Maskenpflicht ein Chaos???

Da gibt es diese Möglichkeit eben nicht.
natürlich können österreichische polizeibeamte remonstrieren.

REMONSTRATION:
- wenn ein Bediensteter eine WEISUNG
(Beschreibung s.u.) für rechtswidrig hält,
- kann mündlich oder schriftlich erfolgen,
- muss Gründe beinhalten, warum der Be
dienstete die Weisung als rechtswidrig
erachtet
ein Beispiel für die Formulierung:
„Remonstration: Ich halte die mir erteilte
Weisung vom (Datum), wonach ich (Inhalt der
Weisung) für rechtswidrig, weil (Begründung).“

übrigens kommt die info aus einer broschüre vom AUF 🤭


Les doch mal § 44 des BDG. In Österreich übrigens.
liest du eigentlich die dinge, die du anderen zum lesen "empfiehlst", selbst gar nicht?

Dienstpflichten gegenüber Vorgesetzten
§ 44.

(1) Der Beamte hat seine Vorgesetzten zu unterstützen und ihre Weisungen, soweit verfassungsgesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zu befolgen. Vorgesetzter ist jeder Organwalter, der mit der Dienst- oder Fachaufsicht über den Beamten betraut ist.
(2) Der Beamte kann die Befolgung einer Weisung ablehnen, wenn die Weisung entweder von einem unzuständigen Organ erteilt worden ist oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde.

(3) Hält der Beamte eine Weisung eines Vorgesetzten aus einem anderen Grund für rechtswidrig, so hat er, wenn es sich nicht wegen Gefahr im Verzug um eine unaufschiebbare Maßnahme handelt, vor Befolgung der Weisung seine Bedenken dem Vorgesetzten mitzuteilen. Der Vorgesetzte hat eine solche Weisung schriftlich zu erteilen, widrigenfalls sie als zurückgezogen gilt.
 
natürlich können österreichische polizeibeamte remonstrieren.

REMONSTRATION:
- wenn ein Bediensteter eine WEISUNG
(Beschreibung s.u.) für rechtswidrig hält,
- kann mündlich oder schriftlich erfolgen,
- muss Gründe beinhalten, warum der Be
dienstete die Weisung als rechtswidrig
erachtet
ein Beispiel für die Formulierung:
„Remonstration: Ich halte die mir erteilte
Weisung vom (Datum), wonach ich (Inhalt der
Weisung) für rechtswidrig, weil (Begründung).“

übrigens kommt die info aus einer broschüre vom AUF 🤭



liest du eigentlich die dinge, die du anderen zum lesen "empfiehlst", selbst gar nicht?

Dienstpflichten gegenüber Vorgesetzten
§ 44.

(1) Der Beamte hat seine Vorgesetzten zu unterstützen und ihre Weisungen, soweit verfassungsgesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zu befolgen. Vorgesetzter ist jeder Organwalter, der mit der Dienst- oder Fachaufsicht über den Beamten betraut ist.
(2) Der Beamte kann die Befolgung einer Weisung ablehnen, wenn die Weisung entweder von einem unzuständigen Organ erteilt worden ist oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde.

(3) Hält der Beamte eine Weisung eines Vorgesetzten aus einem anderen Grund für rechtswidrig, so hat er, wenn es sich nicht wegen Gefahr im Verzug um eine unaufschiebbare Maßnahme handelt, vor Befolgung der Weisung seine Bedenken dem Vorgesetzten mitzuteilen. Der Vorgesetzte hat eine solche Weisung schriftlich zu erteilen, widrigenfalls sie als zurückgezogen gilt.
Sagte ich oben schon...aber ich fand 2. Alternative die ich nannte auch schön...kann also gleich doppelt nö sagen
 
Doch! Kündigen! Sagen das kann ich mit meinem gewissen nicht vereinbaren...ich gehe...macht euren scheiss alleine...geht ganz einfach!
JA, kann er auch. Aber in dem von Dir zitierten Artikel war es laut Polizeisprecher rechtlich gar keine Remonstration....im BDG steht:


(1) Der Beamte hat seine Vorgesetzten zu unterstützen und ihre Weisungen, soweit verfassungsgesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zu befolgen. Vorgesetzter ist jeder Organwalter, der mit der Dienst- oder Fachaufsicht über den Beamten betraut ist.



