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Der Besitz zum eigenen Gebrauch ist auch für ihn nicht strafbar, wenn sie ihm die Fotos überlässt. Er darf sie aber nicht verbreiten.
Gilt es nicht schon als Verbreitung, wenn sie ihm ihre Fotos überläßt?

Das musst einen Sohn Fragen oder an deine Zeit zurück denken
, das Verhältnis ist sehr gut