Du sollst nicht Unkeuschheit treiben

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2. Versuch:

Damit das Kasperltheater einmal ein Ende hat...
Sex mit Tieren nur bei Zwang verboten

Hier das Original:

Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ordnungswidrigkeitentatbestand der sexuellen Handlung mit Tieren

Das ist eine Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde wegen angeblichen Eingriffs in die sexuelle Selbstbestimmung des Klägers durch das bestehende TierSchuG.

Der § 3 hat also nach wie vor Gültigkeit und ist auch weiter so anzuwenden.

""" Es ist verboten......ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen."""

Also bereits die eigene Nutzung ist verboten. Weil dadurch das Tier zu artwidrigem Verhalten gezwungen wird.

Sollte vom Gesetzgeber das Zwingen ein eindeutig tatbestandabgrenzendes Merkmal sein, müsste es ( juristisch und logisch einwandfrei ) heißen:

>>>>>Es ist verboten durch Anwendung von Zwang ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zum nutzen. <<<<<

Das hat der Gesetzgeber aber bewusst nicht so formuliert, weil sich daraus klar ergeben hätte, dass ohne Zwang Sex mit Tieren erlaubt wäre. Und das wäre im Sinne des TierSchG nicht vertretbar.

Die Begründung des Verfassungsgerichts zur Ablehnung der Verfassungsklage hat in Grunde genommen für das bestehende Tierschutzrecht gar kein Relevanz. Sie hat nicht in das bestehende Recht eingegriffen, auch wenn es manchen so erscheint und daraus unzulässige Schlüsse gezogen werden.

Soviel zum "Ende des Kasperltheaters."
 
Hier das Original:

Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ordnungswidrigkeitentatbestand der sexuellen Handlung mit Tieren

Das ist eine Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde wegen angeblichen Eingriffs in die sexuelle Selbstbestimmung des Klägers durch das bestehende TierSchuG.

Der § 3 hat also nach wie vor Gültigkeit und ist auch weiter so anzuwenden.



Sollte vom Gesetzgeber das Zwingen ein eindeutig tatbestandabgrenzendes Merkmal sein, müsste es ( juristisch und logisch einwandfrei ) heißen:

>>>>>Es ist verboten durch Anwendung von Zwang ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zum nutzen. <<<<<

Das hat der Gesetzgeber aber bewusst nicht so formuliert, weil sich daraus klar ergeben hätte, dass ohne Zwang Sex mit Tieren erlaubt wäre. Und das wäre im Sinne des TierSchG nicht vertretbar.

Die Begründung des Verfassungsgerichts zur Ablehnung der Verfassungsklage hat in Grunde genommen für das bestehende Tierschutzrecht gar kein Relevanz. Sie hat nicht in das bestehende Recht eingegriffen, auch wenn es manchen so erscheint und daraus unzulässige Schlüsse gezogen werden.

Soviel zum "Ende des Kasperltheaters."

Komisch...hast du Jura studiert und bist schlauer als Rechtsanwälte?
Siehe den schon mehrfach geposteten Link von mir und anderen Usern.
 
Hier das Original:

Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ordnungswidrigkeitentatbestand der sexuellen Handlung mit Tieren

Das ist eine Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde wegen angeblichen Eingriffs in die sexuelle Selbstbestimmung des Klägers durch das bestehende TierSchuG.

Der § 3 hat also nach wie vor Gültigkeit und ist auch weiter so anzuwenden.



Sollte vom Gesetzgeber das Zwingen ein eindeutig tatbestandabgrenzendes Merkmal sein, müsste es ( juristisch und logisch einwandfrei ) heißen:

>>>>>Es ist verboten durch Anwendung von Zwang ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zum nutzen. <<<<<

Das hat der Gesetzgeber aber bewusst nicht so formuliert, weil sich daraus klar ergeben hätte, dass ohne Zwang Sex mit Tieren erlaubt wäre. Und das wäre im Sinne des TierSchG nicht vertretbar.

Die Begründung des Verfassungsgerichts zur Ablehnung der Verfassungsklage hat in Grunde genommen für das bestehende Tierschutzrecht gar kein Relevanz. Sie hat nicht in das bestehende Recht eingegriffen, auch wenn es manchen so erscheint und daraus unzulässige Schlüsse gezogen werden.

