Wem wurde schon gegen den Willen ordentlich reingespritzt oder das Kondom abgezogen?

Geb dir vollkommen Recht, darum hab ich gelernt schon den Angriff abzuwehren.
Dennoch würde mich keiner anklagen wenn ich den Täter mit einem Tritt in die Weichteile unfähig mache und ihn der Polizei übergebe, soweit dazu noch fähig wäre
Kein Scherz, aber wenn er sich umdreht und du ihm von hinten in die Eier trittst und er hat den entsprechenden Anwalt wirds kritisch. Habe da ein paar Beispiele gehört wo du den Kopf schüttelst.

Der Knackpunkt is die Aussage mit dem Zeitpunkt des "Angriffs". Dieser ist aber im Moment des "Ablassens und umdrehen" vorbei.

Ist ein sehr dünnens Eis und stark vom Anwalt abhängig. Soweit sind wir heute.
 
Wenn also jemand vergewaltigt wird und den Angreifer dabei verletzt (Nase, Finger, Weichteile, Kauleiste usw...) wird es kein Problem geben. Wenn er eine Ausbildung im Kampfsport hat wird es kritisch. Wenn die Vergewaltigung vorbei ist und der Täter lässt ab und wird danach verletzt ist es sogar ein Angriff auf seine Person.

Je nach Anwalt bzw. Richter kommen ein paar mildernde Umstände dazu. Aber willkommen im Österreichischen Gesetzt.
Genau. Und das ist, meiner Meinung nach, an Perversität kaum zu schlagen.
Als eine Kollegin vergewaltigt wurde, haben wir "Einführung in die Selbstverteidigung" bekommen und es würde auch über Gegenstände gesprochen, die man einsetzen kann um sich zu wehren, Schlüssel z.B. ... und da meinte der Polizist: "Aber Vorsicht, nicht in die Augen oder Schläfen stechen, weil die Verletzungen für den Täter fatal sein könnten."
Oder diese spitzen Schlüsselanhänger, die sogar zu permanenten Gehirnverletzungen und Tod führen können. Das soll man auch nur in den Bereichen anwenden wo man den Täter nicht tödlich verletzen könnte.

Einfach krank, bei solchen Taten noch auf das Wohl des Täters zu achten.
 
Der Knackpunkt is die Aussage mit dem Zeitpunkt des "Angriffs". Dieser ist aber im Moment des "Ablassens und umdrehen" vorbei
In dem Fall würde ich mir selber das Genick brechen, vor Gericht nicht in echt - nur zwecks der Verständlichkeit des nördlichen Nachbarn, da es als Rache ausgelegt werden könnte. Erlaubt wäre angemessene Gewalt, welche ja sehr dehnbar aufgefasst werden kann.
 
Genau. Und das ist, meiner Meinung nach, an Perversität kaum zu schlagen.
Als eine Kollegin vergewaltigt wurde, haben wir "Einführung in die Selbstverteidigung" bekommen und es würde auch über Gegenstände gesprochen, die man einsetzen kann um sich zu wehren, Schlüssel z.B. ... und da meinte der Polizist: "Aber Vorsicht, nicht in die Augen oder Schläfen stechen, weil die Verletzungen für den Täter fatal sein könnten."
Oder diese spitzen Schlüsselanhänger, die sogar zu permanenten Gehirnverletzungen und Tod führen können. Das soll man auch nur in den Bereichen anwenden wo man den Täter nicht tödlich verletzen könnte.

Einfach krank, bei solchen Taten noch auf das Wohl des Täters zu achten.
Ist leider so.

Meine persönliche Meinung ist:

Angreifer vs. Opfer.
Opfer wehrt sich, Angreifer wird verletzt oder schlimmer.
Pech für Angreifer ... so einfach.

Aber leider ist der Rechtsstaat so wie er is.
 
ja, nee, is klar. ich leg dann demnächst formulare aus an der haustür, da kann sich dann der täter eintragen und alle waffen angeben, die er dabei hat.
da les ich dann kurz nach und bin vorbereitet.
nicht dass ich mich da noch vertu mit der art und weise, wie ich mich verteidige!

und wenn er nur ne spielzeugpistole dabei hat, muss ich ihn dann mit lego beschmeißen, damit ich keinen ärger bekomme??
 
Ist leider so.

Meine persönliche Meinung ist:

Angreifer vs. Opfer.
Opfer wehrt sich, Angreifer wird verletzt oder schlimmer.
Pech für Angreifer ... so einfach.

Aber leider ist der Rechtsstaat so wie er is.

Ja klar, aber darum ging es ja nicht. Was ich mit dem Vergewaltiger machen würde, kann ich hier gar nicht schreiben...

Das wäre dann eine Debatte über die Grenzen des Rechtsstaates vs. Selbstjustiz.
 
Ist leider so.

Meine persönliche Meinung ist:

Angreifer vs. Opfer.
Opfer wehrt sich, Angreifer wird verletzt oder schlimmer.
Pech für Angreifer ... so einfach.

Aber leider ist der Rechtsstaat so wie er is.
Dann müsstest beweisen können das dich der "Täter" wirklich bedroht und schädigen wollte. Würde eventl zu Falschaussagen genutzt um jemand zu Schaden.
Soll jetzt aber nicht heißen das ich für täterschutz bin, im Gegenteil.
 
Oder diese spitzen Schlüsselanhänger, die sogar zu permanenten Gehirnverletzungen und Tod führen können. Das soll man auch nur in den Bereichen anwenden wo man den Täter nicht tödlich verletzen könnte
Einer dieser "Lehrer" soll mal vorzeigen, wie eine Frau, die in höchster Panik ist, genau daran denkt. Die "Waffe" wird einfach verwendet, nicht gezielt sondern unbewusst dort wo der Angreifer zu treffen ist, Hauptsache Gegenwehr kann ausgeübt werden
 
Einer dieser "Lehrer" soll mal vorzeigen, wie eine Frau, die in höchster Panik ist, genau daran denkt. Die "Waffe" wird einfach verwendet, nicht gezielt sondern unbewusst dort wo der Angreifer zu treffen ist, Hauptsache Gegenwehr kann ausgeübt werden

Das sehe ich genauso. Ich weiß, dass in Gerichtsverhandlungen die "Angemessenheit" der Handlungen bewertet wird. Das ist für mich Ausdruck des ausgeprägten Täterschutzes, der in unserem Rechtssystem nach wie vor existiert.
 
Dann müsstest beweisen können das dich der "Täter" wirklich bedroht und schädigen wollte. Würde eventl zu Falschaussagen genutzt um jemand zu Schaden.
Soll jetzt aber nicht heißen das ich für täterschutz bin, im Gegenteil.
so, mal ernst jetzt:

bin mir da nicht sicher, aber ich glaube, und in d war es definitiv vor einigen jahren noch so,
dass man nur beweisen muss, dass man SICH wirklich so bedroht gefühlt hat, wie es das handeln erschließen lässt.
das ist ein großer unterschied.

wenn ich im dunkeln meiner wohnung z.b. schnell handeln muss und mich tödlich bedroht fühle, dann kann ich auch entsprechende maßnahmen ergreifen.
da muss ich unter keinen umständen noch nachfragen, ob der nun ein messer, ne machete oder ne uzi dabei hat.
 
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