Der Eid:

„Ich gelobe, daß ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“



Als Verfassung werden heute besondere und sehr spezielle Gesetze bezeichnet, die die Grundlage für staatliches Handeln bilden und die Einrichtung und Ausübung von politischer Herrschaft regeln

Somit liegt allen Gesetzen die Verfassung zu Grunde...am Ende würde die Verfassung entscheiden, ob es Dienstverweigerung bedeutet, wenn man sich weigert mit den anderen Kollegen mitzuprügeln. (war ja in diesem Fall sehr unangemessen)
Nur wird er dann keine Freude mehr mit seinem "Kollegium" haben.

Da gibt es diese Möglichkeit eben nicht.

Lesen allein reicht nicht, man muss schon verstehen auch...
 
Zuletzt bearbeitet:
natürlich können österreichische polizeibeamte remonstrieren.

REMONSTRATION:
- wenn ein Bediensteter eine WEISUNG
(Beschreibung s.u.) für rechtswidrig hält,
- kann mündlich oder schriftlich erfolgen,
- muss Gründe beinhalten, warum der Be
dienstete die Weisung als rechtswidrig
erachtet
ein Beispiel für die Formulierung:
„Remonstration: Ich halte die mir erteilte
Weisung vom (Datum), wonach ich (Inhalt der
Weisung) für rechtswidrig, weil (Begründung).“

übrigens kommt die info aus einer broschüre vom AUF 🤭



liest du eigentlich die dinge, die du anderen zum lesen "empfiehlst", selbst gar nicht?

Dienstpflichten gegenüber Vorgesetzten
§ 44.

(1) Der Beamte hat seine Vorgesetzten zu unterstützen und ihre Weisungen, soweit verfassungsgesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zu befolgen. Vorgesetzter ist jeder Organwalter, der mit der Dienst- oder Fachaufsicht über den Beamten betraut ist.
(2) Der Beamte kann die Befolgung einer Weisung ablehnen, wenn die Weisung entweder von einem unzuständigen Organ erteilt worden ist oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde.

(3) Hält der Beamte eine Weisung eines Vorgesetzten aus einem anderen Grund für rechtswidrig, so hat er, wenn es sich nicht wegen Gefahr im Verzug um eine unaufschiebbare Maßnahme handelt, vor Befolgung der Weisung seine Bedenken dem Vorgesetzten mitzuteilen. Der Vorgesetzte hat eine solche Weisung schriftlich zu erteilen, widrigenfalls sie als zurückgezogen gilt.
Ahja...Du warst schneller...
Der Paar kann nicht sinnerfassend lesen, das hat er zur Genüge bewiesen...
 
JA, kann er auch. Aber laut dem von Dir zitierten Artikel war es leut dem Polizeisprecher rechtlich gar keine Remonstration....im BDG steht:


(1) Der Beamte hat seine Vorgesetzten zu unterstützen und ihre Weisungen, soweit verfassungsgesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zu befolgen. Vorgesetzter ist jeder Organwalter, der mit der Dienst- oder Fachaufsicht über den Beamten betraut ist.



Der Eid:

„Ich gelobe, daß ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“



Als Verfassung werden heute besondere und sehr spezielle Gesetze bezeichnet, die die Grundlage für staatliches Handeln bilden und die Einrichtung und Ausübung von politischer Herrschaft regeln

Somit liegt allen Gesetzen die Verfassung zu Grunde...am Ende würde die Verfassung entscheiden, ob es Dienstverweigerung bedeutet, wenn man sich weigert mit den anderen Kollegen mitzuprügeln. (war ja in diesem Fall sehr unangemessen)
Nur wird er dann keine Freude mehr mit seinem "Kollegium" haben.
Naja....will man mit solchen "kollegen"dennüberhaupt was zu tun haben?
Ausserdem könnte er sich unbeliebter machen....die kollegen mit dienstwaffengewalt daran hindern unrecht zu begehen und wenn er echt humor hat sogar versuchen alleine den ganzen zug zu verhaften☝️
#polizeiarbeitimgodmode
 
Naja....will man mit solchen "kollegen"dennüberhaupt was zu tun haben?
Ausserdem könnte er sich unbeliebter machen....die kollegen mit dienstwaffengewalt daran hindern unrecht zu begehen und wenn er echt humor hat sogar versuchen alleine den ganzen zug zu verhaften☝
#polizeiarbeitimgodmode
Das mein ich ja...wenn es innerhalb der Exekutive schwieriger wird, gegen unverhältnismäßige Gewaltanwendung aufzustehen, ist Feuer am Dach.
Es wird halt leider spätestens seit Marcus Omofuma immerwieder deutlich klargemach, das des schon irgendwie hingebogen wird.
Die drei Typen haben nach wie vor ihren Job, wenn sie nicht von selbst gegangen sind.

