Lüsterne Geräusche aus der Nachbarswohnung

Weißt Schwätzer, was Du hier absonderst interessiert mich sowas von gar nicht. Versuch einfach woanders rumzunerven.
Vielleicht bist a bissl zu empfindlich. Hot die Marlene an Nerv bei dir getroffen?
Außerdem bist du sehr schnell damit, anderen zu sagen was sie tun und lassen sollen.
 
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Ach nee, und exzessives Stöhnen ist kein Zeichen einer sexuellen Erregung?

Im übrigen kommt es nicht auf die Erregung des Täters an, sondern auf die Einwirkung auf das Opfer.

Du hast keine Ahnung.:cry:

Lies dir die entsprechenden Passagen im Stgb durch, bevor du wieder groß die Klappe aufreißt und haltlose Behauptungen aufstellst. Übrigens wie war das mit igno.....neben unwissend auch noch inkonsequent oder wie? :haha:
 
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wurde vor nicht all zu langer Zeit in Salzburg verhandelt, ging dann bis zum Obersten GH, - ist keine Lärmbelästigung!!!
In diesem Fall ging es darum das eine Anwohnerin sich beschwert hat und zur Anzeige gebracht hat das auf einem zUR Wohnanlage gehörendem Spielplatz auch zur Mittagszeit von Kindern der anderen Mietparteien GESPIELT UND GELÄRMT WIRD
 
Die Auslegung und Beurteilung obliegt immer dem Gericht und es kommt auch auf die Anwälte an! Auf jeden Fall wird dir ein Anwalt erklären welche Chancen Du hast, die basieren aber ebenfalls nur auf dem Bauchgefühl des Anwaltes!
Es gab zwar Urteile, nach denen 33 dB schon zuviel des Guten waren, aber auch welche, wo 55 dB nicht ausreichend für eine Verurteilung waren!
Geschweige denn das es Zu einer Delogierung kam, in den meisten Fällen zu einer Abmahnung und einer (geringen) Geldbuße!
In der Regel wird auch keine Rechtschutzversicherung die Prozesskosten übernehmen, da die Aussichten auf Erfolg sehr gering sind wenn man auf Delogierung plädiert!
Nach Urteilsspruch ist das Verfahren abgeschlossen und bei wiederum fortlaufender Ruhestörung beginnt das ganze Prozedere wieder von vorne, VIELLEICHT etwas schneller! aber mittlerweile sind eh schon mindestens 3 Jahre vergangen! Und mittlerweile der Nachbar eh schon impotent!:mrgreen:
 
wurde vor nicht all zu langer Zeit in Salzburg verhandelt, ging dann bis zum Obersten GH, - ist keine Lärmbelästigung

Darum ging es mir in meiner Antwort aber auch gar nicht, sondern eher um die Ausführungen Hausverwaltung und Klagseinbringung.
 
Keine Sorge, dazu habe ich hinreichend Kommentare studiert

Hast sie denn auch verstanden? :mrgreen:

Und by the way.....wenn du diese ausreichend studiert hast, wird es dir ja ein leichtes sein, diese hier zu verlinken, um deine Art der Rechtsauslegung zu untermauern. Hast du bis jetzt nicht getan.....woran das wohl liegt?
 
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Vollkommener Schwachsinn....jeder Mieter kann für sich eine Privatklage einbringen und für Eigentumswohnungen gelten deine Ausführungen schon mal gar nicht
Na dann wünsch ich Dir mal viel Glück dabei und dass Du genug Kohle für RA und Prozesskosten hast! Klar kannst Du Privatklage einreichen, bloß was hilft es Dir wenn Du keine Zeugen hast, wenn Deine Nachbarn alle sagen dass sie sich NICHT gestört fühlen?
Dann bist am Arsch!
 
Darum ging es mir in meiner Antwort aber auch gar nicht, sondern eher um die Ausführungen Hausverwaltung und Klagseinbringung.

es ging auch mir nur um Kinderlärm den man anscheinend irgendwo bei der Hv melden muss usw, und dasd damit kein Leiberl mehr reißt, darum mein Kommentar dazu, ned mal mehr in einer Privatklage
 
Na dann wünsch ich Dir mal viel Glück dabei und dass Du genug Kohle für RA und Prozesskosten hast! Klar kannst Du Privatklage einreichen, bloß was hilft es Dir wenn Du keine Zeugen hast, wenn Deine Nachbarn alle sagen dass sie sich NICHT gestört fühlen?
Dann bist am Arsch!

Du hast von "Die Hausverwaltung muss...." geschrieben.....das ist nun mal Blödsinn.
 
Wohl a bissal ZUVIEL studiert? Kommentare sind aber nur Kommentare und nicht rechtsgültig, ausser Du meinst mit Kommentare Gerichtsurteile? So dumm bist aber, glaube ich, auch wieder nicht!

außerdem gibt sie diese überdrüber-quellen der weiseheit sowieso nicht preis - was sie längst täte, wenn das hieb- und stichfest wäre.
 
also grad das nachbarschaftsrecht und die rechte/pflichten im mietrecht sind ein eigenes kapitel für sich. aus meinem infostand kann ich nur sagen, dass das "kochrezept", das du aufgezeichnet hast, bißl, so nicht stimmt bzw. nicht zwangsläufig stimmen muss.
 
"Die Hausverwaltung muss...."
Okay, ´Hausverwaltung muss` ist wohl nicht ganz richtig, weil sie MUSS ja nicht und sie wird auch nicht wenn sie keine Aussicht auf Erfolg sieht!
Dann bleibt Dir eh nur die Möglichkeit einer Privatklage und deren Erfolg kannst Dir eh auf fünf Fingern ausrechnen!
 
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