Soviel zum "Ende des Kasperltheaters."
Entweder kannst Du oder willst Du es nicht verstehen...
Warum soll man nicht mal was ausdiskutieren, wenn es sachlich bleibt?
:zensiert:
 
@Mitglied #391280 : damit Du zufrieden bist: Deine allumfassende Sichtweise und Interpretation der Dinge/Gesetze gepaart mit Wikipedia (das zu meinem Erstaunen und wider meines Wissens auch einen Schmarren drinnen steht hat, wie Du uns gelehrt hast :D ) ist unumstösslich und alle anderen sind deppert!










Entspricht zwar ned den Tatsachen, aber wenns hilft... :D
 
@Mitglied #391280 : damit Du zufrieden bist: Deine allumfassende Sichtweise und Interpretation der Dinge/Gesetze gepaart mit Wikipedia (das zu meinem Erstaunen und wider meines Wissens auch einen Schmarren drinnen steht hat, wie Du uns gelehrt hast :D ) ist unumstösslich und alle anderen sind deppert!






amen...



Entspricht zwar ned den Tatsachen, aber wenns hilft... :D
 
Hier das Original:
der teil, der dir widerspricht (dass es gewalt gleichkommen muss, um zwang zu sein) steht in dem original genau so drinnen.

gfallt dir nicht so recht, weshalb du es ständig ignorierst ... kann es sein, dass dir dein
ausreichend kompetenter Beistand
das ebenfalls schon so gesagt hat ? hm ?

es erreicht einen grad von wahnwitz, mit dir weiter zu diskutieren ...
... unfortunately for you, finden einige von uns deinen wahnwitz eben unterhaltsam :fies:
 
hier dürften sich ein paar user aufhalten die meinen, man könne in einem forum eine moraldebatte gewinnen.

viel glück dabei - und brav bleiben.
 
der teil, der dir widerspricht (dass es gewalt gleichkommen muss, um zwang zu sein) steht in dem original genau so drinnen.

gfallt dir nicht so recht, weshalb du es ständig ignorierst ... kann es sein, dass dir dein

das ebenfalls schon so gesagt hat ? hm ?

es erreicht einen grad von wahnwitz, mit dir weiter zu diskutieren ...
... unfortunately for you, finden einige von uns deinen wahnwitz eben unterhaltsam :fies:

Wie gesagt, Urteilsbegründungen sind keine Gesetze ( hat übrigens mein "kompetenter Beistand" so schön auf den Punkt gebracht ), sehr zum Leid der Liga der Zoophilen, die wohl weiterhin ihren Neigungen im Verborgenen nachgehen müssen.

Zum Begriff " Zwingen" schreibt das Gericht:

"""""1. Die angegriffenen Vorschriften verstoßen nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG. Der Tatbestand des § 3 Satz 1 Nr. 13 TierSchG wird in doppelter Hinsicht durch die Merkmale der „sexuellen Handlung“ und des „Zwingens“ zu einem „artwidrigen Verhalten“ begrenzt. Diese unbestimmten Gesetzesbegriffe sind zwar weder im angegriffenen Tierschutzgesetz noch in der Gesetzesbegründung definiert. Sie sind aber der näheren Deutung im Wege der Auslegung zugänglich; die Bedeutung etwa des Begriffs des „Zwingens“ ergibt sich im Zusammenhang des Gesetzes in Abgrenzung zu einem bloßen „Abverlangen“ und setzt ein Verhalten voraus, welches mit der Anwendung von körperlicher Gewalt vergleichbar ist. Auch im Übrigen ist davon auszugehen, dass im Wesentlichen Einigkeit über den Bedeutungsgehalt der Begriffe besteht und sie in Anknüpfung an den Alltagssprachgebrauch durch die Gerichte weiter konkretisiert werden können."""

Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ordnungswidrigkeitentatbestand der sexuellen Handlung mit Tieren

Also auch hier kein Bedarf, den § 3 in Hinsicht auf die sexuelle Freiheit des Klägers zu beanstanden. Ob nun "Abverlangen/ Gewalt und dem Gleichgesetzten" vorliegt, entscheiden die Gerichte nach wie vor nach Sachlage im Einzelfall.

Die Begründung der Klageabweisung hat also auf die Rechtslage keine praktische Wirkung. Sie liefert nur gehörig Diskussionsstoff, nicht nur für Zoophile, wie man sieht, sondern auch für Moralisten in Sinne von "unkeuschem Verhalten" und natürlich für Tierschützer.
 
Wie gesagt, Urteilsbegründungen sind keine Gesetze ( hat übrigens mein "kompetenter Beistand" so schön auf den Punkt gebracht ), sehr zum Leid der Liga der Zoophilen, die wohl weiterhin ihren Neigungen im Verborgenen nachgehen müssen.

