klagen wenn keiner greifbar ist und sie höchstens einen Vornamen hat? Bzw. ist es auch schwer zu Beweisen das die Dienstleistung tatsächlich erbracht wurde.
Zu meiner Frage: Sind jemandem Fälle bekannt wo eine SW ihr Honorar erfolgreich eingeklagt hat?

Für interessierte der Link zum OHG Urteil:
RIS - 3Ob45/12g - Entscheidungstext - Justiz (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL)
Habe ich noch nie gehört ggg.drum verlangens vorher Kohle was ich bei manchen verstehen kann.
 
Wird kaum geschehen weil die allermeisten ja schon vorher kassieren.
Falls doch kommt es wohl darauf an wo der Betrug stattgefunden hat. Weil beispielsweise Laufhaus = Kameras = Kennzeichen von Auto auf Parkplatz. (Sofern der Betrüger dumm genug war)
 
Geht, glaub ich, weniger um den flüchtigen LH-Kunden als zB die Party mit Edelescorts.
Schau Dir die Komplexität des zitierten Falles an.
 
Geht, glaub ich, weniger um den flüchtigen LH-Kunden als zB die Party mit Edelescorts.
Schau Dir die Komplexität des zitierten Falles an.
Wenn man es gedanklich durchspielt eigentlich logisch. Den Quiky um 70€ oder die Stunde für 150€ einklagen wird kaum jemand machen, da kostet die erste Rechtsberatung schon mehr als die Summe die man dadurch lukrieren kann, nur um dann einen Prozess mit ungewissem Ausgang zu führen halte ich nicht für schlüssig.
Im zitierten Fall gibt es ja im Gegensatz zum flüchtigen LH-Kunden einen bekannten Schuldner von dem sich der Gläuber völlig zurecht sein Geld holen will.
Vom Bauchgefühl her würde ich glauben wenn da nicht ein Gewerbebetrieb (Bordellbetreiber) Geschädigter gewesen wäre sonder "nur" eine SW wäre das Urteil anders ausgefallen. (Was eine reine Spekulation darstellt und somit keinen Anspruch auf richtigkeit darstellt.)
 
Ich würde spontan auch eher glauben, dass der Verfahrensweg bei so einer Klage für eine einzelne SW zu ermüdend und kräftezehrend ist.

Bei mir hat mal jemand nur 1h bezahlt, obwohl es 2 waren. (Ich lass mich meist im Nachhinein bezahlen). Da der Typ eh scho a bissl komisch war, hab ich darüber nicht diskutiert. Denn wenn er schon in betrügerischer Absicht zu wenig zahlt, spricht das schon für eine gewisse kriminelle Energie, deren Tiefgang ich bei einem Hausbesuch in der Nacht nicht zu erkunden gedenke. In so einem Fall: schauen dass man wegkommt, Kolleginnen vor dem Kontakt warnen, abhaken.
 
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