Muss man hier aufpassen?

Wenn du mit einer "reifen" Dame schreibst und sie verlangt Nacktbikder von dir, kannst du schon einmal misstrauisch werden. Die möchten in der Regel auch kein Schwanzbild sehen. Unverfängliche Bilder, sind sowieso von fast jedem im Netz, also kannst solche versenden.
Wenn du gestandene Frauen im Dunkeln auf einem PP treffen möchtest, dann wirst wohl auch wenig Erfolg haben, da musst schon in bisschen mehr auffahren.
 
Wenn du mit einer "reifen" Dame schreibst und sie verlangt Nacktbikder von dir, kannst du schon einmal misstrauisch werden. Die möchten in der Regel auch kein Schwanzbild sehen. Unverfängliche Bilder, sind sowieso von fast jedem im Netz, also kannst solche versenden.
Wenn du gestandene Frauen im Dunkeln auf einem PP treffen möchtest, dann wirst wohl auch wenig Erfolg haben, da musst schon in bisschen mehr auffahren.
Ich glaube ich habe die Fragestellung falsch formuliert. Genannt habe ich nur beispiele die mir unsicher vorkommen. Ein Parkplatztreffen kähme für mich mit einer fremden Person aus dem Internet ohnehin nicht infrage. Ich wollte nur einwenig über die generelle Sicherheit hier aufgeklärt werden. Danke
 
Ich wollte nur einwenig über die generelle Sicherheit hier aufgeklärt werden.

Solang du dein Hirn nicht ausschaltest, wird dir absolut nix passieren.

Meine handynummer haben viele user, meinen Realnamen kennen so einige, meine Firma ebenso. Und ich hab mir bis auf eine stalkerin nix eingetreten hier.

Ich verschick übrigens keine Bilder - wozu auch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, das kommt ja auch auf das Alter des "Täters" an. Wenn ein 18- oder 19jähriger mit einer 14- oder 15jährigen was hat, ist das doch anders als wenn ein 35- oder 40jähriger das macht.
Vor dem Gesetz nicht. Eine 14jährige kann auch von einem 19 jährigen Abhängig sein, natürlich auch Geschlechter umgekehrt.
 
Du musst nur aufpassen dass du statt einer Frau einen Mann beim Treffen hast😂 aber ansonsten habe ich bis jetzt keine schlechten Erfahrungen gemacht😉 und ein reales Treffen hier zu arrangieren ist die schwierigste Aufgabe in deinem Leben.
Du scheinst es immerhin schon zu qualitativ hochwertigem Rudelbumsen geschafft zu haben ... :schulterzuck:
 
Von Österreich.gv.at:

Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

  • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
  • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.
Beispiele:

  • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
  • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
  • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
  • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.
Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen​

Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

  • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
  • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.
Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.
 
Von Österreich.gv.at:

Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

  • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
  • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.
Beispiele:

  • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
  • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
  • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
  • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.
Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen​

Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

  • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
  • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.
Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.
Damit ist doch alles geregelt. Vor allem wesentlich einfacher als unser Umsatzsteuer- oder Datenschutzrecht.

Und die Altergrenzen sind mehr als zeitgemäß, für mich schon eigentlich grenzwertig. 12 Jahre :oops:
In dem Alter sollte man........ , egal. 🤐
 
Schau dir auch an, ob jemand Checks hat und wieviele. Das gibt dir aber auch nur eine bedingte Sicherheit.
Wobei ich, glaube ich, keine habe und doch echt bin.
Ähm alles unter 18 ist Pädophile
Ich glaube, Du gehst von falschen Parametern aus. Der TE ist 19. Ich würde nichts dabei finden, wenn er etwas mit einer 17-Jährigen hätte. Ich finde es aber pervers, wenn ein 90-Jähriger sich 25-Jährige Frauen kauft. Selbst wenn er ihnen Tiernamen gibt. Nur zum Beispiel.
Das ändert absolut nix an meiner Meinung.
Dann denk noch einmal drüber nach. Ich kann Dir insofern folgen, als ich es krank fände, wenn das jemand in meinem Alter tut. Aber mit wem sollten Deiner Meinung nach 19 Jährige was haben?
 
Du hast den grünen Haken. ;)
Tatsächlich. Ich hab 3 Checks. muss von früher sein, beim Eishockey bekommt man die sehr schnell (und eindrücklich).

Spaß beiseite, ich hab mich schon länger mit niemandem mehr hier getroffen. Einfach, weil ich keine Zeit dafür hatte. Es gibt aber natürlich Leute hier, die ich durchaus kennenlernen möchte.
 
Vor dem Gesetz nicht. Eine 14jährige kann auch von einem 19 jährigen Abhängig sein, natürlich auch Geschlechter umgekehrt.
Absolut, mit dem Alter dessen, den man gerade zur eigenen sexuellen Befriedigung über den Tisch zieht, kann man nicht argumentieren.
Wer ein Ar....ch ist, der ist eins - ebenfalls altersunabhängig.

Nur Jüngere oder Unbeholfene (auch älter nach langer tatsächlich monogamer Beziehung) ohne Skrupel zur eigenen sexuellen Beziehung über den Tisch zu ziehen, ist einfach das Allerletzte. Zu wissen was wer will und das zu eigenen Zwecken auszunützen in dem man genau das in Aussicht stellt ist zutiefst unanständig (armselig).

(m/w/d)

Ich denke die meisten hiesigen Eltern, die Kinder (m/w/d) im betreffend jungen Alter hatten/haben (m/w/d) werden das durchaus ähnlich sehen - sogar über dem gesetzlichen Schutzalter.

Jemanden sexuell über den Tisch zu ziehen ist übrigens nicht nur männlich - sexuelles Ausnützen älterer Frauen von jüngeren Männern (bis hin zur theoretischen Straffälligkeit) ist in einer Grauzone. Männer zeigen so etwas nicht an, suchen keine Unterstützung bei ihren Eltern/Institutionen, machen es sich mit sich selbst aus. :(

(Sie schlagen nicht selten hier auf und berichten von ihren prägenden Teenagererfahrungen und wie toll das war.)
 
Solang du dein Hrin nicht ausschaltest, wird dir absolut nix passieren.

Meine handynummer haben viele user, meinen Realnamen kennen so einige, meine Firma ebenso. Und ich hab mir bis auf eine stalkerin nix eingetreten hier.

Ich verschick übrigens keine Bilder - wozu auch?
Normal = Luxus ?
Man steht doch zu dem, das man tut und paart sich mit Menschen, die das ebenso sehen.

Checks: Sind mir beim Popo egal, sowie es einen jeden einen Sch...ck angeht, wen ich kenne oder nicht.
 
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