Wem wurde schon gegen den Willen ordentlich reingespritzt oder das Kondom abgezogen?

Ich denke, ihr redet zum größten Teil an einander vorbei. Was hier entscheidend ist, ist der Vorsatz vs. Notwehr.
Beide Begriffe lassen sich etwas "dehnen". Ist es Notwehr, wenn ich im Affekt handle um mich aus der Situation zu befreien? Ist es keine Notwehr mehr, wenn ich mich befreit habe und statt wegzulaufen, stelle ich sicher, dass der Täter nicht weglaufen, sondern gefasst werden kann.
Ich glaube, dass es um diese Frage geht. Nicht darum tage- und wochenlang nach der Tat Rache bzw. Selbstjustiz auszuüben.

Jede Person hat das Recht sich einer Verteidigung zu bedienen, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, etc....abzuwehren. Jemandem nach einer Vergewaltigung in die Eier zu treten, wenngleich die Reaktion auch menschlich nachvollziehbar, wäre eine Notwehrüberschreitung. Ist klar im StgB geregelt.
Nun ja, was du außer Acht lässt ist die menschliche Psyche. Ein Vergewaltigungsopfer bzw. ihre Angehörige, sind in einem psychischen Ausnahmezustand - besonders, wenn das Gesetz versagt. Wäre also zu klären ob ein Opfer überhaupt klar denken kann, nach so einer Tat oder hat es noch immer Angst ums Leben bzw. eine weitere Gewalttat vom Täter zu befürchten.

Ich bin eigentlich ;) gegen Selbstjustiz, weil ich hier das größere Bild vor Augen habe als vereinzelte Fälle. Aber ich kann es absolut nachvollziehen und ich weiß nicht mal wie ich reagieren würde, wenn jemand (Gott bewahre) z.B. meinen Neffen missbrauchen würde. Entschuldigung, aber da sch.... ich auf ein Gesetz, der einen Pädophilen, der über 15 Kinder missbraucht hat, nur 4 Jahre bekommt. Besonders wenn man bedenkt, dass Sextäter mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht rehabilitiert werden können.
 
@Mitglied #426498. Geb dir vollkommen recht.


Natürlich darf sich ein vergewaltigungsopfer so verteidigen damit der täter nicht weiter machen kann.
Aber entmannen wäre schlicht und einfach ein Akt der Rache.
Was nicht heißt,dass es ihm nicht gehören würde.
 
@Mitglied #426498. Geb dir vollkommen recht.


Natürlich darf sich ein vergewaltigungsopfer so verteidigen damit der täter nicht weiter machen kann.
Aber entmannen wäre schlicht und einfach ein Akt der Rache.
Was nicht heißt,dass es ihm nicht gehören würde.

Die ganze Diskussion war von ihrem ersten Satz an lächerlich. Danach hat sie mir irgendwelche Worte in den Mund gelegt.
 
Also weil ich kürzlich eine Unterhaltung zum Thema Waffengebrauch im Falle des Einbruches mit einer Justizperson hatte anbei ganz kurz die Erklärung:

Im Rahmen der Notwehr angewendete Gewalt muss zum Delikt an sich passen. Sprich eine Vergewaltigung an sich ist schlimm, aber wenn du den Vergewaltiger schwer verletzt und dir aber nachgewiesen wird das du z.b. länger Kampfsport betreibst bist du voll dran - weil du ihn Rahmen deines Trainings als Waffe gewertet wirst.

Wenn jemand in dein Haus einbricht mit einem Messer in der Hand und du erschießt ihn - bist du voll dran, weil ein Warnschuss bzw. Beinschuss jegliche Gefahr abgewendet hätte. Wenn er eine Waffe hat und du mehrmals schießt das Selbe (je nach Region bzw. Anzahl der Schüsse)

Wenn also jemand vergewaltigt wird und den Angreifer dabei verletzt (Nase, Finger, Weichteile, Kauleiste usw...) wird es kein Problem geben. Wenn er eine Ausbildung im Kampfsport hat wird es kritisch. Wenn die Vergewaltigung vorbei ist und der Täter lässt ab und wird danach verletzt ist es sogar ein Angriff auf seine Person.

Je nach Anwalt bzw. Richter kommen ein paar mildernde Umstände dazu. Aber willkommen im Österreichischen Gesetzt.

damit sollte alles gesagt sein.
 
Also weil ich kürzlich eine Unterhaltung zum Thema Waffengebrauch im Falle des Einbruches mit einer Justizperson hatte anbei ganz kurz die Erklärung:

Im Rahmen der Notwehr angewendete Gewalt muss zum Delikt an sich passen. Sprich eine Vergewaltigung an sich ist schlimm, aber wenn du den Vergewaltiger schwer verletzt und dir aber nachgewiesen wird das du z.b. länger Kampfsport betreibst bist du voll dran - weil du ihn Rahmen deines Trainings als Waffe gewertet wirst.

Wenn jemand in dein Haus einbricht mit einem Messer in der Hand und du erschießt ihn - bist du voll dran, weil ein Warnschuss bzw. Beinschuss jegliche Gefahr abgewendet hätte. Wenn er eine Waffe hat und du mehrmals schießt das Selbe (je nach Region bzw. Anzahl der Schüsse)

Wenn also jemand vergewaltigt wird und den Angreifer dabei verletzt (Nase, Finger, Weichteile, Kauleiste usw...) wird es kein Problem geben. Wenn er eine Ausbildung im Kampfsport hat wird es kritisch. Wenn die Vergewaltigung vorbei ist und der Täter lässt ab und wird danach verletzt ist es sogar ein Angriff auf seine Person.

Je nach Anwalt bzw. Richter kommen ein paar mildernde Umstände dazu. Aber willkommen im Österreichischen Gesetzt.

damit sollte alles gesagt sein.
Geb dir vollkommen Recht, darum hab ich gelernt schon den Angriff abzuwehren.
Dennoch würde mich keiner anklagen wenn ich den Täter mit einem Tritt in die Weichteile unfähig mache und ihn der Polizei übergebe, soweit dazu noch fähig wäre
 
Geb dir vollkommen Recht, darum hab ich gelernt schon den Angriff abzuwehren.
Dennoch würde mich keiner anklagen wenn ich den Täter mit einem Tritt in die Weichteile unfähig mache und ihn der Polizei übergebe, soweit dazu noch fähig wäre

Nur um es nochmal festzuhalten, der Post des Anstosses war dieser:

Ich weiß doch warum ich meinen Sport liebe.
Gilt es eigentlich als notwehr, wenn Frau NACH einer quasi Vergewaltigung den Typen entmannt?

Ich denke es wurde alles gesagt.
 
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