Wem wurde schon gegen den Willen ordentlich reingespritzt oder das Kondom abgezogen?

Ich weiß doch warum ich meinen Sport liebe.
Gilt es eigentlich als notwehr, wenn Frau nach einer quasi Vergewaltigung den Typen entmannt?
 
Ich weiß doch warum ich meinen Sport liebe.
Gilt es eigentlich als notwehr, wenn Frau nach einer quasi Vergewaltigung den Typen entmannt?
Solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, also Gewaltanwendung seinerseits ersichtlich ist (evtl. deine Nase gebrochen oder sowas), kann das durchaus straffrei bleiben. Aber auf hoher See und vor Gericht.......
 
Solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, also Gewaltanwendung seinerseits ersichtlich ist (evtl. deine Nase gebrochen oder sowas), kann das durchaus straffrei bleiben. Aber auf hoher See und vor Gericht.......
Also, ich entmanne ihn, brech ihm mit dem Baseballschläger die Finger, Laufe gegen den Türstock und hol mir ein blaues Auge, dann rufe ich die Polizei, die wird dann schon für den verletzten sorgen während ich mir Eiswürfel auflege
 
Also, ich entmanne ihn, brech ihm mit dem Baseballschläger die Finger, Laufe gegen den Türstock und hol mir ein blaues Auge, dann rufe ich die Polizei, die wird dann schon für den verletzten sorgen während ich mir Eiswürfel auflege
So ähnlich sollte es klappen. Wenn im Zuge einer Vergewaltigung dem Vergewaltiger die Eier platt gemacht werden, ist das eben im Zuge eines (Verteidigungs)kampfes unglücklicherweise passiert. :schulterzuck:
Wird aber sicher auf den Richter und die genaueren Umstände ankommen.
 
Bist du dumm? Ist eine ernstgemeinte Frage.

Nochmal:



Das ist Selbstjustiz, zu allem anderen habe ich mich nicht geäußert.

Für dich auch nochmal -

etwas gegen den Willen(absichtliches reinspritzen ohne Kondom) zu tun ist quasi eine Vergewaltigung, in dem Moment darf ich mich also nicht dagegen wehren das "der Mann" es doch nicht tut oder versuchen es zu verhindern?
 
Für dich auch nochmal -

etwas gegen den Willen(absichtliches reinspritzen ohne Kondom) zu tun ist quasi eine Vergewaltigung, in dem Moment darf ich mich also nicht dagegen wehren das "der Mann" es doch nicht tut oder versuchen es zu verhindern?

Was du in dem Moment tun darfst (was eine Menge ist), darüber habe ich mich zu keinem Zeitpunkt geäußert. Ihn NACH der Vergewaltigung zu "entmannen", ist Selbstjustiz. Wenn du mir das nicht glaubst, lies es nach, aber bitte lass mich jetzt in Ruhe.
 
Für dich auch nochmal -

etwas gegen den Willen(absichtliches reinspritzen ohne Kondom) zu tun ist quasi eine Vergewaltigung, in dem Moment darf ich mich also nicht dagegen wehren das "der Mann" es doch nicht tut oder versuchen es zu verhindern?
In dem Moment darfst alles tun um aus der Gefahr zu entkommen, gar keine Frage. Siehst du den Typen Zwei Wochen später und schneidest ihm was ab dann ist es rechtlich nicht okay. Ist doch nicht so schwer.
 
Was du in dem Moment tun darfst (was eine Menge ist), darüber habe ich mich zu keinem Zeitpunkt geäußert. Ihn NACH der Vergewaltigung zu "entmannen", ist Selbstjustiz. Wenn du mir das nicht glaubst, lies es nach, aber bitte lass mich jetzt in Ruhe.
Jetzt stell dir vor - wir beide haben ein sexdate, Gott bewahre, du vögelst mich mit Kondom, kurz vorm abspritzen ziehst du das Ding runter und beendest ob meines meins ohne in mir, durch dein Gewicht hinderst du mich im Moment das ich mich wehre, sobald du locker lässt verpasst ich dir eine das dir die Sterne dunkel vorkommen, - viel Spaß mit dem Staatsanwalt, aber mit dem der gegen dich ist
 
In dem Moment darfst alles tun um aus der Gefahr zu entkommen, gar keine Frage. Siehst du den Typen Zwei Wochen später und schneidest ihm was ab dann ist es rechtlich nicht okay. Ist doch nicht so schwer.
Ich hab nichts von 2wochen später geschrieben. Da würde ich ihn nur solange aufhalten bis ich rechtliche Hilfe bekommen habe
 
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