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ja...weiss ich eh.....aber oben im text...des assitentInnen und im Nachsatz.....im sinne der frauenqoute...blablabla
Des is super, wenn sowos im Gleichbehandlungsgesetz steht!

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ja...weiss ich eh.....aber oben im text...des assitentInnen und im Nachsatz.....im sinne der frauenqoute...blablabla

Erscheint mir nachvollziehbar .... wer kommt auch auf die Idee, dass in einem demokratischen Land jemand wegen seiner Parteizugehörigkeit als Kunde in einem Lokal nicht erwünscht wäre?FP'ler werden zwar nicht explizit erwähnt ....
Das ist wohl wahr.Man nennt das umgangssprachlich das Hausrecht.
Es kann niemand gerichtlich einklagen, wenn er/sie nicht hineingelassen bzw. zum Verlassen aufgefordert wird.
Das ist aber der springende Punkt: denn WENN ein Grund genannt wird, dann darf er nicht diskriminierend sein.... aber es muss kein Grund genannt werden, um den Einlass zu verwehren!
Das ist aber der springende Punkt: denn WENN ein Grund genannt wird, dann darf er nicht diskriminierend sein.
Diese Bezeichnung trifft auf beide Geschlechter zu!
in Linz hat einmal ein lokalbesitzer, rosenstüberl, den Harry Belafonte ned reingelassen....
der wirt ist in der Zwischenzeit 80 jahre alt und wird immer noch darauf angesprochen....
Eintritt verwehrt.in den lokalen seiner exschwiegerleute nicht wirklich willkommen gewesen sein
Noch ned ganz .....Fazit,
ich muss also niemanden in meine Locationen lassen, der mir nicht taugt, sollte aber den Grund dafür nicht erwähnen, richtig ?
na gut, strache soll ja auch in den lokalen seiner exschwiegerleute nicht wirklich willkommen gewesen sein![]()
Fazit,
ich muss also niemanden in meine Locationen lassen, der mir nicht taugt, sollte aber den Grund dafür nicht erwähnen, richtig ?
Wenn du es so machst, dann machst du jedenfalls nichts falsch. Ob im Falle einer Begründung die gleichen Regeln wie für Gaststätten gelten, das entzieht sich meiner Kenntnis.
Noch ned ganz .....
Du musst niemanden in Dein Lokal lassen, der Dir nicht taugt, solltest aber den Grund dafür nicht erwähnen, wenn dieser diskriminierend ist. Jetzt stimmt's.
Darum ist´s gar nicht gescheit, überhaupt einen Grund zu erwähnen. Denn wer weiß, was ein Rechtsverdreher da heraus liest bzw. hinein interpretiert.
welcher Grund ?ich auch noch nie
welcher Grund ?
der hat ja nur rindfleisch

wieso gaststätten?
Die praktische Ausübung dieses Gewerbes ist schließlich, anders als das Servieren eines Mittagsmenüs, doch eine recht intime Angelegenheit.
was mach i beim plachutta? :-D der hat ja nur rindfleisch

Guckst du da .