Lüsterne Geräusche aus der Nachbarswohnung

Können die Nachbarn sich beschweren wenn meine Frau oder meine Freundin zu laut schreien wenn ich sie verprügle?
 
Naja, ein konkreter Fall!
Lt. Hausordnung sind Haustiere nur mit Zustimmung der HV (egal ob Eigentum oder Miete) erlaubt!
Neue Mieterin bezog Wohnung und hatte einen Hund, noch dazu sehr scharf!
Hundegebell Tag und Nacht, Beschwerde bei der Hausverwaltung, Gespräch des Gebäudeverwalters mit der Mieterin, ohne Erfolg!
Empfehlung der HV an den Beschwerdeführer, Unterschriften zu sammeln, 25% der Bewohner sprachen sich gegen den Hund aus! Wiederum Gespräch mit der Mieterin mit Hinweis auf die Stimmen gegen sie, geholfen hat es gar nichts!
Nach Aufforderung wurde von allen Gegnern akribisch Buch über das Hundegebell geführt, HV reichte Klage ein, der Richter entschied für einen Verbleib der Mieterin mit der Begründung, dass der Hund noch nicht alt genug sei und die Erziehung ja noch fortschreiten würde!
Gegebenenfalls bleibe ja dem einen oder anderen Mieter noch der Weg einer Zivilklage, allerdings, so der Wortlaut des Richters, mit genauso wenig Erfolg!
und das Verbot der Haustierhaltung in der Hausordnung ist rechtswidrig!
Einige werden ja jetzt kontern, dass eine Frau ja kein Hund ist... die Klage ging auch auf Ruhestörung!
Im konkreten Fall handelt es sich auch um Ruhestörung und nicht um ´sexuellen Mißbrauch`!
Im besten Fall könnte man auf ´sittenwidriges Verhalten einhergehend mit Ruhestörung´ klagen!
 
""Etwas laute ins Ohr flüstern"" ist sicher nicht strafbar. Aber jemnad, der vorsätzlich seine Nachbarn damit ärgert,
Na klar, ich hab während dem Sex auch nichts Besseres zu tun als meinen Nachbarn WISSENTLICH durch lautes Stöhnen zu ärgern....
Wenn es jemals so weit kommen sollte, dass ich während dem Sex daran denke, wie ich meine Nachbarn traktieren kann, dann lass ich den Sex ganz bleiben...
 
Ich glaub ich hab einen kleinen Teil der Quelle gefunden:
http://m.heute.at/bauenwohnen/art63961,1017161,2
... Und was in der HEUTE steht stimmt immer :hahaha::hahaha:

wobei es da nur um die ruhestörung geht - und das ist ja undiskutiert. wenn da frequenz und lautstärke über den rahmen gehen, dann wirds probleme geben. abgesehen davon, dass auch diese rechtsprechung aus deutschland ist. und was das zitierte wiener wohnen anbelangt: die doktern 3x täglich irgendwie an ihrer hausordnung herum. da stimmt gar nix mehr. bis zu dem, dass in jeder stiege eine andere ausgehängte hauswordnung gilt.
 
Können die Nachbarn sich beschweren wenn meine Frau oder meine Freundin zu laut schreien wenn ich sie verprügle?

Können sie, müssen sie aber nicht!
Sie können aberAnzeige erstatten und wenn dann die Frau vehement behauptet dass sie nicht geschlagen wird passiert gar nichts ausser dass DU von dem Nachbarn verprügelt wirst!:mrgreen:
 
Ich glaub ich hab einen kleinen Teil der Quelle gefunden:
http://m.heute.at/bauenwohnen/art63961,1017161,2
... Und was in der HEUTE steht stimmt immer :hahaha::hahaha:

Ich hab von dem Fall "Lärmbelästigung durch laute Sexgeräusche" gelesen. Das interessante daran ist....da es sich dem Gerichtsurteil nach tatsächlich um unzumutbaren Lärm durch Sex gehandelt hat, dies aber laut Marlene nicht nur Ruhestörung, sondern auch sexuelle Belästigung bedeuten würde und es sich dabei ja um ein Offizialdelikt handelt, warum im konkreten Fall nicht die Anklagebehörde in diese Richtung aktiv wurde. :hmm:
 
Naja, ein konkreter Fall!

