Privat Diverses Weikerlsee - Kontrollen - Polizei - Strafen

warst du einer der beteiligten polizisten? seit ihr garnicht auf wichserjagd gewesen oder was?

nein, wieso??? nachdem was in den anderen beiträgen so geschrieben wird, können die ja nur zur "Verkehrskontrolle" kommen.

oder habe ich da was falsch verstanden mit dem Geschlechts-Verkehr und dem Öffentlichen-Verkehr??

aber gute idee, mal meine freundin bei der polizei fragen, was denn da so abgeht :daumen:
 
:haha:streitet ihr noch immer über dieses leidige Thema .......einer sagt was , der Andere scheint klüger zu sein und gibt seinen Senf ab , dann kommt der Nächste, der denkt ebenso, er weiss alles besser und kennt alle Gesetze und macht sich dann ebenso wichtig. :haha: aber ändern wird sich dort trotzdem nix, die die " ficken" wollen kommen trotzdem hin und die die " spannen" ebenso. also warum dieser Streit dann unter euch???:winner:
 
yep, ich versteh die ganze aufregung auch nicht.kein polizist dieser welt kann mir was tun wenn ich mich am see zum sonnen lege.und jene die glauben sich zwanghaft vor irgendwem entblössen zu müssen, oder an sich hand anlegen müssen, gehören eh weggesperrt.trotz allem einen wunderschönen sommer wünsche, und geniesst den traumhaft schönen weikerlsee.lg womi
 
WEIL STREITEN SCHÖN IST!

Das ist eines der wenigen Dinge, die wirklich für ein gemeinschaftsgefühl sorgen! Ich weiß, egal obs mir gut geht, hier hab ich immer freunde, auf die ich mich verlassen kann, mit denen ich streiten kann. Zu jeder Tages und Nachtzeit. Wer kann mir das sonnst schon bieten? Okay, meine Frau vielleicht.... Die Mit-Streiter hier lassen mich nie im Stich. Ich streit doch hier viel lieber mit euch, als mit irrgendwelchen Fremden. Kannst du das nicht verstehn, cleopatratschi?! ;)
 
WEIL STREITEN SCHÖN IST!

Das ist eines der wenigen Dinge, die wirklich für ein gemeinschaftsgefühl sorgen! Ich weiß, egal obs mir gut geht, hier hab ich immer freunde, auf die ich mich verlassen kann, mit denen ich streiten kann. Zu jeder Tages und Nachtzeit. Wer kann mir das sonnst schon bieten? Okay, meine Frau vielleicht.... Die Mit-Streiter hier lassen mich nie im Stich. Ich streit doch hier viel lieber mit euch, als mit irrgendwelchen Fremden. Kannst du das nicht verstehn, cleopatratschi?! ;)

ich weiss schon was du meinst.. :bussal:
 
Gestern war es wieder so weit, und heute muss auch wieder damit gerechnet werden. Die Eltern in der Solarcity haben genug und die Polizei hat die Dringlichkeit erkannt, und handelt nun konsequent. Die Zeit der Verwarnungen ist vorbei und ab heute werden anzeigen geschrieben!

Daher sollte es sich jeder sehr gut überlegen, ob rechtswidrige Handlungen am Weikerlsee gesetzt werden. Anzeigen, Strafverfahren, Geldstrafen, Gefängnisstrafen und Einträge in die Sexualstraftäterdatei könnten die rechtlichen Konsequenzen sein, je nachdem welcher Straftatbestand erfüllt wurde Anstandsverletzung, Sexuelle Belästigung, öffentliche geschlechtliche Handlungen, sittliche Gefährdung von Kindern, illegale Prostitution ...

Einhergehend damit Verlust des Arbeitsplatzes oder auch Scheidungen. Und da spreche ich noch nicht einmal davon, wie das private Umfeld wohl reagieren wird, wenn jemand als verurteilter Sexualstraftäter gebrandmarkt wurde!? Also Leute, verhaltet euch vernünftig und benutzt euren Verstand und denkt nicht mit dem Geschlechtsteil!

Und noch einmal zur Erinnerung, damit auch der letzte Ignorant es begreift:

Alle, die sich am Weikerlsee außerhalb des FKK-Bereiches nackt aufhalten begehen schon eine Anstandsverletzung nach dem OÖ-Polizeistrafgesetz. Daher sollten alle, die das sehen schnell ein Beweisfoto mit der Handykamera schießen und dann sofort die Polizei über den Notruf 112 anrufen.