Zum Begriff " Zwingen" schreibt das Gericht:

"""""1. Die angegriffenen Vorschriften verstoßen nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG. Der Tatbestand des § 3 Satz 1 Nr. 13 TierSchG wird in doppelter Hinsicht durch die Merkmale der „sexuellen Handlung“ und des „Zwingens“ zu einem „artwidrigen Verhalten“ begrenzt. Diese unbestimmten Gesetzesbegriffe sind zwar weder im angegriffenen Tierschutzgesetz noch in der Gesetzesbegründung definiert. Sie sind aber der näheren Deutung im Wege der Auslegung zugänglich; die Bedeutung etwa des Begriffs des „Zwingens“ ergibt sich im Zusammenhang des Gesetzes in Abgrenzung zu einem bloßen „Abverlangen“ und setzt ein Verhalten voraus, welches mit der Anwendung von körperlicher Gewalt vergleichbar ist. Auch im Übrigen ist davon auszugehen, dass im Wesentlichen Einigkeit über den Bedeutungsgehalt der Begriffe besteht und sie in Anknüpfung an den Alltagssprachgebrauch durch die Gerichte weiter konkretisiert werden können."""

Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ordnungswidrigkeitentatbestand der sexuellen Handlung mit Tieren

Also auch hier kein Bedarf, den § 3 in Hinsicht auf die sexuelle Freiheit des Klägers zu beanstanden. Ob nun "Abverlangen/ Gewalt und dem Gleichgesetzten" vorliegt, entscheiden die Gerichte nach wie vor nach Sachlage im Einzelfall.

Die Begründung der Klageabweisung hat also auf die Rechtslage keine praktische Wirkung. Sie liefert nur gehörig Diskussionsstoff, nicht nur für Zoophile, wie man sieht, sondern auch für Moralisten in Sinne von "unkeuschem Verhalten" und natürlich für Tierschützer.


Richtig...UrteilsBEGRÜNDUNGEN sind keine Gesetze. So viel Laienwissen hat nicht nur dein "kompetenter Beistand".
Aber, ihr zwei Hübschen...worauf "fußt" denn eine Urteil...bzw eine Urteilsbegründung?
Werden Urteile nach der Wetterlage gesprochen? Mit dem Würfelbecher ausgeknobelt? Liest der Richter im Kaffeesatz oder ist er gutgelaunt für einen Freispruch zu haben, bei schlechter Laune jedoch eisenhart?

NEIN, Urteile und auch Urteilsbegründungen fußen (zumindest in Deutschland, ich weiß ja nicht, wie es bei Euch ist...)
...immer noch auf der Gesetzesgrundlage unseres Rechtsstaats.

Die UrteilsBEGRÜNDUNG erläutert lediglich, welche Gesetze zur Anwendung kamen und welches Recht vor ein anderes Recht gesetzt wurde.
In diesem Falle...der Klageablehnung...das des Tierschutzes höher gestellt wurde, als das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Lesen und verstehen kann hier sicherlich jeder.

Der zweite Passus, den du so schön zitierst, ist völlig irrelevant - da geht es lediglich um formelle Dinge...ob die Begrifflichkeit des "Zwingens" juristisch klar definiert ist - und wie richtig festgestellt wurde, sollte die Begrifflichkeit schon im Alltagssprachgebrauch klar verständlich sein und über den wesentlichen Bedeutungsgehalt Einigkeit bestehen.

Alles so weit völlig klar und richtig.
Dazu hätte es diese ewig währende Diskussion überhaupt nicht gebraucht.

Ein Mensch, der ein Tier schlägt, fesselt und sich dann an dem Tier vergeht, so dass es Schmerzen und Angst erleidet...
...gehört bestraft. Das ist Tierquälerei und insofern schon aus dem Punkt heraus strafbar.

Interessant hingegen ist jedoch folgender Aspekt...und ich bin froh, dass sogar DU ihn endlich mal SELBST zitierst:

die Bedeutung etwa des Begriffs des „Zwingens“ ergibt sich im Zusammenhang des Gesetzes in Abgrenzung zu einem bloßen „Abverlangen“ und setzt ein Verhalten voraus, welches mit der Anwendung von körperlicher Gewalt vergleichbar ist."

Das "Zwingen" wird schon klar vom "bloßen Abverlangen" ABGEGRENZT und setzt Gewalt oder ein der körperlichen Gewalt vergleichbares Verhalten voraus. :lehrer:

HIER ist der Casus Knacksus, den du nicht verstehst...und den ansonsten viele deutlich sehen.
Das Tier darf nicht gezwungen werden!:lehrer:
Nicht mit psychischer und nicht mit physischer Gewalt. Punkt. Verboten. Duh-duh. :nono:

So weit, so gut!

