Wem wurde schon gegen den Willen ordentlich reingespritzt oder das Kondom abgezogen?

Das sehe ich genauso. Ich weiß, dass in Gerichtsverhandlungen die "Angemessenheit" der Handlungen bewertet wird. Das ist für mich Ausdruck des ausgeprägten Täterschutzes, der in unserem Rechtssystem nach wie vor existiert.
Als Kampfsportler/in werden wir immer wieder auf das notwehrgesetz hingewiesen.
Einer "normalen" Frau wird vor Gericht die Panik und dadurch eingeschränkte Unzurechnungsfähigkeit angerechnet. Zu Recht meines Erachtens, aber leider in nicht in ausreichendem Ausmaß.
Da wäre die Aussage von mrbi - Täter vs Opfer - am angebrachtesten
 
geh bitte, was aus so an haubntaucha thread werden kann und des ois nur wegen an habara der eigentlich nur an damenboart suacht :roll:

Hallo Ihr, ich suche für zwischendurch einen weiblichen gegenbart 30+was eher devot ist, den ich bin im bett eher sehr dominant! Kurz zu mir, ich bin wie gesagt sehr Dominant, groß und schlank, zu 100% Tageslichttauglich, bestückt mit 18cm, kann sehr oft hintereinander spritzen, vasekthomie gemacht, rest siehe Kontaktprofil! Welche Sie traud sich mir zu schreiben? (Ich beiße nicht außer man wünscht sich es)
 
Was vielleicht nur manchmal so rüber kommt, denn es stimmt schon was Julia sagte, dass österreichische Deutsch, ist ein wenig anders als das deutsche Deutsch.
Da kann es leicht zu Unstimmigkeiten kommen.

Ich denke, die Bedeutung des Wortes "nach" ist sowohl im österreichischen wie im deutschen die gleiche.
 
so, mal ernst jetzt:

bin mir da nicht sicher, aber ich glaube, und in d war es definitiv vor einigen jahren noch so,
dass man nur beweisen muss, dass man SICH wirklich so bedroht gefühlt hat, wie es das handeln erschließen lässt.
das ist ein großer unterschied.

wenn ich im dunkeln meiner wohnung z.b. schnell handeln muss und mich tödlich bedroht fühle, dann kann ich auch entsprechende maßnahmen ergreifen.
da muss ich unter keinen umständen noch nachfragen, ob der nun ein messer, ne machete oder ne uzi dabei hat.
Ich hoffe das ich nie in die Situation komme diesen Kakao auslöffeln zu müssen.
Zur Wehr und vor allem deren Folgen wird gern als fahrlässig gewertet.
Ich weiß, nicht unsere Rechtsprechung, aber siehe den südafrikanischen Sportler der seine Freundin erschossen hat.

Bedroht gefühlt - Panik - einige male abgedrückt - .....
 
Ich denke, die Bedeutung des Wortes "nach" ist sowohl im österreichischen wie im deutschen die gleiche.

Das Wort schon :) aber ganz ehrlich, wenn ich mich während einer Vergewaltigung nicht wehren kann, dann mach ich es sofern ich in der Lage bin danach.
Ich spreche jetzt nur von mir persönlich und da ist mir wie gesagt das Recht vollkommen egal.
 
Das Wort schon :) aber ganz ehrlich, wenn ich mich während einer Vergewaltigung nicht wehren kann, dann mach ich es sofern ich in der Lage bin danach.
Ich spreche jetzt nur von mir persönlich und da ist mir wie gesagt das Recht vollkommen egal.

Ich hatte doch ihre Fragestellung grade erst zitiert? Soll ich sie für dich nochmal zitieren???
 
Speziell der Punkt "verständnisvoll" versus "auf die Mütze bekommen", das ist eben alles sehr relativ.
Hier in diesem Forum wird keiner wirklich etwas auf die Mütze bekommen,

hmmm.... wennst eine Sperre net dazu rechnest.

weil die Abwägung zwischen freier Meinungsäusserung und den Forenregeln immer zu Ungunsten der freien Meinungsäusserung erfolgt und sehr schnell auch Beleidigungen in eine Meinung hinein interpretiert werden. :schulterzuck:

Anspielung auf die Fliesenthreads?
 