§ 208 Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren
(1) Wer eine Handlung, die geeignet ist, die sittliche, seelische oder gesundheitliche Entwicklung von Personen unter sechzehn Jahren zu gefährden, vor einer unmündigen Person oder einer seiner Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht unterstehenden Person unter sechzehn Jahren vornimmt, um dadurch sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen, es sei denn, daß nach den Umständen des Falles eine Gefährdung der unmündigen oder Person unter sechzehn Jahren ausgeschlossen ist.
(2) Übersteigt das Alter des Täters im ersten Fall des Abs. 1 das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als vier Jahre, so ist der Täter nicht zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet.
[Abs 2 eingefügt durch BGBl I 2004/15].

Hier ist zu beachten, dass in Österreich nach geltender Rechtssprechung schon eine sittliche Gefährdung vorliegt, wenn ein Geschlechtsteil sichtbar ist. Wenn du also am Weikerlsee außerhalb des offiziellen FKK-Bades nackt herumspazierst, dann könntest du schon von einer Mutter, die zufällig auch dort mit ihren Kindern vorbei kommt, wegen dieses Paragraphens angezeigt werden. Und bei weiteren sexuellen Handlungen, darfst du dann auch gleich mit einem höheren Strafmaß rechnen.

§ 218 Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen
(1) Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung

1. an ihr oder
2. vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, belästigt,
ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine geschlechtliche Handlung vornimmt.
(3) Im Falle des Abs. 1 ist der Täter nur auf Antrag der belästigten Person zu verfolgen.
[Neugefasst durch BGBl I 2004/15].

Hier ist bei Abs. 2 zu beachten, dass du schon strafwürdig bist, wenn deine sexuelle Handlung unmittelbar wahrgenommen werden könnte. Das heißt, du bist auch dann strafwürdig, wenn es gar keine Personen gibt, die du mit deiner sexuellen Handlung belästigt hast. Abs. 2 ist ein offizial Delikt, und muss daher schon von Amtswegen geahndet werden und es ist nicht notwendig, dass sich jemand belästigt gefühlt hat.

§ 219 Ankündigung zur Herbeiführung unzüchtigen Verkehrs
Wer öffentlich eine Ankündigung erläßt, die bestimmt ist, unzüchtigen Verkehr herbeizuführen, und die nach ihrem Inhalt geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
 
Gestern war es wieder so weit, und heute muss auch wieder damit gerechnet werden. Die Eltern in der Solarcity haben genug und die Polizei hat die Dringlichkeit erkannt, und handelt nun konsequent. Die Zeit der Verwarnungen ist vorbei und ab heute werden anzeigen geschrieben!

Daher sollte es sich jeder sehr gut überlegen, ob rechtswidrige Handlungen am Weikerlsee gesetzt werden. Anzeigen, Strafverfahren, Geldstrafen, Gefängnisstrafen und Einträge in die Sexualstraftäterdatei könnten die rechtlichen Konsequenzen sein, je nachdem welcher Straftatbestand erfüllt wurde Anstandsverletzung, Sexuelle Belästigung, öffentliche geschlechtliche Handlungen, sittliche Gefährdung von Kindern, illegale Prostitution ...

Einhergehend damit Verlust des Arbeitsplatzes oder auch Scheidungen. Und da spreche ich noch nicht einmal davon, wie das private Umfeld wohl reagieren wird, wenn jemand als verurteilter Sexualstraftäter gebrandmarkt wurde!? Also Leute, verhaltet euch vernünftig und benutzt euren Verstand und denkt nicht mit dem Geschlechtsteil!

Und noch einmal zur Erinnerung, damit auch der letzte Ignorant es begreift:

Alle, die sich am Weikerlsee außerhalb des FKK-Bereiches nackt aufhalten begehen schon eine Anstandsverletzung nach dem OÖ-Polizeistrafgesetz. Daher sollten alle, die das sehen schnell ein Beweisfoto mit der Handykamera schießen und dann sofort die Polizei über den Notruf 112 anrufen.

