Beischlaf als Ehepflicht

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Nein, rechtl. Anspruch darauf gibt es keinen mehr, allerdings steht es jedem frei fremdzugehen, ist kein Scheidungsgrund mehr vor Gericht.
Auch Selbstbefriedigung beim pornoschauen ist nicht mehr strafbar, ihr müßt also nicht mehr heimlich wichsen und eure Vorlagen verstecken.
Jo und das mit'n blindwerden stimmt auch nicht.......

Ausserehelicher Geschlechtsverkehr ist nach wie vor ein Scheidungsgrund und massgeblich für die Verteilung des Verschuldens. Der Ehebruch wirkt nur nicht mehr absolut. Früher reichte alleine die Tatsache, dass man erwischt worden war zum sofortigen AUS. Heute ist das ein relativer Scheidungsgrund wie auch ...

Früher gab es die sexpflicht,
Dafür gibt es jetzt den Paragraphen der Vergewaltigung in der Ehe

... die grundlose und beharrliche Verweigerung des ehelichen Verkehrs. Das heisst, dass der/die VerweigererIn schuldhaft die Ehe zerüttet.

Der GV kann also nicht direkt durchgesetzt werden, der verweigernde Ehepartner muss allerdings mit negativen Folgen rechnen. Hat mit dem Verbot der Vergewaltigung nix zu tun.

Ich schreib das nur, damit kein Unglück gschicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ausserehelicher Geschlechtsverkehr ist nach wie vor ein Scheidungsgrund und massgeblich für die Verteilung des Verschuldens. Der Ehebruch wirkt nur nicht mehr absolut. Früher reichte alleine die Tatsache, dass man erwischt worden war zum sofortigen AUS. Heute ist das ein relativer Scheidungsgrund wie auch ...



... die grundlose und beharrliche Verweigerung des ehelichen Verkehrs. Das heisst, dass der/die VerweigererIn schuldhaft die Ehe zerüttet.

Der GV kann also nicht direkt durchgesetz werden, der verweigernde Ehepartner muss allerdings mit negativen Folgen rechnen. Hat mit dem Verbot der Vergewaltigung nix zu tun.

Ich schreib das nur, damit kein Unglück gschicht.
Und Mal ehrlich - wenn es soweit ist, ist es gscheider und ehrlicher die Ehe zu beenden. Alles andere wäre nur noch Schein und sich selber belügen
 
Und Mal ehrlich - wenn es soweit ist, ist es gscheider und ehrlicher die Ehe zu beenden. Alles andere wäre nur noch Schein und sich selber belügen

Absolut richtig. Die genannten Regeln sollen ja gerade (nur) ein gesittetes Auseinandergehen gewährleisten. Wenn der Himmel voller Geigen ist brauchts keine §§.
 
Von einigen Bekannten hört man, dass sie schon seit längerer Zeit eine „sexlose Ehe“ praktizieren. Wie zu vernehmen ist, verweigern die Ehefrauen den gemeinsamen Beischlaf, weil sie dem Sex nichts mehr abgewinnen können.
Wir haben jetzt darüber diskutiert, dass es sogar eine Pflicht zum Sex für Eheleute gibt. Und nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes musste in diesem Fall die Ehefrau auch engagiertes Verhalten beim Geschlechtsverkehr zeigen.
Kennt Ihr auch solche Fälle, in denen sich Ehefrauen verweigern und die Männer sich bisher noch nicht dagegen aufgelehnt haben?
ja kenn ich. er ist dermassen scheisse im bett dass sie keinen bock mehr hat. :D
 
Mir stellt sich da eine andere Frage aus "kurzer" Eheerfahrung(1993-2017).Was genau ist "Pflichtsex" wert? Antwort gar nix. Also wieso sollte sich ein normal denkender Mensch auf dieses "Recht" berufen?
Sehe ich auch so. Wenn ich jetzt an meine Beziehungspartner denke, hätte jeder Pflichtsex abgelehnt. Sex macht nur dann Spaß, wenn der Partner auch Lust hat und das auch zeigt. Pflichtsex ist mMn nichts anderes als Vergewaltigung.

Tja und wenn du eine Schwedin erwischt musst jetzt vor jedem Beischlaf ein Bestätigungsdokument einholen dass sie auch freiwillig und gerne mit dir vögelt sonst ist es bei denen Vergewaltigung in der Ehe. Ned lachen die haben das Gesetz dieses Frühjahr wirklich in Kraft gesetzt.
Irgendwie übertreibst du gern. Man(n) MUSS NICHT ein Bestätigungsdokument einholen, sondern sich vergewissern ob die Frau auch Sex haben will! Und das geht auch NUR mündlich und ist ausreichend. Wenn man(n) aber ganz sicher gehen will, dann KANN er sich was Schriftliches geben lassen damit es im Falle von Vorwürfen dann nicht nur "Wort gegen Wort" steht.
Das Gleiche kann dir eigentlich auch in Österreich passieren. Also wozu die ganze Aufregung?