Zuletzt bearbeitet:
Entmann
Das passiert schneller als du denkst,
In jedem 10stündigem Kurs wird denn Frauen der tritt in die Weichteile nahegelegt, da sehr effektiv, bissl zu hart und er singt im gnadenchor.
Es war natürlich nicht das chirurgische entfernen des dingelchens gemeint


Entmannen und ein tritt in die eier sind aber zwei verschiedene sachen
 
Ich hatte doch ihre Fragestellung grade erst zitiert? Soll ich sie für dich nochmal zitieren???
Das Wort schon :) aber ganz ehrlich, wenn ich mich während einer Vergewaltigung nicht wehren kann, dann mach ich es sofern ich in der Lage bin danach.
Ich spreche jetzt nur von mir persönlich und da ist mir wie gesagt das Recht vollkommen egal.
Reitets ned drauf herum - es geht, und so hab ich es auch geschrieben, um die Zeit UNMIGTELBAR NACH (wenn du von mir ablässt) einer Vergewaltigung. Dies ist aber geklärt, denke ich mal
 
Das sehe ich genauso. Ich weiß, dass in Gerichtsverhandlungen die "Angemessenheit" der Handlungen bewertet wird. Das ist für mich Ausdruck des ausgeprägten Täterschutzes, der in unserem Rechtssystem nach wie vor existiert.

Klar. Aber irgendwo muss es eine Grenze gebe. Oder darf ich als Notwehr jemanden umbringen, der mich schief angeschaut hat?
Wo nun diese Grenze liegen muss, was ist angemessen, was nicht, darüber lässt sich freilich beliebig streiten und da wird jeder seine eigene Vorstellung von Fall zu Fall haben, was "noch erlaubt" und was "nicht Angemessen" ist. Aber irgendwo muss zwangsläufig eine Abwägung statt finden.

wenn ich im dunkeln meiner wohnung z.b. schnell handeln muss und mich tödlich bedroht fühle, dann kann ich auch entsprechende maßnahmen ergreifen.
da muss ich unter keinen umständen noch nachfragen, ob der nun ein messer, ne machete oder ne uzi dabei hat.

Dann hätte man den Läufer Pistorius nicht verurteilen sollen?
 
Ich hoffe das ich nie in die Situation komme diesen Kakao auslöffeln zu müssen.
Zur Wehr und vor allem deren Folgen wird gern als fahrlässig gewertet.
Ich weiß, nicht unsere Rechtsprechung, aber siehe den südafrikanischen Sportler der seine Freundin erschossen hat.

Bedroht gefühlt - Panik - einige male abgedrückt - .....

ja, da wurde halt auch darauf geschaut, ob er sich tatsächlich bedroht gefühlt hat und nicht berücksichtigt, dass eben gar keine bedrohung vorlag.

aber durch die geschlossene klotüre ... und vorher schon krasse streits ... man weiß es nicht.
 
Klar. Aber irgendwo muss es eine Grenze gebe. Oder darf ich als Notwehr jemanden umbringen, der mich schief angeschaut hat?
Wo nun diese Grenze liegen muss, was ist angemessen, was nicht, darüber lässt sich freilich beliebig streiten und da wird jeder seine eigene Vorstellung von Fall zu Fall haben, was "noch erlaubt" und was "nicht Angemessen" ist. Aber irgendwo muss zwangsläufig eine Abwägung statt finden.

Das ist absolut korrekt, nur ist hier für mein persönliches Empfinden der Täterschutz vor Gericht zu stark gewichtet.
 
so, mal ernst jetzt:

bin mir da nicht sicher, aber ich glaube, und in d war es definitiv vor einigen jahren noch so,
dass man nur beweisen muss, dass man SICH wirklich so bedroht gefühlt hat, wie es das handeln erschließen lässt.
das ist ein großer unterschied.

wenn ich im dunkeln meiner wohnung z.b. schnell handeln muss und mich tödlich bedroht fühle, dann kann ich auch entsprechende maßnahmen ergreifen.
da muss ich unter keinen umständen noch nachfragen, ob der nun ein messer, ne machete oder ne uzi dabei hat.

da ist der Irrtum. Im Nachhinein wird der Tatsbestand geprüft und DEIN Verhalten von FREMDEN Personen als "geeignet" oder "übertrieben" eingestuft.
Und das geht bei einem unbewaffneten Einbrecher für dich zu 100% sehr schlimm aus... (Totschlag, schwere Körperverletzung mit Todesfolge usw ....)
Hat er Kinder und eine Frau auch noch wirst du ziemlich sicher nie mehr Kohle oder Besitz in diesem Leben haben.

Leider is das so.

Aber i mag jetzt nimmer. Kriege irgendwie immer Kopfweh wenn ich mich mit den Gesetzen befassen muss ....
 
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