B
Gast
(Gelöschter Account)
Lärmbelästigung, egal aus welcher Quelle, ob Hundegebell, Kinderlärm, lautem Sexualverkehr,.... muss erstmal bei der Hausverwaltung reklamiert werden, dann muss eine Abmahnung durch die HV erfolgen!
Fruchtet das alles nichts, muss der sich gestört fühlende erst mal versuchen, eine angemessene Anzahl von Hausbewohnern, die sich auch gestört fühlen, mittels Unterschrift auf seine Seite zu ziehen und diese Unterschriftenliste an die Hausverwaltung weiterleiten!
Dann muss die HV einen weiteren Schlichtungsversuch unternehmen! Falls das alles nicht zum Erfolg führt, muss jeder sich gestört fühlende Mitbewohner eine genaue Liste über Uhrzeit und Dauer der Lärmbelästigung führen und wiederum der HV übermitteln!
Erst dann wird sich die HV dazu entschließen (oder nicht) diese an das Gericht weiterzugeben! Dann wird das Gericht über den weiteren Verbleib der Störungsverursacher entscheiden!
Die Delogierung der Störenfriede wird aber zu 95% NICHT erfolgen, aus welchen Gründen auch immer, da ja auch der Störer Rechtsmittel anwenden kann!
Wenn dann auch noch Kinder im Haushalt sind, die jeden Ton mithören weil Die Wände nicht dementsprechend der Norm schalldicht ausgeführt sind, geht die Arschkarte an die HV zurück!
Naja, wenigstens ist dann der Kreislauf wieder geschlossen!
Fruchtet das alles nichts, muss der sich gestört fühlende erst mal versuchen, eine angemessene Anzahl von Hausbewohnern, die sich auch gestört fühlen, mittels Unterschrift auf seine Seite zu ziehen und diese Unterschriftenliste an die Hausverwaltung weiterleiten!
Dann muss die HV einen weiteren Schlichtungsversuch unternehmen! Falls das alles nicht zum Erfolg führt, muss jeder sich gestört fühlende Mitbewohner eine genaue Liste über Uhrzeit und Dauer der Lärmbelästigung führen und wiederum der HV übermitteln!
Erst dann wird sich die HV dazu entschließen (oder nicht) diese an das Gericht weiterzugeben! Dann wird das Gericht über den weiteren Verbleib der Störungsverursacher entscheiden!
Die Delogierung der Störenfriede wird aber zu 95% NICHT erfolgen, aus welchen Gründen auch immer, da ja auch der Störer Rechtsmittel anwenden kann!
Wenn dann auch noch Kinder im Haushalt sind, die jeden Ton mithören weil Die Wände nicht dementsprechend der Norm schalldicht ausgeführt sind, geht die Arschkarte an die HV zurück!
Naja, wenigstens ist dann der Kreislauf wieder geschlossen!
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