§ 208 Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren
(1) Wer eine Handlung, die geeignet ist, die sittliche, seelische oder gesundheitliche Entwicklung von Personen unter sechzehn Jahren zu gefährden, vor einer unmündigen Person oder einer seiner Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht unterstehenden Person unter sechzehn Jahren vornimmt, um dadurch sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen, es sei denn, daß nach den Umständen des Falles eine Gefährdung der unmündigen oder Person unter sechzehn Jahren ausgeschlossen ist.
(2) Übersteigt das Alter des Täters im ersten Fall des Abs. 1 das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als vier Jahre, so ist der Täter nicht zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet.
[Abs 2 eingefügt durch BGBl I 2004/15].

Hier ist zu beachten, dass in Österreich nach geltender Rechtssprechung schon eine sittliche Gefährdung vorliegt, wenn ein Geschlechtsteil sichtbar ist. Wenn du also am Weikerlsee außerhalb des offiziellen FKK-Bades nackt herumspazierst, dann könntest du schon von einer Mutter, die zufällig auch dort mit ihren Kindern vorbei kommt, wegen dieses Paragraphens angezeigt werden. Und bei weiteren sexuellen Handlungen, darfst du dann auch gleich mit einem höheren Strafmaß rechnen.

§ 218 Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen
(1) Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung

1. an ihr oder
2. vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, belästigt,
ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine geschlechtliche Handlung vornimmt.
(3) Im Falle des Abs. 1 ist der Täter nur auf Antrag der belästigten Person zu verfolgen.
[Neugefasst durch BGBl I 2004/15].

Hier ist bei Abs. 2 zu beachten, dass du schon strafwürdig bist, wenn deine sexuelle Handlung unmittelbar wahrgenommen werden könnte. Das heißt, du bist auch dann strafwürdig, wenn es gar keine Personen gibt, die du mit deiner sexuellen Handlung belästigt hast. Abs. 2 ist ein offizial Delikt, und muss daher schon von Amtswegen geahndet werden und es ist nicht notwendig, dass sich jemand belästigt gefühlt hat.

§ 219 Ankündigung zur Herbeiführung unzüchtigen Verkehrs
Wer öffentlich eine Ankündigung erläßt, die bestimmt ist, unzüchtigen Verkehr herbeizuführen, und die nach ihrem Inhalt geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

hey Prinzii., ist dir fad daheim allein???? :kopfklatsch:
 
also, die polizei darf nur verwarnen, wenn ein geschlechtsteil zu sehen ist. wer also einen string oder ähnliches trägt, hat nichts zu befürchten.
wird der verwarnung nicht nachgekommen, dann droht eine strafe von 75 euro.... (auskunft polizei)

für mich stellt sich nur die frage, warum geht einer, der gerne anzeigt und die polizei ruft, immer mit begleitschutz (3-4 kinder) dort hin??
:ironie:
wenn ich in ruhe auf einem autobahnparkplatz pinkeln will, dann bleib ich auch ned am franzosenhausweg stehen :nono:
 
schön langsam kommt mir der verdacht unser leopold huckt irgendwo mit an feldstecher am baum und beobachtet den ganzen tag den weikerlsee und umgebung.oder hat er gar irgendwo eine webcam installiert und sitzt den ganzen tag vorm pc? so krankhaft leute zu verfolgen um irgendeine unsittliche handlung zu ertappen, mir wär das echt zu blöd.
 
is der Typ jetzt ein Wichtigtuer, Möchtegernpolizist, Anzeigenfanatiker oder frustrierter Pseudoanrainer? Gewisse Personen, die sich nicht zu benehmen wissen, gehören ganz sicher entfernt, aber das ist kein Weikerlsee-Problem, aber auf jeder Seite irgendwelche Paragraphen zu zitieren. Wem will er den damti Angst machen?
 
Wem will er den damti Angst machen?
Wisst Ihr was - der will in Wirklichkeit nur erreichen, dass alle dem Weikerlsee fern bleiben, damit er dort ausgelassene Partys feiern kann :mrgreen:

EDIT: Weisst was mich jetzt interessieren würde "Heiliger" Leopold - Deine Paragraphen zu folgender Situation:
Es ist ein warmer Samstag Abend, ca. 20.30 Uhr, so ca. 20 Personen (männlich und weiblich) liegen noch nackt, in einer beschilderten FKK-Zone, auf Ihren Liegen und genießen die letzten Sonnenstrahlen. Plötzlich kommt eine Truppe Jugendlicher (von der nahe gelegenen Wohnsiedlung), platziert sich auf zwei der aufgestellten Tische und beginnt, neben ohrenbetäubender Musik aus der mitgebrachten "Soundmachine", mit einem Trinkgelage. Da ihnen der Alkohol natürlich rasch zu Kopfe steigt, beginnen sie lautstark rumzugrölen und stänkern dann auch noch die verbleibenden Gäste an. Tja, lieber Leopold - wer belästigt da jetzt eigentlich wen? Die "furchtbaren" Nackten oder die angezogenen Jugendlichen (dessen Eltern sich lautstark über die "Wichser" vom Weikerlsee beschweren?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Leute es geht darum das es leider sehr viele Idioten gibt die da am See, und leider nicht nur am See sondern auch Richtung SC, herumlaufen!

Die Typen sind entweder eh schon nackig oder hohlen dann ihren Schnidel raus und holen sich neben den spielenden Kindern einen runter!

Jetzt versetzt euch mal in die Lage der Eltern wenn euer, sagen wir 8 jähriges Mädchen, dort spielt und dann kommt einer und befriedigt sich selbst neben eurem Kind und geilt sich daran noch auf. Was würdet ihr als Elternteil machen???

Gegen die ganzen Leute die am See liegen und dort ganz normal ihre FKK verlangen ausleben, hat niemand was dagegen. Eben nur gegen diese Spinner! Die müssen weg!

Wenn sich allerdings die FKK Lobby nicht auch gegen diese Spinner wehrt und hilft das Problem abzustellen, dann wird es über kurz oder lang FKK auch dort nicht mehr geben! Das will man dann auch nicht!

Es sollten also alle zusammen helfen diesen Missstand zu beseitigen und dann können alle wieder in Ruhe miteinander das tun was Spaß macht!

CU

MAX :anspritzen:
 
Die Typen sind entweder eh schon nackig oder hohlen dann ihren Schnidel raus und holen sich neben den spielenden Kindern einen runter!

Lieber Max - über sowas brauchen wir gar nicht zu diskutieren - sowas sind eindeutig Pedophiele die sofort angezeigt und in psychiatrische Behandlung gehören - sich neben Kindern einen runter holen .... :mauer:

Gegen die ganzen Leute die am See liegen und dort ganz normal ihre FKK verlangen ausleben, hat niemand was dagegen. Eben nur gegen diese Spinner! Die müssen weg!
Anscheinend ja doch, denn sonst würden nicht auch schon unter Tags (wie schon öfter erlebt) Polizisten plötzlich am See auftauchen :fragezeichen:

Es sollten also alle zusammen helfen diesen Missstand zu beseitigen und dann können alle wieder in Ruhe miteinander das tun was Spaß macht!
Das ist ja genau das Problem - redet doch mal mit "Stammbesuchern" wie sich die Situation in den letzten Jahren verändert hat - früher war es sowas von egal wenn mal ein Pärchen in einer etwas abgeschiedenen Ecke des Platzes zum ficken angefangen hat (und womöglich noch 1-2 Männer mitspielten). Heutzutage dürfen die das nicht mal mehr um 22 Uhr nachts machen, da sich ja ach soo viele Leute gestört fühlen und die Polizei laufend Ihre Kurven kreist :mauer:
Echt schade, wie prüde das Volk wird - wahrscheinlich brauchen wir in ein paar Jahren die FKK-Zone eh nicht mehr, da das Nacktbaden alleine sowas von "unsittlich" und "verpönt" ist ;)
 
also, die polizei darf nur verwarnen, wenn ein geschlechtsteil zu sehen ist...
Bitte bei der Wahrheit bleiben. Die Polizei kann verwarnen, muss es aber nicht. Jederzeit musst du auch mit einer Anzeige rechnen. Das heißt, die Polizei erstattet Anzeige (kann aber jeder Bürger auch machen) und es kommt zu einer Strafverfügung. Aber hier geht es nur um einen Nackten. Wenn du dabei noch masturbierst oder deine Hand am Penis hast und Kinder das sehen könnten, dann befindest du dich schon im Sexualstrafrecht und musst mit einer Strafanzeige und einem Gerichtsverfahren rechnen (sittliche Gefährdund von Unmündigen). Bei öffentlichem Sex bist du auch im Strafrecht!.