Das haben ALLE verstanden.
Und das sagt das Gericht...bzw. die Gesetze.

Und irgendwie auch der gesunde Menschenverstand...wenn man Tiere mag. :schulterzuck:

Interessant finde ich ja, dass du bisher anscheinend immer davon auszugehen scheinst, das Tiersex wieder mal nur von bösen Männern praktiziert wird, die ihren Schwanz in ein armes, gequälten Tier stopfen.

Aber nehmen wir doch mal einen viel realistischeren "Tatverlauf"...nämlich den des geliebten "Schoßhündchens".

Du als versierte Hundekennerin wirst ja sicherlich auch wissen, dass Hunde sich gegenseitig gern beschnuppern oder gar an den Genitalien und am After lecken.
Finden die interessant...und machen sie gern.

Seltsamerweise jedoch auch am Menschen, sofern man sie nicht davon abhält. Ist so, brauchst du nicht googeln oder wegdiskutieren. Stell dich nackt vor einen Hund...und er wird zwischen deinen Beinen schnuppern und lecken.
Weil...ist seiner Art gerecht. :schulterzuck:
Selbst oder gerade, wenn du dort stinken solltest wie alte Fischsuppe...macht denen nix...machen die trotzdem.
Oder sogar besonders gern. :haha:

Dieses Verhalten nutzen manche Frauen nun gern...und lassen es zu.
Sie zwingen den Hund ja nicht - ER kommt ja und leckt.

So...wo ist da jetzt deine Gewalt und dein artwidriges Verhalten? :schulterzuck:
Wonach sollte das jetzt strafwürdig sein?

Und sollte die Frau sich hinknien...und auffordernd "hopp!" sagen und mit den Hüften wackeln...und der Hund springt auf und penetriert sie...
...so wäre selbst DAS noch nicht mal ein "bloßes Abverlangen", welches ja schon klar von der Gewalt abgetrennt wurde.:lehrer:

So...und genau das war gemeint, als es hieß, dass der Sex mit Tieren prinzipiell nicht vollends verboten und illegal ist.
Wie es auch Richter und Anwälte sehen...und welches die Gesetze SO auch nicht unter Strafe stellen.

Gewaltsamer Sex ist verboten und das ist richtig so.
Aber willst du Erna Pachulke, die ihrem Mann viel zu früh verlor und nur noch ihren kleinen, geliebten Schoßhund hat, vor den Kadi zerren, nur weil er sie ab und zu mal leckt und ihr schöne Gefühle schenkt? :schulterzuck:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Richtig...UrteilsBEGRÜNDUNGEN sind keine Gesetze. So viel Laienwissen hat nicht nur dein "kompetenter Beistand".
Aber, ihr zwei Hübschen...worauf "fußt" denn eine Urteil...bzw eine Urteilsbegründung?
Werden Urteile nach der Wetterlage gesprochen? Mit dem Würfelbecher ausgeknobelt? Liest der Richter im Kaffeesatz oder ist er gutgelaunt für einen Freispruch zu haben, bei schlechter Laune jedoch eisenhart?

NEIN, Urteile und auch Urteilsbegründungen fußen (zumindest in Deutschland, ich weiß ja nicht, wie es bei Euch ist...)
...immer noch auf der Gesetzesgrundlage unseres Rechtsstaats.

Die UrteilsBEGRÜNDUNG erläutert lediglich, welche Gesetze zur Anwendung kamen und welches Recht vor ein anderes Recht gesetzt wurde.
In diesem Falle...der Klageablehnung...das des Tierschutzes höher gestellt wäre, als das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Lesen und verstehen kann hier sicherlich jeder.

Der zweite Passus, den du so schön zitierst, ist völlig irrelevant - da geht es lediglich um formelle Dinge...ob die Begrifflichkeit des "Zwingens" juristisch klar definiert ist - und wie richtig festgestellt wurde, sollte die Begrifflichkeit schon im Alltagssprachgebrauch klar verständlich sein und über den wesentlichen Bedeutungsgehalt Einigkeit bestehen.

Alles so weit völlig klar und richtig.
Dazu hätte es diese ewig währende Diskussion überhaupt nicht gebraucht.

Ein Mensch, der ein Tier schlägt, fesselt und sich dann an dem Tier vergeht, so dass es Schmerzen und Angst erleidet...
...gehört bestraft. Das ist Tierquälerei und insofern schon aus dem Punkt heraus strafbar.

