Du sollst nicht Unkeuschheit treiben

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was alles in anderer weise sein könnte, hätte sein können oder nicht sein können ist insoweit eine sinnlose diskussion, als die annahmen nicht verifizierbar sind.
 
btw. ist es durchaus realistisch anzunehmen dass viele, die einvernehmliche gewalt als sexuelle spielart leben und daraus lust gewinnen eine ebenso große abscheu gegen alle andere formen von gewalt (also die "echte") haben.
 
Ich seh das aber nicht problematisch.

Es ist sowas wie eine kontrollierte Unkontrolliertheit.

Kontrolliert weil ich (bewusst) entscheiden kann wann ich dem Trieb Raum gebe. - > beim ficken.
Unkontrolliert weil ich mich in dieser Situation fallen lassen möchte und ich über nix nachdenken will (und kann!)
Aber diesen Status erreicht ich halt nur dann wenn man Vertrauen in den anderen hat.

Das hat aber nix mit unkontrollierter Gewalt zu tun. Die braucht kein Vertrauen, die passiert weil sich jemand nicht unter Kontrolle hat. Das ist was ganz anderes...

Von "ficken" habe ich ja auch nicht geredet. Die These geht ja davon aus, dass auch "unkontrollierte Gewalt" ihren Ursprung im Sexuellen hat. Also eine Korrelation zwischen Gewalt und Sexualität per se besteht.

Nicht umsonst werden nicht selten extremen Potentaten sexuelle Probleme nachgesagt.
 
.. Und wer glaubt, dass die Welt ohne Religion friedlich wäre, ist leider sehr blauäugig. Es fänden sich hundert andere Gründe.. Wenn man fanatisch ist, ist man fanatisch. Wenn nicht nach Religion oder nach irgendeinem Gott fände sich halt jemand anderes, in dessen Namen man tötet.

Bei aller Kritik, finde ich sehr richtig, auf was Du hier hinweist! Plakativ formuliert: der christiliche Glaube hält bei uns die Gesellschaft zusammen! Er ist der kleinste moralische Nenner. Nach wie vor! Ob wir wollen oder nicht, ob wir es akzeptieren oder gut finden oder nicht. Sei es durch so banale Dinge wie Weihnachten, wo sich die Familie trifft, die sich sonst oft gar nicht mehr treffen würde, Ostern, Pfingsten, Allerheiligen (freie Tage, juhu!) ... unser ganzer Jahresrythmus wird von Christlichen Traditionen bestimmt. Taufe, Firmung, kirchliche Hochzeiten gibt es noch in großer Zahl und bei fast jedem Todesfall steht ein Geistlicher mit am Grab und spendet tröstende Worte. Wir alle (die Babyboomer-Generation) wurden christlich erzogen, und wurde uns mitgegeben "was sich gehört und was nicht". Selbstverständlich könnte man das auch anders regeln, durch eine Art weltumspannende Ethik ersetzen, aber was die Umsetzung betrifft bin ich sehr skeptisch. Man sieht die Probleme ja schon, wenn unterschiedliche Kulturen zusammenleben (müssen).

Ein Hauptproblem im Jahre 2018 und folgende ist, dass die Gesellschaft auseinander driftet. Traditionen, wie das Christentum, sind oft der letzte Kitt, der uns noch zusammenhält.
 
Was ist daran "bedenkenswert"? Solange die Darsteller in solchen Pornos freiwillig und einvernehmlich mitwirken, ist es auch in Ordnung, dass sich jemand daran aufgeilt.

Davon war die Rede:

Dann schau dir mal "dark-fetish" Seiten an. Da gibt es genau sowas als Porno. Hinrichtungen jeglicher Art.

Wenn du ein "sich daran aufgeilen" als "in Ordnung" empfindest" tust du mir leid.

Das diskutiere ich nicht weiter.
 
Ich bin überzeugt davon, dass viele dem Glauben ganz was anderes aufdrücken, als er eigentlich ist, sein will und sollte.