Zumindest scheint seit längerer Zeit diesbezüglich nichts mehr geschehen zu sein, zumindst kam nix an die Öffentlichkeit.
 
Ihr zwei Helden solltet mal das sinnerfassend lesen lernen.

Ich helfe euch auf die Sprünge, weil ihr es beim ersten Mal schon nicht verstanden habt.

Es ging nicht um die Remonstration per se.

Es gibt um die Remonstration aus gewissens Gründen und diese Möglichkeit gibt es eben nicht.

Hier auch die Bedeutung von gewissenhaft: "mit großer Genauigkeit und Sorgfalt vorgehend" - also nicht das Gewissen im Kopf.

Mit Kollegen mit zu prügeln, wäre eine Straftat, weshalb man erst gar nicht mitmachen darf. Im Gegenteil, man muss es sogar behindern.
Das hat nicht mit der Ablehnung aus Gewissensgründen zu tun.

Also nochmals - Befehle aus Gewissensgründen abzulehnen geht nicht. Die Möglichkeit warum man ablehnen kann, findet man im § 44 BDG.
Okay...plan c.....er schiesst sich den weg frei☝️
 
Also nochmals - Befehle aus Gewissensgründen abzulehnen geht nicht. Die Möglichkeit warum man ablehnen kann, findet man im § 44 BDG.
Darum ging es mir nicht...ich habe nur das BDG zitiert und rausgelesen, dass man die Verfassung achten muss.
Funktioniert ja auch größtenteils und das ist gut so.
Bei der Kopf fast unterm Reifen Aktion ist halt keiner eingeschritten, da haben sie sich alle demonstrativ weggedreht.
Also haben sie sich, so wie Du schreibst strafbar gemacht;).
 
Ich kann mit gewissheit sagen das msn dieser lösung aus gewissensgründen den befehl zu verweigern und nach bestem wissen und gewissen den spiess umzudrehen und gewissenermassen jagt auf die gewissen, gewissenslos handelnden kollegen zu machen gewiss nicht ein gewisser charme abzusprechen ist☝️
 
Darum ging es mir nicht...ich habe nur das BDG zitiert und rausgelesen, dass man die Verfassung achten muss.
Funktioniert ja auch größtenteils und das ist gut so.

Dann behaupte nicht ich würde mit etwas falsch liegen. Es gab hier eben eine falsche Behauptung.

Bei der Kopf fast unterm Reifen Aktion ist halt keiner eingeschritten, da haben sie sich alle demonstrativ weggedreht.

Wie soll denn jemand bei einer Sache die wenige Sekunden dauert einschreiten? Außerdem ist doch klar ersichtlich, dass das keine Absicht war.
 
Ich kann mit gewissheit sagen das msn dieser lösung aus gewissensgründen den befehl zu verweigern und nach bestem wissen und gewissen den spiess umzudrehen und gewissenermassen jagt auf die gewissen, gewissenslos handelnden kollegen zu machen gewiss nicht ein gewisser charme abzusprechen ist☝
Gewiss;)
 
Wie soll denn jemand bei einer Sache die wenige Sekunden dauert einschreiten? Außerdem ist doch klar ersichtlich, dass das keine Absicht war.
Mir ging es eher um die Faustschläge, die er, längst am Boden fixiert noch von mehreren Seiten bekommen hat.
Nach dem ersten Schlag, drehten sich rund 10 Kollegen um und schirmten ab...blöd das es trotzdem ein Video davon gibt.

Es gab hier eben eine falsche Behauptung.
Stimmt, ich habe in diesem Fall auch nicht angezweifelt, dass Du ausnahmsweise einmal recht hattest...
Das Du allerdings, derjenige der anderen bevorzugt die Fähigkeit sinnerfassenden Lesens absprichst, sehr oft den Sinn hinter dem geschriebenen nicht verstehst, hast Du trotzdem schon oft genug bewiesen...das ist keine Frage mehr, ist alles hier verschriftlicht;).
 
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