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Können die Nachbarn sich beschweren wenn meine Frau oder meine Freundin zu laut schreien wenn ich sie verprügle?
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Na klar, ich hab während dem Sex auch nichts Besseres zu tun als meinen Nachbarn WISSENTLICH durch lautes Stöhnen zu ärgern....""Etwas laute ins Ohr flüstern"" ist sicher nicht strafbar. Aber jemnad, der vorsätzlich seine Nachbarn damit ärgert,
Ich glaub ich hab einen kleinen Teil der Quelle gefunden:
http://m.heute.at/bauenwohnen/art63961,1017161,2
... Und was in der HEUTE steht stimmt immer![]()
Können die Nachbarn sich beschweren wenn meine Frau oder meine Freundin zu laut schreien wenn ich sie verprügle?
Ich glaub ich hab einen kleinen Teil der Quelle gefunden:
http://m.heute.at/bauenwohnen/art63961,1017161,2
... Und was in der HEUTE steht stimmt immer![]()

Naja, ein konkreter Fall!
Auch nur wenn die HV für den Mißstand verantwortlich gemacht werden kann und das ist nur der Fall wenn sie Untätig ist! Sobald ihr aber von Gesetzes wegen die Hände gebunden sind....!mietzinsminderung geltend machen,
wobei es da nur um die ruhestörung geht - und das ist ja undiskutiert. wenn da frequenz und lautstärke über den rahmen gehen, dann wirds probleme geben. abgesehen davon, dass auch diese rechtsprechung aus deutschland ist. und was das zitierte wiener wohnen anbelangt: die doktern 3x täglich irgendwie an ihrer hausordnung herum. da stimmt gar nix mehr. bis zu dem, dass in jeder stiege eine andere ausgehängte hauswordnung gilt.
...sind in Ö vor Gericht nicht zugelassen bzw. dürfen zur Beweisführung nicht herangezogen werden...Einfache Tonaufnahmen
Unterschriftenliste wurde eh so ausgelegt, dass sich der unterzeichnende Bewohner durch ´das andauernder Hundegebell zu jeder Tages-u. Nachtzeit in seiner Ruhe gestört fühlt!´um einen gewissen sachverhalt zu belegen.
außerdem gibt sie diese überdrüber-quellen der weiseheit sowieso nicht preis - was sie längst täte, wenn das hieb- und stichfest wäre.
Kein Kommentar, fiktiver Sachverhalt sagt eh schon alles!Bei so zweifelsfreien Sachverhalten ( wenn auch nur fiktiv
dies aber laut Marlene nicht nur Ruhestörung, sondern auch sexuelle Belästigung bedeuten würde und es sich dabei ja um ein Offizialdelikt handelt,....
Bei so zweifelsfreien Sachverhalten ( wenn auch nur fiktiv ), wie ich sie schildere ist die Frage nach Quellen einfach nur unsinnig, hier allerdings offenbar wie immer ein gerne angebrachter rethorischer Schachzug.
Leute, macht eure Hausaufgaben selbst. Nur dadurch lernt ihr was.
Definiere jetzt bitte mal in Deinem Sinne, was sexuelle Belästigung ist!Sexuelle Belästigung
...sind in Ö vor Gericht nicht zugelassen bzw. dürfen zur Beweisführung nicht herangezogen werden...
Bei so zweifelsfreien Sachverhalten ( wenn auch nur fiktiv ), wie ich sie schildere ist die Frage nach Quellen einfach nur unsinnig, hier allerdings offenbar wie immer ein gerne angebrachter rethorischer Schachzug.
Leute, macht eure Hausaufgaben selbst. Nur dadurch lernt ihr was.