In den heiligen Schriften steht "Mache dir kein Bild von dem Herren" - das bezieht sich ja nicht nur auf das was man sieht, sondern es verdeutlicht, dass Gott außerhalb unserer Vorstellungskraft liegt. Das was Glaube sein soll ist ein Band, es geht nicht darum ein guter Gläubiger zu sein, der Wort für Wort etwas umsetzt, das irgendwann mal geschrieben und überliefert wurde....sondern es geht darum zu verstehen, dass wir uns verändern und entwickeln.
Religion sollte nicht von Ritualen dominiert werden, sondern sie sollte vermitteln was Menschen miteinander verbindet und das über alle Glaubensrichtungen hinaus.

Streunende Katze Nr. 1 schleicht sich täglich in die Gebetshütte, stört bei der Messe, hat dort nichts verloren, der Pfarrer lässt die Katze anbinden. Am Tag darauf das Selbe. In Zukunft beschließt der Pfarrer, dass die Katze bereits vor der heiligen Messe angebunden werden muss. Jeden Tag. Irgendwann ist der Pfarrer längst tot, auch die Katze, sie wurde durch eine neue ersetzt, die immer noch täglich vor der Kirche angebunden wird. Die Kirche hat mittlerweile zwar eine Tür und nicht mehr nur Decken, die den Eingang verhängen, die Katze könnte also gar nicht rein, selbst, wenn sie wollte, aber ein religiöses Ritual ist eben ein religiöses Ritual. ;)

Katze Nr. 2 legt sich auf das Messgewand des Pfarrers. Sie schläft ein.
Die Messdiener wollen sie verjagen. Das heilige Gewand soll nicht besudelt werden.
Der Pfarrer schneidet den Teil, auf dem die erschöpfte Katze liegt ab und lässt sie weiterschlafen.
Das ist das was Religion durchaus auch vermitteln kann - Achtsamkeit, Nächstenliebe und Fürsorge.

Es ist keine höhere Macht, die aus dem Menschen "Böses" herauskitzelt...es ist einerseits der Verlust von Vernunft und andererseits die Umempfänglichkeit für Veränderung und Lösungsorientierung.
 
Bei aller Kritik, finde ich sehr richtig, auf was Du hier hinweist! Plakativ formuliert: der christiliche Glaube hält bei uns die Gesellschaft zusammen! Er ist der kleinste moralische Nenner. Nach wie vor! Ob wir wollen oder nicht, ob wir es akzeptieren oder gut finden oder nicht. Sei es durch so banale Dinge wie Weihnachten, wo sich die Familie trifft, die sich sonst oft gar nicht mehr treffen würde, Ostern, Pfingsten, Allerheiligen (freie Tage, juhu!) ... unser ganzer Jahresrythmus wird von Christlichen Traditionen bestimmt. Taufe, Firmung, kirchliche Hochzeiten gibt es noch in großer Zahl und bei fast jedem Todesfall steht ein Geistlicher mit am Grab und spendet tröstende Worte. Wir alle (die Babyboomer-Generation) wurden christlich erzogen, und wurde uns mitgegeben "was sich gehört und was nicht". Selbstverständlich könnte man das auch anders regeln, durch eine Art weltumspannende Ethik ersetzen, aber was die Umsetzung betrifft bin ich sehr skeptisch. Man sieht die Probleme ja schon, wenn unterschiedliche Kulturen zusammenleben (müssen).

Ein Hauptproblem im Jahre 2018 und folgende ist, dass die Gesellschaft auseinander driftet. Traditionen, wie das Christentum, sind oft der letzte Kitt, der uns noch zusammenhält.
Österreich hat am 3.September 1958 die Menschenrechte ratifiziert

Wenn jeder Mensch diese tatsächlich lebt, jeder Staat sie tatsächlich umsetzt - reicht das als "sozialer Kit" vollkommen.


Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Artikel 5 (Verbot der Folter)
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren)
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11 (Unschuldsvermutung)
Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)
Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14 (Asylrecht)
Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)
Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Artikel 16 (Eheschließung, Familie)
Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17 (Recht auf Eigentum)
Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)
Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht)
Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)
Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26 (Recht auf Bildung)
Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens)
Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Artikel 29 (Grundpflichten)
Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30 (Auslegungsregel)
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.[15]
 
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