Interessant hingegen ist jedoch folgender Aspekt...und ich bin froh, dass sogar DU ihn endlich mal SELBST zitierst:

die Bedeutung etwa des Begriffs des „Zwingens“ ergibt sich im Zusammenhang des Gesetzes in Abgrenzung zu einem bloßen „Abverlangen“ und setzt ein Verhalten voraus, welches mit der Anwendung von körperlicher Gewalt vergleichbar ist."

Das "Zwingen" wird schon klar vom "bloßen Abverlangen" ABGEGRENZT und setzt Gewalt oder ein der körperlichen Gewalt vergleichbares Verhalten voraus. :lehrer:

HIER ist der Casus Knacksus, den du nicht verstehst...und den ansonsten viele deutlich sehen.
Das Tier darf nicht gezwungen werden!:lehrer:
Nicht mit psychischer und nicht mit physischer Gewalt. Punkt. Verboten. Duh-duh. :nono:

So weit, so gut!

Das haben ALLE verstanden.
Und das sagt das Gericht...bzw. die Gesetze.

Und irgendwie auch der gesunde Menschenverstand...wenn man Tiere mag. :schulterzuck:

Interessant finde ich ja, dass du bisher anscheinend immer davon auszugehen scheinst, das Tiersex wieder mal nur von bösen Männern praktiziert wird, die ihren Schwanz in ein armes, gequälten Tier stopfen.

Aber nehmen wir doch mal einen viel realistischere "Tatverlauf"...nämlich den des geliebten "Schoßhündchens".
Du als versierte Hundekorberin wirst ja sicherlich auch wissen, dass Hunde sich gegenseitig gern beschnuppern oder gar an den Genitalien und am After lecken.
Finden die interessant...und machen sie gern.

Seltsamerweise jedoch auch am Menschen, sofern man sie nicht davon abhält. Ist so, brauchst du nicht googeln oder wegdiskutieren. Stell dich nackt vor einen Hund...und er wird zwischen deinen Beinen schnuppern und lecken.
Weil...ist seiner Art gerecht. :schulterzuck:
Dieses Verhalten nutzen manche Frauen nun gern...und lassen es zu.
Sie zwingen den Hund ja nicht - ER kommt ja und leckt.

So...wo ist da jetzt deine Gewalt und dein artwidriges Verhalten? :schulterzuck:
Wonach sollte das jetzt strafwürdig sein?

Und sollte die Frau sich hinknien...und auffordernd "hopp!" sagen und mit den Hüften wackeln...und der Hund springt auf und penetriert sie...
...so wäre selbst DAS noch nicht mal ein "bloßes Abverlangen", welches ja schon klar von der Gewalt abgetrennt würde.:lehrer:

So...und genau das war gemeint, als es hieß, dass der Sex mit Tieren prinzipiell nicht vollends verboten und illegal ist.
Wie es auch Richter und Anwälte sehen...und welches die Gesetze SO auch nicht unter Strafe stellen.

Gewaltsamer Sex ist verboten und das ist richtig so.
Aber willst du Erna Pachulke, die ihrem Mann viel zu früh verlor und nur noch ihren kleinen, geliebten Schoßhund hat, vor den Kadi zerren, nur weil er sie ab und zu mal leckt und ihr schöne Gefühle schenkt? :schulterzuck:

sag mal, bist du verliebt?

sooviel aufwand wegen der Marlene?
 
sag mal, bist du verliebt?

sooviel aufwand wegen der Marlene?

Mist...jetzt hast du mich ertappt. :hahaha:

Nein...ich weigere mich nur, zu verstehen oder anzuerkennen, dass eine Userin, die ansich nicht soooooooooo blöde zu sein scheint, ihre Intelligenz derart gegen die Wand laufen lässt, nur weil sie nicht zugeben mag, dass sie Unrecht hätte. :schulterzuck:

So ganz nach dem Motto "Die Hoffnung stirbt zuletzt...aber sie stirbt!" :hahaha:

Ja...wahrscheinlich kommt von ihr jetzt eh wieder so ein "Ja, aber..." und ein Wikipedia-Link...
(ach nee...die sind ja grad mal Scheiße...dann doch lieber BGH oder ein Rat eines guten Freundes, der einen kennt, der Jura zumindest schreiben kann. :haha:)

Aber zumindest ist sie süß...in ihrer Verbohrtheit...:liebe:

:schulterzuck:
 
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