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Gast
(Gelöschter Account)
Tschuidichn![]()
Freut mich wenn es dich amüsiert, aber unabhängig von eurer Amüsierung werde ich mich auch weiterhin so verhalten, wenn mir jemand Behauptungen in den Mund legt...
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Tschuidichn![]()
Als Kampfsportler/in werden wir immer wieder auf das notwehrgesetz hingewiesen.Das sehe ich genauso. Ich weiß, dass in Gerichtsverhandlungen die "Angemessenheit" der Handlungen bewertet wird. Das ist für mich Ausdruck des ausgeprägten Täterschutzes, der in unserem Rechtssystem nach wie vor existiert.
wenn mir jemand Behauptungen in den Mund legt...
Hallo Ihr, ich suche für zwischendurch einen weiblichen gegenbart 30+was eher devot ist, den ich bin im bett eher sehr dominant! Kurz zu mir, ich bin wie gesagt sehr Dominant, groß und schlank, zu 100% Tageslichttauglich, bestückt mit 18cm, kann sehr oft hintereinander spritzen, vasekthomie gemacht, rest siehe Kontaktprofil! Welche Sie traud sich mir zu schreiben? (Ich beiße nicht außer man wünscht sich es)
Was vielleicht nur manchmal so rüber kommt, denn es stimmt schon was Julia sagte, dass österreichische Deutsch, ist ein wenig anders als das deutsche Deutsch.
Da kann es leicht zu Unstimmigkeiten kommen.
Ich hoffe das ich nie in die Situation komme diesen Kakao auslöffeln zu müssen.so, mal ernst jetzt:
bin mir da nicht sicher, aber ich glaube, und in d war es definitiv vor einigen jahren noch so,
dass man nur beweisen muss, dass man SICH wirklich so bedroht gefühlt hat, wie es das handeln erschließen lässt.
das ist ein großer unterschied.
wenn ich im dunkeln meiner wohnung z.b. schnell handeln muss und mich tödlich bedroht fühle, dann kann ich auch entsprechende maßnahmen ergreifen.
da muss ich unter keinen umständen noch nachfragen, ob der nun ein messer, ne machete oder ne uzi dabei hat.
Ich denke, die Bedeutung des Wortes "nach" ist sowohl im österreichischen wie im deutschen die gleiche.
Das Wort schonaber ganz ehrlich, wenn ich mich während einer Vergewaltigung nicht wehren kann, dann mach ich es sofern ich in der Lage bin danach.
Ich spreche jetzt nur von mir persönlich und da ist mir wie gesagt das Recht vollkommen egal.
Speziell der Punkt "verständnisvoll" versus "auf die Mütze bekommen", das ist eben alles sehr relativ.
Hier in diesem Forum wird keiner wirklich etwas auf die Mütze bekommen,
weil die Abwägung zwischen freier Meinungsäusserung und den Forenregeln immer zu Ungunsten der freien Meinungsäusserung erfolgt und sehr schnell auch Beleidigungen in eine Meinung hinein interpretiert werden.![]()
Das passiert schneller als du denkst,
In jedem 10stündigem Kurs wird denn Frauen der tritt in die Weichteile nahegelegt, da sehr effektiv, bissl zu hart und er singt im gnadenchor.
Es war natürlich nicht das chirurgische entfernen des dingelchens gemeint
Ich hatte doch ihre Fragestellung grade erst zitiert? Soll ich sie für dich nochmal zitieren???
Reitets ned drauf herum - es geht, und so hab ich es auch geschrieben, um die Zeit UNMIGTELBAR NACH (wenn du von mir ablässt) einer Vergewaltigung. Dies ist aber geklärt, denke ich malDas Wort schonaber ganz ehrlich, wenn ich mich während einer Vergewaltigung nicht wehren kann, dann mach ich es sofern ich in der Lage bin danach.
Ich spreche jetzt nur von mir persönlich und da ist mir wie gesagt das Recht vollkommen egal.
Das sehe ich genauso. Ich weiß, dass in Gerichtsverhandlungen die "Angemessenheit" der Handlungen bewertet wird. Das ist für mich Ausdruck des ausgeprägten Täterschutzes, der in unserem Rechtssystem nach wie vor existiert.
wenn ich im dunkeln meiner wohnung z.b. schnell handeln muss und mich tödlich bedroht fühle, dann kann ich auch entsprechende maßnahmen ergreifen.
da muss ich unter keinen umständen noch nachfragen, ob der nun ein messer, ne machete oder ne uzi dabei hat.
Ich hoffe das ich nie in die Situation komme diesen Kakao auslöffeln zu müssen.
Zur Wehr und vor allem deren Folgen wird gern als fahrlässig gewertet.
Ich weiß, nicht unsere Rechtsprechung, aber siehe den südafrikanischen Sportler der seine Freundin erschossen hat.
Bedroht gefühlt - Panik - einige male abgedrückt - .....
Reitets ned drauf herum - es geht, und so hab ich es auch geschrieben, um die Zeit UNMIGTELBAR NACH (wenn du von mir ablässt) einer Vergewaltigung. Dies ist aber geklärt, denke ich mal
Aua..............Entmann
Entmannen und ein tritt in die eier sind aber zwei verschiedene sachen
Hab ich auch erklärt wie es gemeint war, und glaub mir, ich bin in der Lage dich zum Eunuchen zu machen ohne jegliches WerkzeugEntmann
Entmannen und ein tritt in die eier sind aber zwei verschiedene sachen
Klar. Aber irgendwo muss es eine Grenze gebe. Oder darf ich als Notwehr jemanden umbringen, der mich schief angeschaut hat?
Wo nun diese Grenze liegen muss, was ist angemessen, was nicht, darüber lässt sich freilich beliebig streiten und da wird jeder seine eigene Vorstellung von Fall zu Fall haben, was "noch erlaubt" und was "nicht Angemessen" ist. Aber irgendwo muss zwangsläufig eine Abwägung statt finden.
Soll ich sie für dich nochmal zitieren???
so, mal ernst jetzt:
bin mir da nicht sicher, aber ich glaube, und in d war es definitiv vor einigen jahren noch so,
dass man nur beweisen muss, dass man SICH wirklich so bedroht gefühlt hat, wie es das handeln erschließen lässt.
das ist ein großer unterschied.
wenn ich im dunkeln meiner wohnung z.b. schnell handeln muss und mich tödlich bedroht fühle, dann kann ich auch entsprechende maßnahmen ergreifen.
da muss ich unter keinen umständen noch nachfragen, ob der nun ein messer, ne machete oder ne uzi dabei hat.