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Bist du dumm?
Eine in ihrem Fall durchaus berechtigte Frage.
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Bist du dumm?
Nö, du liest nur was du lesen willst.
Nein, da Selbstjustiz verboten ist, was du aber selber ganz genau weißt.


...RespektOhhaa, no so a Oberlehrer. Bist auch dafür das eine Frau stillhält? Oder darf sie sich doch äußern?Eine in ihrem Fall durchaus berechtigte Frage.![]()
Ohhaa, no so a Oberlehrer. Bist auch dafür das eine Frau stillhält? Oder darf sie sich doch äußern?
Bist auch dafür das eine Frau stillhält? Oder darf sie sich doch äußern?
Deiner Meinung nach ist es also lächerlich sich gegen/nach einer Vergewaltigung zu wehren um mögliches/schlimmeres zu verhindern?Wie geil. Du weißt schon, dass du dich gerade in einem öffentlichen Forum lächerlich machst? Rede ruhig weiter, ist ja alles nachlesbar...
Deiner Meinung nach ist es also lächerlich sich gegen/nach einer Vergewaltigung zu wehren um mögliches/scimmetes zu verhindern?
Jetzt frag ich mich schön langsam was wirklich lächerlich ist.
Und aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, - schon das Berühren gegen den Willen einer Frau und das daraus resultierende gebrochene Nasenbein hat den Staatsanwalt dazu veranlasst die Anzeige wegen Körperverletzung fallen zu lassen.
Wer hat denn davon geschrieben? Und was?Deiner Meinung nach ist es also lächerlich sich gegen/nach einer Vergewaltigung zu wehren um mögliches/schlimmeres zu verhindern?
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Ahja, hab ja ganz vergessen das dir schnell die Argumente ausgehen.Ich finde es langsam grenzwertig, was du mir immer und immer wieder versuchst in den Mund zu legen. Wenn das nicht aufhört, kontaktiere ich einen Admin.
Deiner Meinung nach ist es also lächerlich sich gegen/nach einer Vergewaltigung zu wehren um mögliches/schlimmeres zu verhindern?
Mir taugt des wenn i tüpferl gritten wird, da bin ich voll dabei. Jemandem nach einer Vergewaltigung in die Eier zu treten, wenngleich die Reaktion auch menschlich nachvollziehbar, wäre eine Notwehrüberschreitung
Wenn du Zeuge einer Vergewaltigung wirst oder dazu kommst, hast du natürlich auch das Recht einzuschreiten, auch mit angemessener Gewalt.Mir taugt des wenn i tüpferl gritten wird, da bin ich voll dabei.
Wie erkenne ich das nach der Vergewaltigung die Gefahr für Leib und Leben vorbei ist?
Oftmals endet sowas in Mord.
Ich weiß, hat jetzt mit der eingangsfrage nichts mehr zu tun, nur noch mit un/erlaubter Notwehr.
sogar durch die geschlossene Eingangstüre.....Und wie lange war er dann noch dein Freund? Bei mir wäre er in hohen Bogen gleich geflogen.
Ich weiß doch warum ich meinen Sport liebe.
Gilt es eigentlich als notwehr, wenn Frau nach einer quasi Vergewaltigung den Typen entmannt?
Jemandem nach einer Vergewaltigung in die Eier zu treten, wenngleich die Reaktion auch menschlich nachvollziehbar, wäre eine Notwehrüberschreitung. Ist klar im StgB geregelt.
Das ist aber Hilfe, und ich geb dir recht, mit "angemessener" Gewalt musst vorsichtig sein.Wenn du Zeuge einer Vergewaltigung wirst oder dazu kommst, hast du natürlich auch das Recht einzuschreiten, auch mit angemessener Gewalt.
Natürlich, absolut. Wenn meiner Freundin so etwas passieren würde und ich würde den Täter, Wochen später sehen, Wäre mir das Gesetz auch egal. Aber trotzdem wäre es Selbstjustiz. Auch wenn sie nur zu verständlich ist!Da wäre mir das Gesetz aber sowas von egal.
