Ich denke, ihr redet zum größten Teil an einander vorbei. Was hier entscheidend ist, ist der Vorsatz vs. Notwehr.
Beide Begriffe lassen sich etwas "dehnen". Ist es Notwehr, wenn ich im Affekt handle um mich aus der Situation zu befreien? Ist es keine Notwehr mehr, wenn ich mich befreit habe und statt wegzulaufen, stelle ich sicher, dass der Täter nicht weglaufen, sondern gefasst werden kann.
Ich glaube, dass es um diese Frage geht. Nicht darum tage- und wochenlang nach der Tat Rache bzw. Selbstjustiz auszuüben.
Jede Person hat das Recht sich einer Verteidigung zu bedienen, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, etc....abzuwehren. Jemandem nach einer Vergewaltigung in die Eier zu treten, wenngleich die Reaktion auch menschlich nachvollziehbar, wäre eine Notwehrüberschreitung. Ist klar im StgB geregelt.
Nun ja, was du außer Acht lässt ist die menschliche Psyche. Ein Vergewaltigungsopfer bzw. ihre Angehörige, sind in einem psychischen Ausnahmezustand - besonders, wenn das Gesetz versagt. Wäre also zu klären ob ein Opfer überhaupt klar denken kann, nach so einer Tat oder hat es noch immer Angst ums Leben bzw. eine weitere Gewalttat vom Täter zu befürchten.
Ich bin eigentlich

gegen Selbstjustiz, weil ich hier das größere Bild vor Augen habe als vereinzelte Fälle. Aber ich kann es absolut nachvollziehen und ich weiß nicht mal wie ich reagieren würde, wenn jemand (Gott bewahre) z.B. meinen Neffen missbrauchen würde. Entschuldigung, aber da sch.... ich auf ein Gesetz, der einen Pädophilen, der über 15 Kinder missbraucht hat, nur 4 Jahre bekommt. Besonders wenn man bedenkt, dass Sextäter mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht rehabilitiert werden können.