für mich stellt sich nur die frage, warum geht einer, der gerne anzeigt und die polizei ruft, immer mit begleitschutz (3-4 kinder) dort hin??
Diese Logik kann ich nicht verfolgen. Sollten sich etwa deiner Meinung nach gesetzestreue Bürger in ihrer Freiheit von Sexualstraftätern einschränken lassen? Kinder und Familien Pichlings haben ein Recht darauf ohne sexuelle Belästigung oder sittlicher Gefährdung leben zu können. Juristisch betrachtet gibt es auch keine Ausweichpflicht, dass heißt, jeder Mensch darf sich im öffentlichen Bereich frei bewegen und hat ein Recht auf Schutz durch die Polizei. Daher kann mann die Anzeige eines Anrainers nur befürworten und als Zeichen besonderer Zivilcourage zum Schutze der Kinder in der Solarcity und Pichling loben.

schön langsam kommt mir der verdacht unser leopold huckt irgendwo mit an feldstecher am baum und beobachtet den ganzen tag den weikerlsee und umgebung.oder hat er gar irgendwo eine webcam installiert und sitzt den ganzen tag vorm pc?
Stimmt, ich habe gute Quellen. Denk doch einfach mal selber ein bischen nach, wer ist denn dort das ganze Jahr und mäht den Rasen, schneidet die Hecken, fällt Bäume und bläst dort so gerne junge Burschen? Wer hatte beim letzten Polizeieinsatz als einziger eine Badehose an? Das Gelände dort ist gut einsehbar und wer weiß, was sich so alles in den Baumwipfeln befindet? Grundsätlich ist es krank, wenn ein paar ungehemmte, verantwortungslose Menschen am hellichten Tag öffentlich Sex haben, wo viele Kinder und Spaziergänger sind. Das ist krank und nicht wenn sich jemand dagegen wehrt - das ist normal und richtig. Aber vielleicht lebst du ja in einer verkehrten Welt?

Wem will er den damti Angst machen?
Du missverstehst hier etwas, ich möchte niemanden Angst machen. Ich kläre hier nur auf und informiere darüber, was für rechtlichen Konsequenzen sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit haben können. Sei doch froh darüber, so kannst du dein persönliches Verhalten danach richten. Wenn es dir das Risiko wert ist, dann mach was du willst, aber jammere dann nicht, wenn dein Name in einer Sexualstraftäter-Datei landet oder du deinen Job verlierst, wenn bekannt wird, dass du vor Kindern am hellichten Tag Sex hattest! Was machst du, wenn jemand deine öffentlichen, geschlechtlichen Handlungen aufnimmt und das Video bei youtube einstellt?!

Niemand hat etwas gegen die FKK-Zone am Weikerlsee. Aber bei diesen Kommentaren hier, sollte sich niemand wundern, wenn der Ruf nach einer Schließung immer lauter werden wird! Die FKK-Community hat es selber in der Hand dafür zu sorgen, dass bald wieder Ruhe einkehrt!

@ maternus
Warum rufst du nicht die Polizei, wenn du dich von Jugendlichen belästigt fühlst? Es ist dein Recht dies zu tun!
 
Dieses Rumgeschreibe hier bringt nichts. Die, die es betrifft, sind der Bedienung eines PCs oder des geschriebenen Wortes nicht mächtig....
 
Naja, hab den prinz leopold auch mal gelobt hier in diesem thread,
aber schön langsam wird mir sein geschreibe echt zu blöd !
BITTE: die mehrheit der fkk-anhänger hat alle tassen im schrank.

Wozu die ganze Angstmacherei?
Wir leben in österreich, mit weikerlsee,
und vielen anderen gewässern

ganz liebe grüße an herrn prinz leopold
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Fra_Diavolo sollte Lotto spielen. 7 Wochen angemeldet, 8 Berichte und gleich 3 Polizeieinsätze miterlebt seit 16. März. Aber es ist sicher nur Zufall....
 
Fra_Diavolo sollte Lotto spielen. 7 Wochen angemeldet, 8 Berichte und gleich 3 Polizeieinsätze miterlebt seit 16. März. Aber es ist sicher nur Zufall....

naja ich kann ihm verstehen, irgendwie muss er sich ja wichtigmachen:mauer: daher muss er Sachen sehen die sonst keiner sieht!!))):haha:
 
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