a) es gibt keine allgemein gültige hausordnung. nicht einmal eine art muster-hausordnung.
b) unterschriftslisten haben in wahrheit keine bedeutung. nur zeugen, um einen gewissen sachverhalt zu belegen. aber da gehts um tatsachen, nicht um ein "ich bin dagegen".
 
mietzinsminderung geltend machen,
Auch nur wenn die HV für den Mißstand verantwortlich gemacht werden kann und das ist nur der Fall wenn sie Untätig ist! Sobald ihr aber von Gesetzes wegen die Hände gebunden sind....!
 
wobei es da nur um die ruhestörung geht - und das ist ja undiskutiert. wenn da frequenz und lautstärke über den rahmen gehen, dann wirds probleme geben. abgesehen davon, dass auch diese rechtsprechung aus deutschland ist. und was das zitierte wiener wohnen anbelangt: die doktern 3x täglich irgendwie an ihrer hausordnung herum. da stimmt gar nix mehr. bis zu dem, dass in jeder stiege eine andere ausgehängte hauswordnung gilt.

Da geb ich dir Recht und das weiß ich doch... :)
Wollte damit eigentlich nur auf die "fundierten" und ausstehenden Quellen Bezug nehmen...
Die hat denke ich jeder von uns zu irgendeinem Thema schon einmal erfolglos erbeten ;)
 
Einfache Tonaufnahmen
...sind in Ö vor Gericht nicht zugelassen bzw. dürfen zur Beweisführung nicht herangezogen werden...
Und wenn mich jemand unwissentlich aufnimmt ist das in etwas gleich zu setzen mit unwissentlich fotografiert werden und dazu gibt es bereits genügend Urteile.
Selbst bei einem Telefonat bei z.B. einer Serviceline MUSST Du darauf hingewiesen werden, dass das Gespräch mitgeschnitten werden kann und wenn Du das nicht willst, dann Info an den Callcenteragent und es wird nicht aufgenommen. Und die Firmen geben nicht als Spaß diesen Hinweis...
 
um einen gewissen sachverhalt zu belegen.
Unterschriftenliste wurde eh so ausgelegt, dass sich der unterzeichnende Bewohner durch ´das andauernder Hundegebell zu jeder Tages-u. Nachtzeit in seiner Ruhe gestört fühlt!´
 
@ budspencertyp
Jetzt stell Dir mal vor, Deine Nachbarin wäre eine Chinesin! Tagein tagaus das gequietsche!:mrgreen:
 
außerdem gibt sie diese überdrüber-quellen der weiseheit sowieso nicht preis - was sie längst täte, wenn das hieb- und stichfest wäre.

Bei so zweifelsfreien Sachverhalten ( wenn auch nur fiktiv ), wie ich sie schildere ist die Frage nach Quellen einfach nur unsinnig, hier allerdings offenbar wie immer ein gerne angebrachter rethorischer Schachzug.:mrgreen:

Leute, macht eure Hausaufgaben selbst. Nur dadurch lernt ihr was.
 
Bei so zweifelsfreien Sachverhalten ( wenn auch nur fiktiv ), wie ich sie schildere ist die Frage nach Quellen einfach nur unsinnig, hier allerdings offenbar wie immer ein gerne angebrachter rethorischer Schachzug.

Leute, macht eure Hausaufgaben selbst. Nur dadurch lernt ihr was.

Die klassische Argumentation von jemandem, der seinen Standpunkt nicht durch entsprechende Belege untermauern kann. ;)
 
...sind in Ö vor Gericht nicht zugelassen bzw. dürfen zur Beweisführung nicht herangezogen werden...

Das betrifft nur das heimliche Aufnehmen nichtöffentlicher Gespräche oder Ereignisse.

Ein Sexgetöse, was laut und deutlich in einer anderen Wohnung zu vernehmen ist, ist kein nichtöffentliches Gespräch, sondern gerade wegen der Lautstärke eher ein öffentliches Gebrüll.

Außerdem sind Aufnahmen, die eine Tat wiedergeben als Beweismittel zugelassen.
 
Bei so zweifelsfreien Sachverhalten ( wenn auch nur fiktiv ), wie ich sie schildere ist die Frage nach Quellen einfach nur unsinnig, hier allerdings offenbar wie immer ein gerne angebrachter rethorischer Schachzug.:mrgreen:

Leute, macht eure Hausaufgaben selbst. Nur dadurch lernt ihr was.

Alles was du schreibst ist sinnbefreit. Ich habe das Gefühl, du bist schwer verwirrt.
 
Zurück
Oben