Es gibt Vordrucke im Internet... die meinen das Ernst wenn du als Mann dich nicht freiweweisen kannst bekommt dich die alte wegen Vergewaltigung vor dem Kadi gilt übrigens auch für ONS was das ganze dann eher sehr abtörnend macht
"Die Alte"? Also dir würde ich dann auf jeden Fall zu einer schriftlichen Bestätigung raten. Nicht nur in Schweden :P
 
Oder weil Eheleute zum Sex verpflichtet sind? :lol:

"Schatz!!! Antreten!!! Ich will jetzt Sex!!!"
"Nein Schatz ich habe Migräne" .
"Ich habe ein Recht dich jetzt zu ficken, also, antreten sonst wirst du verhaftet !!!"
"Ok "
"Und freu dich gefälligst" !!!
:rofl::rofl::rofl:

Ja genau. Freu dich du Schlampe lool (damit bist nicht du gemeint). Und dann holst mir a Bier lool.
 
Kennt Ihr auch solche Fälle, in denen sich Ehefrauen verweigern und die Männer sich bisher noch nicht dagegen aufgelehnt haben?
Ich kenne solche Fälle. Beidseitig, einseitig, nur selten oder gar nicht... von Seiten der Frau gibts da manchmal Probleme, aber genauso von Seiten der Männer... oder beidseitig einfach offen besprochen.

Und Männer die “sich dagegen auflehnen“ wenn Ehefrauen nicht wollen bezeichnet man übrigens mit dem Fachbegriff “Vergewaltiger“.

Ganz einfach (und bitte merk dir das @Mitglied #188143!!!): wenn ein Mann einer Frau etwas irgendwo reinsteckt wo die Frau das nicht drinnen haben will... dann ist das unabhängig von allen anderen Umständen eine Vergewaltigung!

...und das gilt auch in der Ehe!
 
Ich kenne solche Fälle. Beidseitig, einseitig, nur selten oder gar nicht... von Seiten der Frau gibts da manchmal Probleme, aber genauso von Seiten der Männer... oder beidseitig einfach offen besprochen.

Und Männer die “sich dagegen auflehnen“ wenn Ehefrauen nicht wollen bezeichnet man übrigens mit dem Fachbegriff “Vergewaltiger“.

Ganz einfach (und bitte merk dir das @Mitglied #188143!!!): wenn ein Mann einer Frau etwas irgendwo reinsteckt wo die Frau das nicht drinnen haben will... dann ist das unabhängig von allen anderen Umständen eine Vergewaltigung!

...und das gilt auch in der Ehe!
Ich kenne solche Fälle. Beidseitig, einseitig, nur selten oder gar nicht... von Seiten der Frau gibts da manchmal Probleme, aber genauso von Seiten der Männer... oder beidseitig einfach offen besprochen.

Und Männer die “sich dagegen auflehnen“ wenn Ehefrauen nicht wollen bezeichnet man übrigens mit dem Fachbegriff “Vergewaltiger“.

Ganz einfach (und bitte merk dir das @Mitglied #188143!!!): wenn ein Mann einer Frau etwas irgendwo reinsteckt wo die Frau das nicht drinnen haben will... dann ist das unabhängig von allen anderen Umständen eine Vergewaltigung!

...und das gilt auch in der Ehe!
Und was willst Du nun von mir?
 
Wir haben jetzt darüber diskutiert, dass es sogar eine Pflicht zum Sex für Eheleute gibt. Und nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes musste in diesem Fall die Ehefrau auch engagiertes Verhalten beim Geschlechtsverkehr zeigen.
Kennt Ihr auch solche Fälle, in denen sich Ehefrauen verweigern und die Männer sich bisher noch nicht dagegen aufgelehnt haben?
Diese werden dann wegen "Vergewaltigung" belangt, oder? :schulterzuck:

Hörts mir bitte auf mit solch öden alten Verordnungen. Alles nicht mehr Zeitgemäß.
Wenn beide es wollen wird Sex in der Ehe genauso mit großem Spass stattfinden wie zuvor. Wenn nicht dann eben nicht mehr! Und dann sucht man vielleicht nach einer Lösung, findet sie hoffentlich, oder trennt sich weils eben nicht mehr passt. Oder wurschtelt halt so dahin, weils sein muss.
Alles nicht unbedingt einfach, aber so ist es. Alles andere ist doch fern der Realität;). Auch wenn tatsächlich ein Gesetzt dafür gibt.
 
Diese werden dann wegen "Vergewaltigung" belangt, oder? :schulterzuck:

Hörts mir bitte auf mit solch öden alten Verordnungen. Alles nicht mehr Zeitgemäß.
Wenn beide es wollen wird Sex in der Ehe genauso mit großem Spass stattfinden wie zuvor. Wenn nicht dann eben nicht mehr! Und dann sucht man vielleicht nach einer Lösung, findet sie hoffentlich, oder trennt sich weils eben nicht mehr passt. Oder wurschtelt halt so dahin, weils sein muss.
Alles nicht unbedingt einfach, aber so ist es. Alles andere ist doch fern der Realität;). Auch wenn tatsächlich ein Gesetzt dafür gibt.
Ohne Gesetz geht offensichtlich nix. Nicht einmal is Wetzen zwischen Eheleuten :verwirrt:
 
Ich kenne solche Fälle. Beidseitig, einseitig, nur selten oder gar nicht... von Seiten der Frau gibts da manchmal Probleme, aber genauso von Seiten der Männer... oder beidseitig einfach offen besprochen.

