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ist heimliches fotografieren filmen von nacktheit/sex bereits jetzt illegal, oder erst die veröffentlichung des bildmaterials?
Das kommt darauf an. Streng nach dem UrhG war bis vor kurzem nur die Veröffentlichung verboten, es gab aber eine Judikaturwende, wonach auch das Anfertigen von Fotos ohne triftigen Grund schon verboten sein soll. Das hilft aber nichts, weil es in jedem Fall um Zivilrecht geht: Du müsstest dann also vor Gericht eine Löschung erstreiten. Strafrechtlich wird daran wohl leider nicht viel sein, auch eine Notwehr gegen Verletzungen der Privatsphäre gibt es nicht (wobei, möglicherweise wäre das unter "sexuelle Integrität und Selbstbestimmung" zu subsumieren. Nix Genaues weiß man noch nicht.)
ich wär für für hohe geldstrafen und bedingte haftstrafen für ersttäter
Man muss halt schon auch im Auge behalten, ob und welches Rechtsgut verletzt wurde: Bei einem Photo, dass unidentifizierbar ist, dass die Abgebildete nicht erkennen lässt, von ihr nicht einmal wahrgenommen wird, das auch nicht veröffentlicht wird: welches Rechtsgut wurde da verletzt? Und ist das soviel "wert" wie, sagen wir, eine Körperverletzung oder Androhung von Gewalt?
.... do gibts jo aungeblich a heimlich aufgenommenes Video um des si jetzt olle reißn 