Im Wald beim Masturbieren erwischt

Meine Frage: Wenn ich niemanden wahrgenommen habe, kann ich dann jemanden anderen sexuell belästigt haben? Vorsatz war definitiv keiner dabei. Die Person hätte wegschauen/weggehen können, wenn ich von der Polizei nicht aufgehalten wurde, dann...........

;) Doch, denn es handelt sich eindeutig um sexuelle Belästigung, dazu noch die Uneinsichtigkeit deinerseits, mit der fixen Meinung, es sei dein Grundrecht und wenn es die Polizei braucht, um zu verhindern, daß du kleine Kinder etwa auch damit belästigst, so ist eigentlich gleichmal der Höchstsatz an Strafe zu verhängen, seitens der Exekutive und Staatsanwaltschaft.
 
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