Und Männer die “sich dagegen auflehnen“ wenn Ehefrauen nicht wollen bezeichnet man übrigens mit dem Fachbegriff “Vergewaltiger“.

Ganz einfach (und bitte merk dir das @Mitglied #188143!!!): wenn ein Mann einer Frau etwas irgendwo reinsteckt wo die Frau das nicht drinnen haben will... dann ist das unabhängig von allen anderen Umständen eine Vergewaltigung!

...und das gilt auch in der Ehe!
Danke für Deinen ausführlichen Beitrag. Es geht nicht um eine ggf. mögliche Vergewaltigung, sondern um die Rechte und Pflichten beim Geschlechtsverkehr im Rahmen einer Ehe. Im seinerzeit vorm Bundesgerichtshof verhandelten Fall hatte die Ehefrau den Geschlechtsverkehr eher lustlos über sich ergehen lassen. Nach meiner Erinnerung sogar dabei in die Zeitung geschaut und den Mann auf Selbstbefriedigung verwiesen. Diese Einstellung der Ehefrau hat dann letztendlich zur Beeinträchtigung ihrer Unterhaltsansprüche geführt.
 
Danke für Deinen ausführlichen Beitrag. Es geht nicht um eine ggf. mögliche Vergewaltigung, sondern um die Rechte und Pflichten beim Geschlechtsverkehr im Rahmen einer Ehe. Im seinerzeit vorm Bundesgerichtshof verhandelten Fall hatte die Ehefrau den Geschlechtsverkehr eher lustlos über sich ergehen lassen. Nach meiner Erinnerung sogar dabei in die Zeitung geschaut und den Mann auf Selbstbefriedigung verwiesen. Diese Einstellung der Ehefrau hat dann letztendlich zur Beeinträchtigung ihrer Unterhaltsansprüche geführt.

:fragezeichen: Und wie lange ist das her? Gilt das in Deutschland heute auch noch? Weil bei uns in Österreich schon lange nicht mehr! ;)
 
Danke für Deinen ausführlichen Beitrag. Es geht nicht um eine ggf. mögliche Vergewaltigung, sondern um die Rechte und Pflichten beim Geschlechtsverkehr im Rahmen einer Ehe. Im seinerzeit vorm Bundesgerichtshof verhandelten Fall hatte die Ehefrau den Geschlechtsverkehr eher lustlos über sich ergehen lassen. Nach meiner Erinnerung sogar dabei in die Zeitung geschaut und den Mann auf Selbstbefriedigung verwiesen. Diese Einstellung der Ehefrau hat dann letztendlich zur Beeinträchtigung ihrer Unterhaltsansprüche geführt.


Sex zählte vor 30 Jahren vielleicht noch zu den Rechtspflichten, heute nicht mehr. Sex lässt sich heute also nicht mehr einklagen.

Siehe dazu: eheliche-pflichten
 
Danke für Deinen ausführlichen Beitrag. Es geht nicht um eine ggf. mögliche Vergewaltigung, sondern um die Rechte und Pflichten beim Geschlechtsverkehr im Rahmen einer Ehe. Im seinerzeit vorm Bundesgerichtshof verhandelten Fall hatte die Ehefrau den Geschlechtsverkehr eher lustlos über sich ergehen lassen. Nach meiner Erinnerung sogar dabei in die Zeitung geschaut und den Mann auf Selbstbefriedigung verwiesen. Diese Einstellung der Ehefrau hat dann letztendlich zur Beeinträchtigung ihrer Unterhaltsansprüche geführt.

:rolleyes: Jössas! Du weißt schon das das 52 jahre her ist?:lol::rofl:

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. November 1966,
 
Ausserehelicher Geschlechtsverkehr ist nach wie vor ein Scheidungsgrund und massgeblich für die Verteilung des Verschuldens. Der Ehebruch wirkt nur nicht mehr absolut. Früher reichte alleine die Tatsache, dass man erwischt worden war zum sofortigen AUS. Heute ist das ein relativer Scheidungsgrund wie auch ...


;) Bis 1997 war es eine Straftat, heute mittlerweile gar nicht mehr in Ö, es zählt nur mehr die Zerrüttung einer Ehe, deren Symptom ein Seitensprung sein kann, diesen aber von deiner Frau alleinig als Scheidungsgrund angegeben, wird nicht mehr akzeptiert vor Gericht. Weil du ja nur wegen der Zerüttung der Ehe fremdgingst und bist daher schuldlos dann. Weil dich deine Frau in die Arme einer anderen getrieben hat.

Ich glaube seit 2009 wird das so gehandhabt.
 
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