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Hi,
gib mir die GZ, dann frag ich nach ....
LG Tom
Wie ging's weiter?
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LG Tom
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Wie ging's weiter?
Wozu brauchst du die? Doch nicht, damit du nachlesen kannst? Und dann so tun, als wüsstest du wieder einmal alles als einziger?
Du kennst alle notwendigen Fakten für eine rechtliche Beurteilung von meinen paar Zeilen ganz genau.
Da du uns täglich schreibst, dass wir nur Blödsinn schreiben, du aber alles ganz genau weißt,
... konnte die Handyortung vor Gericht nicht geltend gemacht werden.
Völlig richtig!!!
Nur ist die dashcam, wie du natürlich weißt, in Österreich verboten.
Ich war deshalb letztens auf der Polizei, und der Kieberer - sorry, keine Abwertung! - hat mir gesagt, er selber wünsche sich auch, dass die erlaubt wäre. Da sie - die Polizei - dann wesentlich besser beurteilen könnte, wer wirklich einen Fehler gemacht hat, Falschaussagen somit wesentlich leichter als solche bewertet werden könnten, sie somit auch wesentlich weniger Arbeit hätten… nur LEIDER……!!
Das ist in dieser Form falsch. Das gilt nur dann, wenn es ausdrücklich im Gesetz steht, z.B. darf das Anwaltsgeheimnis nicht dadurch umgangen werden, dass bei einem Anwalt eine Hausdurchsuchung samt Mitnahme von Klienten-Akten durchgeführt wird. Ansonsten ist das österreichische Strafprozessrecht aber liberal. Wird bspw. ein Verbrechen mittels illegaler Kamera aufgenommen, darf das Beweismittel verwendet werden. Selbst Beweismittel, die im Zuge einer gerichtlich als illegal erklärten Hausdurchsuchung beschafft wurden, dürfen verwendet werden (sofern kein Berufsgeheimnis verletzt wird, s.o.). Bei der Vorratsdatenspeicherung gab es tatsächlich einige gesetzlich normierte Einschränkungen, und zwar deshalb, weil diese Methode verfassungsrechtlich höchst bedenklich war und die Befürworter glaubten, sie durch diese Einschränkungen gerade noch durchzubringen. Dem war aber nicht so, wie man weiß.Ich hab geschrieben: "Der Staat darf keine verbotenen Dinge als Beweis vorlegen. Ich schon."
Hi,
Dir ist schon klar, dass es eine "Handyortung" in Österreich nicht gibt?![]()

Von 2012 bis 2014 gab es die Vorratsdatenspeicherung, die für eine nachträgliche Ortung nötig ist, Das von Dir geschilderte Szenario ist also nur von 01.04.2012 bis 30.06.2014 relevant.
Siehe: RIS - Strafprozeßordnung 1975 § 135 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 30.06.2014
Am 28.11.2012 hat der VfGH den EuGH um Klärung angerufen, der EuGH hat am 08.04.2014 die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt, der VfGH hat per 27.06.2014 die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben.
Die meisten Provider hatten diese Daten auch nicht.
Heute jedenfalls gibt es das Problem nicht, weil es keine "Handyortung" gibt.![]()
Aber auch sonst sind Deine Ausführungen recht sinnleer, ich frage mich, wer Dir den Topfen erzählt hat?
Erstens braucht es eine "vorsätzlich begangene Straftat, die mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist,", also nicht nur Vorsatz, keine Ahnung, ob das damals auf Fahrerflucht zutraf.
Zweitens ist nicht erwiesen, dass er verurteilt worden wäre, wenn die Heranziehung der Ortung rechtskonform passiert wäre.
Es wären auch diese Daten kein wirklicher Beweis gewesen! Deine "Handyortung" kann nicht beweisen, dass er dort gefahren ist! Nur, dass er zu der Zeit "in der Gegend war". Im Strafrecht haben wir in dubio pro reo, er wäre wohl auch frei gegangen, wenn die "Handyortung" zugelassen worden wäre.
