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Nein, rechtl. Anspruch darauf gibt es keinen mehr, allerdings steht es jedem frei fremdzugehen, ist kein Scheidungsgrund mehr vor Gericht.
Auch Selbstbefriedigung beim pornoschauen ist nicht mehr strafbar, ihr müßt also nicht mehr heimlich wichsen und eure Vorlagen verstecken.
Jo und das mit'n blindwerden stimmt auch nicht.......
Ausserehelicher Geschlechtsverkehr ist nach wie vor ein Scheidungsgrund und massgeblich für die Verteilung des Verschuldens. Der Ehebruch wirkt nur nicht mehr absolut. Früher reichte alleine die Tatsache, dass man erwischt worden war zum sofortigen AUS. Heute ist das ein relativer Scheidungsgrund wie auch ...
Früher gab es die sexpflicht,
Dafür gibt es jetzt den Paragraphen der Vergewaltigung in der Ehe
... die grundlose und beharrliche Verweigerung des ehelichen Verkehrs. Das heisst, dass der/die VerweigererIn schuldhaft die Ehe zerüttet.
Der GV kann also nicht direkt durchgesetzt werden, der verweigernde Ehepartner muss allerdings mit negativen Folgen rechnen. Hat mit dem Verbot der Vergewaltigung nix zu tun.
Ich schreib das nur, damit kein Unglück gschicht.
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Und wie lange ist das her? Gilt das in Deutschland heute auch noch? Weil bei uns in Österreich schon lange nicht mehr!