Anderen den Einblick gewähren

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Und genau das ist schmarrn. Eben nicht die sind schuld. ER begeht sogar einen strafbaren Tatbestand. Oder glaubst allen Ernstes der Polizist sagt was habens denn hingeschaut selber schuld. Bin ein sehr offener Mensch zeige mich auch nackt. Dort wo es passt am FKK. Tja aber weder muss ich dort wedeln, noch meinen Schniedel jedem vor die nase halten. Wozu? Und auch wenn es jetzt seltsam erscheinen mag für dich. Was glaubst würd passieren wenn ich unter lauter nackten mich so seltsam verhalten würde ? Ich wär die längste zeit am FKK gewesen.
Ich finde es auch nicht richtig, dass einer das absichtlich macht. Und strafbar ist das nur,wenn er es so macht, das es öffentliches Ärgernis erregt. Da hinkt der Vergleich mit dem Autobahnrasen wohl schon einigermaßen.... das ist jedenfalls strafbar! Und von "vor die Nase halten" oder vom "wedeln" hat @Mitglied #489043 nichts geschrieben....
 
Ich finde es auch nicht richtig, wenn einer so etwas absichtlich macht. Es regt mich nur halt nicht auf.
Mich auch nicht. Ich bin alles andere als ein vernaderer. Würd aber ganz kaltblütig dafür sorgen dass er seine Zeigefreude bei den uniformierten auslebt. Indem sie seine Personalien aufnehmen. Was viele nicht verstehen es gibt ein durchaus reizvolles Spiel mit Reizen. Dazu braucht es aber passenden Ort, ein wenig Phantasie, und Hirn nicht unter die Gürtellinie gerutscht. Weil Schwanz aus der Hose hängen lassen ist weder reizvoll noch interessant. Es ist nur krank und hat mit offenheit sehr sehr sehr wenig zu tun.
 
Ich finde es auch nicht richtig, dass einer das absichtlich macht. Und strafbar ist das nur,wenn er es so macht, das es öffentliches Ärgernis erregt. Da hinkt der Vergleich mit dem Autobahnrasen wohl schon einigermaßen.... das ist jedenfalls strafbar! Und von "vor die Nase halten" oder vom "wedeln" hat @Mitglied #489043 nichts geschrieben....
Gemeint war nicht prinzipiell die Handlung. Aber und darum der Vergleich. Es ging um die Schuldfrage. Mit man muss nicht hinschauen unterstellst ja hintergeündig das er nichts falsch macht. Doch tut er und darum ging es im Vergleich.
 
Ich finde es auch nicht richtig, dass einer das absichtlich macht. Und strafbar ist das nur,wenn er es so macht, das es öffentliches Ärgernis erregt
Falsch strafbar ist es sobald er es tut. Da braucht er noch nicht mal eine sexuelle handlung machen. Und darum eben meine Reaktion wär hingehen und sagen. Pack den Schniedel ein oder magst ihn den Polizisten auch zeigen. P. S das kam bereits in der Realität genau wie geschildert vor
 
Er ist halt exhibitionistisch veranlagt. Schadet niemandem und den es stört, der ist selbst Schuld.

Aber, mein Ding wäre das nicht.....

Bitte?
Als ich noch bei meiner Mutter gewohnt hab - die Wohnung ist im Erdgeschoss - ging mir mal bis nach Hause irgendso ein Typ nach und als ich in meinem Zimmer war und aus dem Fenster geschaut hab, sah ich ihn dort stehen, er hat sich grade einen runtergeholt.
War ich da auch selbst Schuld, weil es mich gestört hat? Ich hab dann übrigens die Polizei gerufen und die hätten ihn verhaftet, wär er nicht so feig gewesen und weggelaufen.
Also was ist das bitte für eine dumme Argumentation? Weißt du was für ein grausliches Gefühl das ist, wenn jemand sich absichtlich gegenüber von dir hinsetzt und dir seinen Schwanz präsentiert, begleitet von einem süffisanten Grinsen, bei dem man sich fast anspeibt...

Man hat seine Geschlechtsteile einfach nicht in der Öffentlichkeit zu präsentieren, fertig.
(ausgenommen FKK und Co.)
 
Bitte?
Als ich noch bei meiner Mutter gewohnt hab - die Wohnung ist im Erdgeschoss - ging mir mal bis nach Hause irgendso ein Typ nach und als ich in meinem Zimmer war und aus dem Fenster geschaut hab, sah ich ihn dort stehen, er hat sich grade einen runtergeholt.
War ich da auch selbst Schuld, weil es mich gestört hat? Ich hab dann übrigens die Polizei gerufen und die hätten ihn verhaftet, wär er nicht so feig gewesen und weggelaufen.
Also was ist das bitte für eine dumme Argumentation? Weißt du was für ein grausliches Gefühl das ist, wenn jemand sich absichtlich gegenüber von dir hinsetzt und dir seinen Schwanz präsentiert, begleitet von einem süffisanten Grinsen, bei dem man sich fast anspeibt...

