Frau im Puff?

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Wennst als Frau halbwegs was gleich schaust, ist jeder Club plötzlich ein Puff. Und gratis saufen tust noch dazu:D
so mach ich das auch immer, schleich mich immer in die Ü40ig Parties & schau das ich gratis trinken krieg . klappt fast jedes mal.
Eventuell tu ich den Damen leid :D:D
Oder ich "verirr" mich in eine Gay Bar und komm mit 3 Red-Bulls raus :)... das waren Zeiten
 
so mach ich das auch immer, schleich mich immer in die Ü40ig Parties & schau das ich gratis trinken krieg . klappt fast jedes mal.
Eventuell tu ich den Damen leid :D:D
Oder ich "verirr" mich in eine Gay Bar und komm mit 3 Red-Bulls raus :)... das waren Zeiten

für drei Red Bull hast dich pudern lassen?
 
Wieso darf man das nicht?
Würde mich aber erkundigen in welchem Puff Du als Frau Willkommen bist.

:cool: Normal in keinem, weil im Falle einer Kontrolle besagte Kundin als illegale Prostituierte behandelt wird und sie schwerlich nachweisen kann, dass sie es nicht ist. Wäre ja dann Standartausrede aller, um einer Anzeige zu entgehen.
 
:cool: Normal in keinem, weil im Falle einer Kontrolle besagte Kundin als illegale Prostituierte behandelt wird und sie schwerlich nachweisen kann, dass sie es nicht ist. Wäre ja dann Standartausrede aller, um einer Anzeige zu entgehen.



Ok, bin jetzt von CH aus gegangen. Wir sind ja nicht EU und haben zum Teil andere Gesetze.
 
Ok, bin jetzt von CH aus gegangen. Wir sind ja nicht EU und haben zum Teil andere Gesetze.
Betreibende von Bordellbetrieben müssen ein Register mit den Angaben der Prostituierten führen, die in ihrem Betrieb arbeiten (siehe Abschnitt 3.4.3). Anders als in Österreich, müssen diese Daten jedoch nicht von vorneherein an die zuständigen Behörden gemeldet werden, sondern lediglich im Fall von Kontrollen vorgelegt werden. Der Tessiner Gesetzesvorschlag sieht eine allgemeine Erlaubnispflicht für Prostituierte vor. Nur wer von der zuständigen Behörde eine Genehmigung erhalten hat, soll zukünftig der Prostitution nachgehen dürfen. Es können nur volljährige und urteilsfähige Personen eine Erlaubnis erhalten. Außerdem sollen sich Prostituierte vor der Registrierung einer medizinisch-gesundheitlichen Beratung unterziehen müssen. In einem Gesundheitszeugnis muss die Ansteckung mit sexuell übertragbaren Krankheiten vermerkt werden sowie die mögliche Gefahr einer solchen Ansteckung. Die Erlaubnis muss regelmäßig erneuert werden.
Quelle: http://www.beobachtungsstelle-gesel...ie_Prostitution_Langversion_endg._16.2.3..pdf

Eine Meldepflicht gibt es auch in der Schweiz... auch wenn die Listen den Behörden nicht im Vorhinein vorgelegt werden müssen, kann es im Falle einer Kontrolle zu erheblichen Schwierigkeiten, um nicht zu sagen Missverständnissen, kommen. ;)

Mr. Salt
 
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