K
Gast
(Gelöschter Account)
es ist also das Grundrecht eines jeden, meine Location zu besuchen ? Auch wenn ich das nicht möchte ?
Bitte verlinks mir, danke.
Irgendwie doch nicht so kompliziert:
Wenn ich ein öffentliches Lokal betreibe. Dann darf die Öffentlichkeit hinein.
Wenn ich einen Club für Mitglieder betreibe, dann kann der Betreiber die Mitglieder aussuchen.
hab schon geglaubt, ich bin im falschen Film.

