Habt ihr schon mal mit einer Tante oder Cousine....

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...Und mit einer Tante oder einer Cousine wirst es schon mal gemacht haben! :twisted:
Das fehlt mir auch noch ;) Aber ein Onkel, Cousin, Vater, Bruder, Sohn, Enkel, Opa und... stellt euch vor ein oder zwei Ehemänner auch :shock:
 
Das fehlt mir auch noch ;) Aber ein Onkel, Cousin, Vater, Bruder, Sohn, Enkel, Opa und... stellt euch vor ein oder zwei Ehemänner auch :shock:
Keine lesbischen Erfahrungen und noch nie Sex mit einem Neffen? :mrgreen:
 
ich kann mich nur noch mal wiederholen

Blutschande

§ 211. (1) Wer mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie
verwandt ist, den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis
zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Wer eine Person, mit der er in absteigender Linie verwandt
ist, zum Beischlaf verführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren zu bestrafen.
(3) Wer mit seinem Bruder oder mit seiner Schwester den Beischlaf
vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu
bestrafen.
(4) Wer zur Zeit der Tat das neunzehnte Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, ist wegen Blutschande nicht zu bestrafen, wenn er zur
Tat verführt worden ist.
 
Toll! :daumen: Ich wiederhole mich auch und habe von Dir in dem anderen Thread auch keine Antwort bekommen:
wie ist die gerade Linie?

Und § 211 (3) stimmt!

Aber wenn man´s mit einem Bruder oder einer Schwester macht zB ich mit Deiner, dann stimmt´s halt nimmer! Les mal genauer, was bei den einzelnen Kommentaren so steht!

Und gib endlich mal Antworten auf meine Fragen!!!
 
laßen wir´s bitte. Ist eben nicht Dein Thema. Laß nur andere BITTE ihre PHANTASIEN ausleben.

und i hab mir immer gedacht, phantasien kann ma nur real ausleben....

...aber wenns dir reicht drüber in an forum zu lesen solls mir recht sein.
 
gerader Linie --> z.B. Vater und Sohn
Dachte ich doch!

Hier geht´s laut Titel aber um Kusine oder Tante! Wenn´s denn überhaupt um eigene geht, was es bei den meisten nicht tut, weil der Titel so nicht definiert ist.
 
Keine lesbischen Erfahrungen und noch nie Sex mit einem Neffen? :mrgreen:
Doch, zwei widerwillige lesbische Erfahrungen. Einmal ging die Initiative von einer Cousine (tatsächlich meine eigene ;) ) aus. Das hat mich dazu bewogen, keinerlei Interesse an Frauen zu haben. Brrrr :roll:

Neffen waren doch dabei, glaub ich jedenfalls. Und einer der Ehemänner war mein eigener 8-) , welche Art der Verwandtschaft ist das und welche Strafe steht darauf?
 
Und einer der Ehemänner war mein eigener 8-) , welche Art der Verwandtschaft ist das . . .?
Angeheiratete! :?

Da bekommst Du normalerweise zum schönste, besten und tollsten Menschen auf der Welt, den ganzen unnötigen und anhängigen Rest dazu! :?

Vielleicht hast Du ja in dem Fall die Familie geheiratet und musst nu mit diesem Ehemann
 
Da bekommst Du normalerweise zum schönste, besten und tollsten Menschen auf der Welt, den ganzen unnötigen und anhängigen Rest dazu! :?
Ja, hast du gut ausgedrückt.

@moni
Das war mir entschieden zu lang (-weilig) und ich habe es wieder geändert :mrgreen:
 
Irgendwo hab ich mal gelesen, dass die meisten ersten sexuellen Erfahrungen mit Verwandten bzw. Geschwistern gemacht werden.

Das war bei mir auch so. Meine Cousine wollte gerne wissen wie ein steifer Schwanz aussieht... beim anschauen blieb es halt nicht.

Aber es macht einen Unterschied, ob ich sowas mit 12 erlebe oder im Erwachsenenalter. Dann wäre es für mich ein absolutes Tabu.

Sexuelle Handlungen innerhalb der Verwandtschaft könnte ich moralisch nicht vertreten.
 
Toll! :daumen: Ich wiederhole mich auch und habe von Dir in dem anderen Thread auch keine Antwort bekommen:
wie ist die gerade Linie?

Und § 211 (3) stimmt!

Aber wenn man´s mit einem Bruder oder einer Schwester macht zB ich mit Deiner, dann stimmt´s halt nimmer! Les mal genauer, was bei den einzelnen Kommentaren so steht!

Und gib endlich mal Antworten auf meine Fragen!!!

vieleicht ist diese erklärung verständlicher für dich:


20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)


Text
§ 41. Die Grade der Verwandtschaft zwischen zwey Personen sind nach
der Zahl der Zeugungen, mittelst welcher in der geraden Linie eine
derselben von der andern, und in der Seitenlinie beyde von ihrem
nächsten gemeinschaftlichen Stamme abhängen, zu bestimmen. In
welcher Linie und in welchem Grade jemand mit dem einen Ehegatten
verwandt ist, in eben der Linie und in eben dem Grade ist er mit dem
andern Ehegatten verschwägert.
 
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Text
§ 41. Die Grade der Verwandtschaft zwischen zwey Personen sind nach
der Zahl der Zeugungen, mittelst welcher in der geraden Linie eine
derselben von der andern, und in der Seitenlinie beyde von ihrem
nächsten gemeinschaftlichen Stamme abhängen, zu bestimmen. In
welcher Linie und in welchem Grade jemand mit dem einen Ehegatten
verwandt ist, in eben der Linie und in eben dem Grade ist er mit dem
andern Ehegatten verschwägert.


Mir is schwindlig.
 
ja so schreiben sich die gesetzestexte.

ich kann dich aber beruhigen ich muss manche auch mehrmals lesen bis ich sie verstehe.:mauer:
 
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