Lüsterne Geräusche aus der Nachbarswohnung

Lärmbelästigung, egal aus welcher Quelle, ob Hundegebell, Kinderlärm, lautem Sexualverkehr,.... muss erstmal bei der Hausverwaltung reklamiert werden, dann muss eine Abmahnung durch die HV erfolgen!
Fruchtet das alles nichts, muss der sich gestört fühlende erst mal versuchen, eine angemessene Anzahl von Hausbewohnern, die sich auch gestört fühlen, mittels Unterschrift auf seine Seite zu ziehen und diese Unterschriftenliste an die Hausverwaltung weiterleiten!
Dann muss die HV einen weiteren Schlichtungsversuch unternehmen! Falls das alles nicht zum Erfolg führt, muss jeder sich gestört fühlende Mitbewohner eine genaue Liste über Uhrzeit und Dauer der Lärmbelästigung führen und wiederum der HV übermitteln!
Erst dann wird sich die HV dazu entschließen (oder nicht) diese an das Gericht weiterzugeben! Dann wird das Gericht über den weiteren Verbleib der Störungsverursacher entscheiden!
Die Delogierung der Störenfriede wird aber zu 95% NICHT erfolgen, aus welchen Gründen auch immer, da ja auch der Störer Rechtsmittel anwenden kann!
Wenn dann auch noch Kinder im Haushalt sind, die jeden Ton mithören weil Die Wände nicht dementsprechend der Norm schalldicht ausgeführt sind, geht die Arschkarte an die HV zurück!
Naja, wenigstens ist dann der Kreislauf wieder geschlossen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das empfinde ich in der Tat als bodenlose Unverschämtheit...
Das ist nicht mehr lustig, oder mit einem Augenzwinkern zu übersehen.
Es wäre schon nicht schlecht, wenn sich die Person Marlene mal ein bisschen mäßigen könnte.

Frau Marlene äußert hier sicherlich lediglich Vermutungen ihrerseits. Und schließlich haben wir doch Meinungsfreiheit oder?
 
Und es ist garantiert Vorsatz, wenn er über die Sachlage informiert ist und trotzdem nicht aufhört

Ist es nicht, der Vorsatz müsste nämlich auf eine durch die Handlung gesetzte geschlechtliche Erregung des Verursacher abzielen. Wünsche viel Spaß bei der Beweisführung.
 
Lärmbelästigung, egal aus welcher Quelle, ob Hundegebell, Kinderlärm, lautem Sexualverkehr,.... muss erstmal bei der Hausverwaltung reklamiert werden, dann muss eine Abmahnung durch die HV erfolgen!

Aber nein.

Erst dann wird sich die HV dazu entschließen (oder nicht) diese an das Gericht weiterzugeben!

Unfug.

Wenn dann auch noch Kinder im Haushalt sind, die jeden Ton mithören weil Die Wände nicht dementsprechend der Norm schalldicht ausgeführt sind, geht die Arschkarte an die HV zurück!


Keine Wohnung ist absolut schalldicht. Zwar mag ein Mangel vorliegen, aber dennoch ist jeder Bewohner für seine Zimmerlaustärke verantwortlich. Wenn er in einer hellhörigen Wohnung lebt, hat er eben Pech und muss leiser sein.
 
Oder Sie ist frustriert, weil ihr Beglücker jedesmal aufhört wenn sie richtig in Fahrt kommt und somit laut werden könnte!:mrgreen:
 
Frau Marlene äußert hier sicherlich lediglich Vermutungen ihrerseits. Und schließlich haben wir doch Meinungsfreiheit oder?
Ganz im Ernst: Dem stimme ich zu.
Ich glaube, viele der Langzeitinsassen hier haben verlernt, Kommentare anderer mit einem Augenzwinkern zur Kenntnis zu nehmen.
 
Ich glaube, viele der Langzeitinsassen hier haben verlernt, Kommentare anderer mit einem Augenzwinkern zur Kenntnis zu nehmen.

baron, ich hab mit augenzwinkern normalerweise null problem. aber bei leute, die es gegen andere ihrerseits übertreiben und bullshit verzapfen, leg ich auch mal einen etwas höheren gang ein. nur damit die sache ihre gute ordnung hat.
 
