Richtig...UrteilsBEGRÜNDUNGEN sind keine Gesetze. So viel Laienwissen hat nicht nur dein "kompetenter Beistand".
Aber, ihr zwei Hübschen...worauf "fußt" denn eine Urteil...bzw eine Urteilsbegründung?
Werden Urteile nach der Wetterlage gesprochen? Mit dem Würfelbecher ausgeknobelt? Liest der Richter im Kaffeesatz oder ist er gutgelaunt für einen Freispruch zu haben, bei schlechter Laune jedoch eisenhart?
NEIN, Urteile und auch Urteilsbegründungen fußen (zumindest in Deutschland, ich weiß ja nicht, wie es bei Euch ist...)
...immer noch auf der Gesetzesgrundlage unseres Rechtsstaats.
Die UrteilsBEGRÜNDUNG erläutert lediglich, welche Gesetze zur Anwendung kamen und welches Recht vor ein anderes Recht gesetzt wurde.
In diesem Falle...der Klageablehnung...das des Tierschutzes höher gestellt wäre, als das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.
Lesen und verstehen kann hier sicherlich jeder.
Der zweite Passus, den du so schön zitierst, ist völlig irrelevant - da geht es lediglich um formelle Dinge...ob die Begrifflichkeit des "Zwingens" juristisch klar definiert ist - und wie richtig festgestellt wurde, sollte die Begrifflichkeit schon im Alltagssprachgebrauch klar verständlich sein und über den wesentlichen Bedeutungsgehalt Einigkeit bestehen.
Alles so weit völlig klar und richtig.
Dazu hätte es diese ewig währende Diskussion überhaupt nicht gebraucht.
Ein Mensch, der ein Tier schlägt, fesselt und sich dann an dem Tier vergeht, so dass es Schmerzen und Angst erleidet...
...gehört bestraft. Das ist Tierquälerei und insofern schon aus dem Punkt heraus strafbar.
Interessant hingegen ist jedoch folgender Aspekt...und ich bin froh, dass sogar DU ihn endlich mal SELBST zitierst:
“
die Bedeutung etwa des Begriffs des „Zwingens“ ergibt sich im Zusammenhang des Gesetzes in Abgrenzung zu einem bloßen „Abverlangen“ und setzt ein Verhalten voraus, welches mit der Anwendung von körperlicher Gewalt vergleichbar ist."
Das "Zwingen" wird schon klar vom "bloßen Abverlangen" ABGEGRENZT und setzt Gewalt oder ein der körperlichen Gewalt vergleichbares Verhalten voraus.
HIER ist der Casus Knacksus, den du nicht verstehst...und den ansonsten viele deutlich sehen.
Das Tier darf nicht gezwungen werden!

Nicht mit psychischer und nicht mit physischer Gewalt. Punkt. Verboten. Duh-duh.
So weit, so gut!
Das haben ALLE verstanden.
Und das sagt das Gericht...bzw. die Gesetze.
Und irgendwie auch der gesunde Menschenverstand...wenn man Tiere mag.
Interessant finde ich ja, dass du bisher anscheinend immer davon auszugehen scheinst, das Tiersex wieder mal nur von bösen Männern praktiziert wird, die ihren Schwanz in ein armes, gequälten Tier stopfen.
Aber nehmen wir doch mal einen viel realistischere "Tatverlauf"...nämlich den des geliebten "Schoßhündchens".
Du als versierte Hundekorberin wirst ja sicherlich auch wissen, dass Hunde sich gegenseitig gern beschnuppern oder gar an den Genitalien und am After lecken.
Finden die interessant...und machen sie gern.
Seltsamerweise jedoch auch am Menschen, sofern man sie nicht davon abhält. Ist so, brauchst du nicht googeln oder wegdiskutieren. Stell dich nackt vor einen Hund...und er wird zwischen deinen Beinen schnuppern und lecken.
Weil...ist seiner Art gerecht.

Dieses Verhalten nutzen manche Frauen nun gern...und lassen es zu.
Sie zwingen den Hund ja nicht - ER kommt ja und leckt.
So...wo ist da jetzt deine Gewalt und dein artwidriges Verhalten?

Wonach sollte das jetzt strafwürdig sein?
Und sollte die Frau sich hinknien...und auffordernd "hopp!" sagen und mit den Hüften wackeln...und der Hund springt auf und penetriert sie...
...so wäre selbst DAS noch nicht mal ein "bloßes Abverlangen", welches ja schon klar von der Gewalt abgetrennt würde.
So...und genau das war gemeint, als es hieß, dass der Sex mit Tieren prinzipiell nicht vollends verboten und illegal ist.
Wie es auch Richter und Anwälte sehen...und welches die Gesetze SO auch nicht unter Strafe stellen.
Gewaltsamer Sex ist verboten und das ist richtig so.
Aber willst du Erna Pachulke, die ihrem Mann viel zu früh verlor und nur noch ihren kleinen, geliebten Schoßhund hat, vor den Kadi zerren, nur weil er sie ab und zu mal leckt und ihr schöne Gefühle schenkt?