Man hat seine Geschlechtsteile einfach nicht in der Öffentlichkeit zu präsentieren, fertig.
(ausgenommen FKK und Co.)
Bin ganz Deiner Meinung. Aber es regt mich nicht auf, wenn ich einen (scheinbar) unbewusst heraushängenden Schniddel erblicke... und es ist schon ein Unterschied zwischen dem, was Du erlebt hast und der Story vom Threaderöffner.... hier wird weder von einer Prässentation noch von einem süffisanten Grinsen gesprochen!
 
Bin ganz Deiner Meinung. Aber es regt mich nicht auf, wenn ich einen (scheinbar) unbewusst heraushängenden Schniddel erblicke... und es ist schon ein Unterschied zwischen dem, was Du erlebt hast und der Story vom Threaderöffner.... hier wird weder von einer Prässentation noch von einem süffisanten Grinsen gesprochen!
Da es der te offensichtlich bewusst macht, schreibt er doch davon das es ihn erregt, ist es doch vergleichbar!!
Du kannst noch sooft schreiben das es dich nicht aufregt - macht den strafbestand aber nicht geringet
 
Ich gehe gerne mit offener Hose ausser Haus oder mit einer sehr kurzen Hose die nicht eng anliegt so das mein Schwant zu sehen ist dieses macht mich geil wenn die Blicke von anderen Menschen sich daran festkrallen und ich dann ihn das Gesicht sehe das sie gefallen daran finden ich mache es sehr gerne und oft in öffentlichen Verkehrsmitteln. was haltet ihr davon.
Naja schon allein das würde strafbar sein. Und nebenbei von unabsichtlich schreibt er auch ganz klar nichts. Somit bleibt falscher ort falsche herangehensweise.
 
Du kannst noch sooft schreiben das es dich nicht aufregt - macht den strafbestand aber nicht geringet
Den Strafbestand stellt doch niemand in Frage......
Und ob sich jemand darüber aufregt oder nicht- es wird denjenigen die es machen egal sein
Welche Störung dabei vorliegt - keine Ahnung.
 
Den Strafbestand stellt doch niemand in Frage......
Und ob sich jemand darüber aufregt oder nicht- es wird denjenigen di

Paraphilien sind von der gesellschaftlichen Norm abweichende sexuelle Vorlieben, die sich zunächst in Fantasien abspielen und unter der Voraussetzung der Einvernehmlichkeit auch gelebt werden dürfen. Der Exhibitionismus nimmt unter den Paraphilien daher eine Sonderstellung ein: Denn beim "genitalen Präsentieren gegenüber Fremden" fehlt die Einvernehmlichkeit. Exhibitionismus ist somit eine strafbare Handlung. In Österreich droht Selbstentblößern laut § 218 des Strafgesetzbuchs eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten
 
Ich finde es auch nicht richtig, wenn einer so etwas absichtlich macht. Es regt mich nur halt nicht auf.
Es geht auch mich emotional nicht auf. Sondern ich bin für die Einhaltung von Gesetze, Werte, Kultur, Anstand und Geschmack. Im nichöffenlichen Raum, wie z.B. in einem Swingerclub zählen andere Dinge und Werte und dort tobe ich mich unanständig aus.
 
Und strafbar ist das nur,wenn er es so macht, das es öffentliches Ärgernis erregt.
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so das mein Schwant zu sehen ist
was ist das dann Deiner Meinung nach?
Falsch strafbar ist es sobald er es tut. Da braucht er noch nicht mal eine sexuelle handlung machen. Und darum eben meine Reaktion wär hingehen und sagen. Pack den Schniedel ein oder magst ihn den Polizisten auch zeigen. P. S das kam bereits in der Realität genau wie geschildert vor
Erlaubt ist, was nicht verboten ist - oesterreich.ORF.at
Ein Beispielbericht, wie mit Nacktheit in Österreich umgegangen wird und was strafbar ist und was nicht....

Nacktsein ist in Ö nicht grundsätzlich verboten, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt. Dies würde nämlich bedingen, dass es ausdrücklich verboten ist und die Erlaubnis eben eine Ausnahme von diesem Verbot darstellen würde... Reines nackt sein ist per se also nicht strafbar in Form einer Straftat (Nach StGB oder ABGB) sondern man riskiert maximal ein Bußgeld aufgrund einer Verwaltungsübertretung, die durch das Landessicherheitsgesetz geregelt wird... Der Tatbestand wäre dann "Verletzung des öffentlichen Anstandes"... DAs wird aber von Fall zu Fall entschieden... und die Bußgelder bewegen sich meist im niedrigen zweistelligen Eurobereich...

Anders sieht es aus, wenn die Nacktheit einen sexuellen Hintergrund hat oder gar eine sexuelle Handlung darstellt, dann wird es recht schnell strafbar in Form einer Straftat...

Als was das "Zeigen der Nudel" in Form des TE zu werten ist, darüber möge sich bitte jeder selbst ein Urteil bilden... ;)

Mr. Salt
 
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