Keine Wohnung ist absolut schalldicht. Zwar mag ein Mangel vorliegen, aber dennoch ist jeder Bewohner für seine Zimmerlaustärke verantwortlich. Wenn er in einer hellhörigen Wohnung lebt, hat er eben Pech
Ja Frau Obergscheitbesserwisserin, zu was gibt es Normen? Jede Wohnung muss bis zu einem gewissen dB-Wert schalldicht sein und das entspricht genau der Zimmerlautstärke!
 
baron, ich hab mit augenzwinkern normalerweise null problem. aber bei leute, die es gegen andere ihrerseits übertreiben und bullshit verzapfen, leg ich auch mal einen etwas höheren gang ein. nur damit die sache ihre gute ordnung hat.
I bin eh ka Verächter hoher Gänge...
Eigentlich hab ich auch eher den empörten Aufschrei vom eh-schon-wissen gemeint.
 
außerdem macht frau pippilotta viktualia rullgardina krusmynta efraimsdotter eh scho wieder die welt, wie sie ihr gefällt:

Es geht ja auch nur um Extremfälle.

ah so?

Während laute Musik nur eine Ruhestörung ist, sind pornografische Geräusche eine sexuelle Belästigung und wenn Kinder davon betroffen sind, u.U. sogar Missbrauch derselben.
Wenn der Nachbar also weiß, dass Kinder sein/ihr Gestöhne mit anhören müssen.
Dabei genügt auch die bloße akustische Einwirkung.
Wenn er in einer hellhörigen Wohnung lebt, hat er eben Pech und muss leiser sein.
 
also wäre es nett von der dame, wenn sie erklärt, wem sie da alkoholismus unterstellt - und auf basis wovon ...
irgendwo hat sie geschrieben das sie Erfahrung mit dem Ganzen hat -

Fr. Dr. möchtegernundkannsdochned" Marlene - auch wennst a schwere Kindheit gehabt hast, Missbrauch unterlegen bist, viell schlimmeres, ich wünsch dir das es nicht so war, aber bitte was können andere dafür das du Gesetze falsch auslegst?
Solltest du von dir aus so verklemmt sein _ lass dir helfen den riesen Knüppel aus dem Arsch zu ziehen, wirst sehen du fühlst dich gleich wohler.

Im übrigen, anscheinend sind ja Juristen hier anwesend - nächste Woche hab ich einen Termin bei meinem Rechtsanwalt, den wird ich mal fragen und die Antwort dann einstellen - viell bekomm ich ja was schriftliches , ansonsten sicher Hinweise wo man Urteile finden könnte oder genaue Auslegungen dazu
 
Lärmbelästigung, egal aus welcher Quelle, ob Hundegebell, Kinderlärm, lautem Sexualverkehr,.... muss erstmal bei der Hausverwaltung reklamiert werden, dann muss eine Abmahnung durch die HV erfolgen!
Fruchtet das alles nichts, muss der sich gestört fühlende erst mal versuchen, eine angemessene Anzahl von Hausbewohnern, die sich auch gestört fühlen, mittels Unterschrift auf seine Seite zu ziehen und diese Unterschriftenliste an die Hausverwaltung weiterleiten!
Dann muss die HV einen weiteren Schlichtungsversuch unternehmen! Falls das alles nicht zum Erfolg führt, muss jeder sich gestört fühlende Mitbewohner eine genaue Liste über Uhrzeit und Dauer der Lärmbelästigung führen und wiederum der HV übermitteln!
Erst dann wird sich die HV dazu entschließen (oder nicht) diese an das Gericht weiterzugeben! Dann wird das Gericht über den weiteren Verbleib der Störungsverursacher entscheiden!
Die Delogierung der Störenfriede wird aber zu 95% NICHT erfolgen, aus welchen Gründen auch immer, da ja auch der Störer Rechtsmittel anwenden kann!
Wenn dann auch noch Kinder im Haushalt sind, die jeden Ton mithören weil Die Wände nicht dementsprechend der Norm schalldicht ausgeführt sind, geht die Arschkarte an die HV zurück!
Naja, wenigstens ist dann der Kreislauf wieder geschlossen!

Vollkommener Schwachsinn....jeder Mieter kann für sich eine Privatklage einbringen und für Eigentumswohnungen gelten deine Ausführungen schon mal gar nicht.
 
Ist es nicht, der Vorsatz müsste nämlich auf eine durch die Handlung gesetzte geschlechtliche Erregung des Verursacher abzielen. Wünsche viel Spaß bei der Beweisführung.

Ach nee, und exzessives Stöhnen ist kein Zeichen einer sexuellen Erregung?

Im übrigen kommt es nicht auf die Erregung des Täters an, sondern auf die Einwirkung auf das Opfer.

Du hast keine Ahnung.:cry:
 
I bin eh ka Verächter hoher Gänge...
Eigentlich hab ich auch eher den empörten Aufschrei vom eh-schon-wissen gemeint.
Weißt Schwätzer, was Du hier absonderst interessiert mich sowas von gar nicht. Versuch einfach woanders rumzunerven.
 
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