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Gast
(Gelöschter Account)
Es gibt kein Gesetz das einen Lokalbetreiber zwingt jemanden zu bedienen! Egal aus welchem Grund er dich nicht bedienen will, solange er den Grund für sich behält, hast du null Chance,- darum hab ich auch geschrieben - ohne Angabe von Gründen -, sollte dir der Betreiber allerdings sagen du darfst nicht in sein Lokal weil du einer ihm nicht passenden z.B. Religionsgruppe angehörst, dann hat er kleines Problem.tja, nur teilrichtig:
wenn ich der annahme bin, dass mir aufgrund meines geschlechts, meiner ethnischen zugehörigkeit oder meiner behinderung der zugang verweigert wurde, dann kann ich den/die besitzerin klagen und er/sie muss beweisen, dass dem nicht so ist. das nennt sich beweislastumkehr.
Leider werden stillende Mütter von vielen - könnte sie das nicht wo anders machen - Kommentaren abgetan.Richtig, leider.
Als langjähriger Mitarbeiter in der Gastronomie hab ich da viel gesehen,- am schönsten war aber die Geste die ein ehemaliger Chef geamacht hat - Er hat der Mutter für den Zeitraum den sie brauchte um ihr Baby zu versorgen Privaträume angeboten(eigentlich für Gäste unzugängliches Büro, mit Waschgelegenheit) und den Gästen die sich aufgeregt hatten, hat er die Rechnung gebracht und gebeten doch Platz zu machen da der Tisch für die Familie mit dem Baby reserviert sei.