Ich weiß nicht ob du es merkst: ich schreibe, aber rede nicht.Es ist halt leider so, dass Du einen Blödsinn daherredest.
Kannst Du den Artikel evtl. verlinken? Das ist echt interessant, weil genau das ja vor einigen Jahren von EuGH und VfGH verboten wurde.Im "Kurier" Artikel von letzter Woche (für dich: der "Kurier" ist eine Tageszeitung) stand wörtlich: "Der Provider muss Telefonate, SMS und Bewegungsdaten der Handys speichern und im Bedarfsfall an Ermittlungsbehörden weiterleiten!"
Kannst Du den Artikel evtl. verlinken? Das ist echt interessant, weil genau das ja vor einigen Jahren von EuGH und VfGH verboten wurde.
Ich misch mich ja ungern in Eure Streitereien ein, aber schon lange vor dem angebissenen Apfel gab es Mobiltelefone mit GPS bzw. A-GPS an Bord. Um genau zu sein, seit 2005. Und schon mit meinem alten Knochen von HTC (TyTN II) mit Windows Mobile 5 navigierte ich damals dank gekauftem Tom Tom... Und mit dem Motorola A835 hatte ich A-GPS schon 2003 in Verwendung.aber das erste Smartphone (Iphone) kam in Österreich am 14.03.2008 auf den Markt.
War vor ein paar Tagen wieder mal abends im Einsatz. Altes Studentenbeisl besucht. Reminiszenzen.
Paar girlies kennen gelernt: die blonde hübsche Barkeeperin, deren dunkelhaarige, nicht weniger hübsche Schwester. Die schöne langhaarige Tochter des Drummers der Band, die aufgespielt hat; und die vielleicht knapp 20+ jährige Tochter des schwarzen Sängers.
Was hatten sie alle gemeinsam? Sie waren jung; und schön.
Und komplett spinnert! Haben allesamt herumgezickt auf Teufel komm raus, jede wollte noch was besondereres sein als ihre Kontrahentinnen. Alle vier haben nichts als genervt, beleidigende und kränkende Abfuhren aus der Hüfte geschossen.
Aber: sie waren jung und hübsch. Schön anzusehen. Begehrenswert? Wenn man nur auf den Körper achtet, ja sicher.
Ich, als einer, der gern solche Szenarien beobachtet, habe mir nach einiger Zeit gedacht: is alles eigentlich völlig klar!
Alles hat sich an diesem Abend nur um diese vier weiblichen Rotznasen gedreht. Sie wurden hofiert, eingeladen auf alles und jedes, von daheim hergebracht, nachher heimgebracht (und da konnten sie noch unter so ungefähr allen anwesenden Männern wählen, wer das schnellste Auto hat, wer am besten aussieht, wer am meisten Geld hat, wer am coolsten ist usw.....)
Wie kann man, wenn man solcherart zu sehen meint, dass die ganze Welt sich nur um einen dreht, nicht komplett abheben? (und Jahre später demjenigen, der sie im Auto heimbringen durfte, und der dafür vielleicht versucht hat, einen Kuss zu kriegen, je nach Lust und Laune sexuelle Belästigung anzuhängen.... #metoo)
JA, sie sind komplett deppert! Wäre einer von uns Männern dermaßen kompliziert, unlogisch, spinnert, witzlos - wir könnten alle heimgehen.
ABER: WIR MÄNNER mit unserem total verblödeten Hinterherhecheln machen die zu dem, was sie sind. So lange wir uns dafür hergeben, der uninteressantesten, fadesten, dümmsten, aber Hauptsach' hübschen Blondine zu verstehen zu geben, dass sie für uns die Göttin schlechthin ist, dürfen wir uns nicht wundern, dass die allesamt einen auf Prinzessin machen. Mit der Nase in den Wolken. Und mit #metoo im Ärmel.
